Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Perspektivprozess  

und Verwaltungsreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

 


Pfr. Qualmann - Vorsitzende der Steuerungsgruppe

Anschreiben von der Steuerungsgruppe der 46. Synode:

An alle Kirchengemeinden,

Werke und Einrichtungen

in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 

Beschlussvorlage "Umgestaltung der Verwaltungsstruktur"

Zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 30. September 2006

 

Liebe Schwestern und Brüder!

sehr geehrte Damen und Herren!

   

I.

Die Steuerungsgruppe hat am 26. Juni ausführlich über die Vorlage zur Verwaltungsstruktur beraten und einstimmig beschlossen, diese der Synode zur Beratung und Beschlussfassung auf ihrer 10. Tagung im November 2006 vorzulegen.

In einer Kirche, dies ist uns allen wichtig, kommt einer Verwaltung dem Grunde nach eine unterstützende Funktion für die Wahrnehmung ihres inhaltlichen Auftrags zu. Dennoch prägt die Struktur ihrer Verwaltung auch die Gestalt der Kirche und muss daher ihrem Wesen entsprechen.

Uns allen ist aber auch bewusst, dass wir erst am Anfang grundlegender Veränderungen der Gestalt unserer Kirche stehen. Ich wiederhole hier nicht, was ich schon bei der Einbringung der anderen Beschlussvorlagen ausgeführt habe, weil wir in Oldenburg – im Vergleich zu anderen Kirchen – ja schon rechtzeitig diese Herausforderungen angenommen haben.

Die folgende Einsicht halten wir in der Steuerungsgruppe aber für unabweisbar: Der langwierige Prozess einer Umgestaltung der Verwaltung muss heute schon in seiner Zielsetzung die erkennbare Gestalt unserer Kirche in den nächsten Jahrzehnten berücksichtigen. Wir handeln nicht mehr verantwortlich, wenn wir die Besitzstände von gestern verteidigen.

Daher legen wir Ihnen einen Beschluss für eine zweistufige Verwaltung vor mit den folgenden Voraussetzungen:

1. Alle ortsnahen und mit dem Pfarramt verbundenen Aufgaben werden bei Kirchenbüros angesiedelt.
2. Die weiterreichenden Aufgaben werden zentralisiert.
3. Für das neue zentrale Amt wird ein Organisations- und Personalentwicklungsplan erstellt.
4. Es wird ein anderes kirchenleitendes Organ neben dem Oberkirchenrat, über welches ja die Synode noch zu entscheiden hat, mit deutlicher synodaler Beteiligung als Beschwerdeinstanz eingeführt.
5. Eine unabhängige Prüfung wird installiert.

Für die Umsetzungsplanung ist eine sozialverträgliche und aufgabenbezogene Überleitung mit Außenstellen in der Übergangszeit vorgesehen.

Wir müssen jetzt die Entscheidung über die Grundstruktur treffen, um dann in die Umsetzung eintreten zu können.

II.

Die Projektgruppe "Verwaltungsstruktur" der Steuerungsgruppe hat mehr als zwei Jahre beraten, der Synode regelmäßig berichtet, diese hat den Arbeitsauftrag in Tendenzbeschlüssen umformuliert. Die Projektgruppe hat sich extern beraten lassen, alle Berechnungen wurden von der BSL Public Sector Managementberatung GmbH in Bergheim überprüft. Das Unternehmen arbeitet für die EKD und in vielen Gliedkirchen. Zusätzlich hat der ehemalige geschäftsleitende Oberkirchenrat der Landeskirche Baden und Berater der EKD (u. a. Verwaltungsstrukturentwicklung Pommern), Dr. Beatus Fischer, den Analysen des Berichtes grundsätzlich zugestimmt und darauf hingewiesen, dass die Grundannahmen zur Kostenplanung sogar noch zu vorsichtig geschätzt wurden, so dass weitergehende Einsparungen bei Entscheidung über das vorgeschlagene zentrale, integrierte Verwaltungsmodell zu erwarten sind. Dabei ist die prognostizierte Entwicklung der Mitgliederzahlen und Einnahmen sehr relevant. Daneben bildet die zentrale Verwaltungsstruktur die Grundlage für eine ganzheitliche Organisations- und Personalentwicklung. Es wird also eine Umgestaltung der Verwaltungsstruktur auf allen Ebenen angestrebt.

III.

Sie erhalten die Vorlage zur Beratung in den Gemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen.

Stellungnahmen und Eingaben erbitten wir bis zum 30. September 2006, um diese für die weiteren Beratungen berücksichtigen zu können.

Auf der Ebene der Kirchenkreise sind wir gerne bereit, weitere Erläuterungen und Informationen zu geben. Daher bitten wir die Kreispfarrer ggf. um Rückmeldung.

Wie auch bei den bisherigen Beschlussvorlagen ist damit die Vorlage öffentlich, d. h. Sie können auch in Ihren Gemeinden etc. über die Vorlage diskutieren. Wir wünschen uns eine offene und sachlich kontroverse Auseinandersetzung.

Vor uns liegt erkennbar eine lebhafte Debatte und dann ein arbeitsreicher Weg der Umsetzung des Beschlusses, wie immer er ausfallen wird.

Die Steuerungsgruppe möchte aber auch nicht versäumen, all denen Dank zu sagen, die sich intensiv und kritisch an dem beteiligt und damit ermöglicht haben, was wir Ihnen heute vorlegen.

Es grüßt Sie

Ihr

Dieter Qualmann


Ein vergleichbares Schreiben ging samt Anlagen auch an alle Mitglieder der Synode zur Beratung in allen Ausschüssen der Synode. Explizit wurden der Finanz- und Personalausschuss sowie der Rechts- und Verfassungsausschuss um eine Beschlussempfehlung für die 10. Tagung am 16./17. November 2006 gebeten.

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