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Das Ziel einer Zentralisierung in einer integrierten Verwaltung wird insbesondere unter Rücksichtnahme auf die Belange der Beschäftigten nicht sofort in einem Schritt zu realisieren sein. Zur Zielerreichung wird daher eine stufenweise Überleitung vor-geschlagen. Die Überleitung soll eine zielorientierte und flexible Zusammenführung der Kirchenverwaltungen ermöglichen. Hierbei werden die Verwaltungsleistungen grundsätzlich von der integrierten Verwaltung wahrgenommen. In der Überleitungs-zeit werden unselbständige Außenstellen eingerichtet.
Die Zentralisierungen werden Jahr für Jahr nach Finanzsituation, Stellen– und Personalentwicklung und Erfahrungen bei der Konzentration beschleunigt, verlangsamt oder neu strukturiert. Ziel ist die Umsetzung der festen Struktur bis 2012.
Wichtige Meilensteine hierfür sind die zentrale Anstellungsträgerschaft des Verwaltungspersonals und die Bereitstellung eines funktionsgerechten Kirchennetzes.
Die Überleitung nimmt die Grundelemente einer zentralen Verwaltung, einer dezentralen Verwaltung und einer Übergangsre-gelung auf. Damit werden wesentliche Änderungen in einer Stufenlösung erreicht, die Möglichkeiten einer Anpassung offen lässt. In diesem Strukturentwicklungsprozess sind die Zielsetzungen laufend zu überprüfen.
Aufgrund der Offenheit und der Absicht, zunächst nur einzelne Aufgaben zu zentralisieren, kann die Schaffung einer neuen, zusätzlichen institutionell eigenständigen Aufbauorganisation (eigene Leitung, eigene Abteilungshierarchie, eigene Organisati-on, eigene Personalentwicklung etc.) nicht empfohlen werden. Hinzu kommt, dass Aufgaben im Grundstücksbereich und Per-sonalbereich bereits im Oberkirchenrat zentral verwaltet werden. Eine Eingliederung in die Verwaltung des Oberkirchenrates ist nicht nur für die Ablauforganisation einfacher. Hier sind auch Einsparungen zu erwarten. Zu bedenken ist lediglich die Kon-trolle, die durch eine gesonderte Prüfungs-Einrichtung sichergestellt werden kann.
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