Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Beschlussvorlage II 

der Steuerungsgruppe 

für die 46. Synode in Oldenburg

(9. Tagung im Mai 2006)


Beschlussvorlage II: Regionalisierung (Änderungsantrag)
 

Die Steuerungsgruppe wird beauftragt, ein Verfahren (unter Beteiligung der Kirchengemeinden) einzuleiten, in dem die 6 Kooperationsregionen zu neuen Kirchenkreisen gemacht werden und die Aufgaben eines Kreispfarrers / einer Kreispfarrerin neu zu bestimmen sind unter Einschluss der in der Beschlussvorlage II benannten Koordinierungsaufgaben.

Die Arbeitsstelle für Gemeindeberatung und Mitarbeiterfortbildung berät die Gemeinden in diesem Prozess und stellt Materialien zur Verfügung.

   


Die 46. Synode hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2006 die Beschlussvorlagen angenommen:

Beschlussvorlage II (Ä):

deutliche Mehrheit bei 6 Gegenstimmen & 3 Enth.


Beschlussvorlage II in der ursprünglichen Fassung:

   

Die Synode möge beschließen:

   

1.

In der Oldenburgischen Kirche werden 6 Kooperationsregionen gebildet, die die folgende regionale Ausdehnung haben:

1. Kirchenkreis Jever, Varel, Wilhelmshaven

2. Kirchenkreis Ammerlang

3. Kirchenkreis Oldenburg-Stadt

4. Kirchenkreis Butjadingen und Stedingen

5. Kirchenkreis Cloppenburg und Vechta

6. Kirchenkreis Delmenhorst und Oldenburg-Land

 

2.

Der Oberkirchenrat beruft auf die Dauer von zunächst 3 Jahren (Verlängerung ist möglich) nach Rücksprache mit den Kreiskirchenräten je einen Regionalbeauftragten mit 50% des Dienstauftrags eines Pfarrers.

Diese Regelung erfolgt durch die Reduzierung des Gemeindeauftrags oder durch die Vertretung des Gemeindepfarrstellenanteils im Rahmen der Stellenbewertung ohne zusätzliche Kosten.

 

3.

Die Regionalbeauftragten koordinieren in ihren Regionen die folgenden Grundaufgaben:

- Begleitung und Fortbildung von Ehrenamtlichen

- Bildungsarbeit (in Kooperation mit den regionalen Bildungseinrichtungen)

- Jugendarbeit (in Kooperation mit den Regionaljugendreferenten)

- Öffentlichkeitsarbeit (und Fundraising)

Sie suchen die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Diakonischen Werkes und der Kirchenmusik.

 

4.

Für die Arbeit der Regionalbeauftragten wird eine Stellenbeschreibung erarbeitet, die regional variabel ist.

 

5.

Die Kirchenkreise werden aufgefordert, die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung und Begleitung der Kooperationsstellen zu schaffen. (Die Arbeitsstelle für Gemeindeberatung und Mitarbeiterfortbildung erstellt hierfür Materialien)

 

6.

Die Dienstaufsicht der Regionalbeauftragten liegt beim Oberkirchenrat. Sie arbeiten zusammen mit der gesamtkirchlichen Koordinierungsstelle.

 

7.

Der Oberkirchenrat evaluiert nach spätestens 3 Jahren die Arbeit in den Kooperationsstellen und verlängert bzw. verändert den Arbeitsauftrag dann nach Rücksprache mit den Kreiskirchenräten.

 

8.

Die Umsetzung des Beschlusses soll bis zum 31.12.2007 erfolgt sein.


         

   
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