| 1. |
Aus
kommunikationstechnischen Gründen mögen
Doppelbelegungen von Begriffen (wie es zur Zeit beim
Begriff „Oberkirchenrat“ der Fall ist) vermieden
werden. [
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38] |
| 2. |
Dienstbezeichnungen
mögen überschaubarer und gemäß den verschiedenen Ebenen
kirchlicher Handlungsfelder klarer
differenzier- und zuordbar sein. In Analogie zu
landeskirchlichen Funktionen wie z.B. dem Landesjugendpfarramt
könnten auch andere Funktionen gemäß ihrer strukturellen
Zuordnung bezeichnet werden (z.B. Landeskirchenleitung, Landeskirchenrat,
Landessynode, Landessynodenpräsident/in, Landesbischof/bischöfin,
Landesoberkirchenrat als Organ, etc. ...). |
| 3. |
Die
bisherige Behörde „Oberkirchenrat“ könnte gemäß ihrer künftigen
Funktion in Landeskirchenamt umbenannt werden. |
| 4. |
Mögliche
weitere (oder zukünftige) Strukturen mögen in analoger Form
bezeichnet werden (z.B. Landeskirchendienst, Landespresseamt,
Landesbildungswerk, Landesverwaltungsamt, Landesamt
Missionarischer Dienste ...). [
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55] |
| 5. |
Eine
klar differenzierte Beschreibung und Benennung landeskirchlicher
Funktionen wäre nicht nur für die kircheninterne Kommunikation
von Vorteil, sondern könnte ferner bessere Kooperationsschnittstellen
mit anderen Landeskirchen der Konföderation bieten. |
| 6. |
Die
Dienstbezeichnungen auf anderen strukturellen Ebenen kirchlichen
Handelns mögen – wie z.T. schon praktiziert - analog
bezeichnet werden (z.B. Kreissynode, Kreispfarrkonvent,
Kreisrentamt, Kreisjugenddienst...). |
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