Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Perspektivprozess  

und Verwaltungsreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

 



Ursprüngliche - nicht mehr aktuelle - Fassung:

Beschlussvorschlag der Steuerungsgruppe „Umgestaltung der Verwaltungsstruktur“

   

Die Synode möge beschließen:

   

I. Allgemeiner Grundsatz:
1.) Es soll eine einheitliche, zweistufige Kirchenverwaltung mit örtlichen Kirchenbüros und einer integrierten Zentrale in Oldenburg geben.
2.) Gegenüber der Zentrale besteht für alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise ein Anschluss- und Benutzungszwang

    

II. Kirchenbüros:
1.) Die Kirchenbüros mit fester Aufgabenstellung (entsprechend der anliegend ausgearbeiteten Zuständigkeiten)  nehmen die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.
2.) Die Kirchengemeinden richten die Kirchenbüros allein oder im Verbund mit anderen Kirchengemeinden ein. Sie sind Anstellungsträger der Mitarbeiter der Kirchenbüros.
3.) Die Finanzierung der Kirchenbüros erfolgt zweckgebunden nach festen Schlüsselsätzen über landeskirchliche Zuweisungen.

    

III. Zentrale:
1.) In der Zentrale werden alle außerhalb der Kirchenbüros anfallenden Verwaltungsaufgaben der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erledigt. Dieses gilt sowohl für die Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenverbände als auch für die Aufgaben des Oberkirchenrates.
2.) Alle nicht in den Kirchenbüros angestellten Verwaltungsmitarbeiter werden in eine zentrale Anstellungsträgerschaft bei der Landeskirche überführt. Die genauen Modalitäten sind zu erarbeiten.
3.) Die Zentrale wird einheitlich geleitet. Das hierfür zuständige kirchenleitende Organ wird im Rahmen der Entscheidungen über die Kirchenleitungsstruktur bestimmt. Beschwerdeinstanz ist ein anderes kirchenleitendes Organ der Landeskirche. Die Geschäftsführung der Zentrale wird vom juristischen Mitglied des Oberkirchenrates wahrgenommen.
4.) Die Finanzierung der zentralen Kirchenverwaltung erfolgt über den landeskirchlichen Haushalt.

   

IV. Überleitung:
1.) In der Übergangszeit (bis zum 31.12.2012) bleiben neben der Zentrale Außenstellen für einzelne Aufgaben bestehen. Der Prozess der Aufgabenkonzentration (vgl. III.) wird regelmäßig durch eine die Verwaltungsreform begleitende Arbeitsgruppe geprüft. Für die Bereiche Anstellungsträgerschaft, Leitung und Finanzierung gilt III.
2.) Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben.
3.) Mit der Umsetzung des Beschlusses wird zum 01.01.2007 begonnen. Die Umsetzung soll bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein.

eine Seite zurück



         

   
Seitenwechsel
               
Verwaltungsreform


Verwaltungsreform

Anschreiben

Beschlussvorschlag

Konzeption

Gesamtschau 

Auswertung

Überleitung

Leistungskatalog

Synergien

Leserbriefe

      
Rubrik


Strukturreform

Struktur in Oldenburg

Dokumente-Übersicht

Strukturprozess in Ol

Steuerungsgruppe

Tendenzbeschlüsse

Synodenbeschlüsse

      
Übersicht


das weiße Papier

Ausschuß Kirche2000

das gelbe Papier

Perspektivgruppe

das grüne Papier

Steuerungsgruppe

Tendenzbeschlüsse

Synodenbeschlüsse

         
Tendenzbeschlüsse


Tendenzbeschluss I

Tendenzbeschluss II

Tendenzbeschluss III

Tendenzbeschluss IV

      
Steuerungsgruppe


Beschlussvorlage I

Beschlussvorlage II

Beschlussvorlage III

Beschlussvorlage IV

Beschlussvorlage V

Beschlussvorlage VI

Beschlussvorlage VII

Beschlussvorlage VIII

Beschlussvorlage IX

Beschlussvorlage X

Beschlussvorlage XI

Einbringungsrede

      
Interaktiv


Beteiligung:

Ich bin in der Kirche...

Beitrag zum Forum

An Umfragen teilnehmen! Deine Meinung ist gefragt!

Zum Gästebuch

Notiz hinterlassen

      
Geistesblitz online


Synodenberichte

Synodeneingaben, Steuerungsgruppe & Strukturprozess

      
Menü


Aktuelles

Infos & Hinweise

Kontakt

Kommentar

Sitemap ...     

Grafik | Detail | Kapitel

        
Umfragen


      
Rückmeldung


Q: STEUE111.DOC