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a) |
Der
Aufgabenplan Gemeindedienst und die Vereinbarungen über
Nachbarschaftskooperationen haben den Bereich 'Ehrenamtlichkeit'
auszuweisen. |
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b) |
Die
Gewinnung, Förderung und Begleitung Ehrenamtlicher ist
insbesondere eine Aufgabe der Pfarrer und Pfarrerinnen. Hierzu
sind Fortbildungsangebote zu entwickeln. |
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c) |
Die
Qualifizierung der Arbeit Ehrenamtlicher ist eine
Schwerpunktaufgabe in den Regionen (der Regionalbeauftragten). |
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d) |
Auf
landeskirchlicher Ebene wird die regionale Arbeit unterstützt. |
| e) |
Die
von der Synode 1990 beschlossenen
'Leitlinien
für den Dienst ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter'
sind zu
überarbeiten
und in neuer Form für alle Gremien verbindlich zu machen. |
| f) |
Die
überarbeiteten Leitlinien sollen als Grundlage für eine Tagung
der 47. Synode dienen.
Der 47. Synode
wird empfohlen, die überarbeiteten Leitlinien in einer der
ersten Sitzungen zu behandeln.
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