|
Die Synode beschließt, für
2007 die Stelle eines Mitgliedes des Oberkirchenrates (nach A16
/B2) mit einem k.w.-Vermerk zu versehen und den Oberkirchenrat
aufzufordern, zum 1.07.2007 eine Referatsverteilung - unter
Berücksichtigung der dann veränderten Verwaltungsstruktur -
auf der Basis von vier Mitgliedern vorzulegen.
|