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Herr
Präsident, liebe Mitsynodale,
in
seiner Disputatio contra scholasticam theologiam von 1518 sagt
Martin Luther: Der Theologe der Herrlichkeit - ich verzichte
hier auf eine theologiegeschichtliche Erläuterung - redet das
Gute schlecht und das Schlechte gut, der Theologe des Kreuzes
sagt: quod res est, "was Sache ist." Nehmen Sie dies,
liebe Synode, als ein Versprechen.
Es
folgt gleich ein weiteres Versprechen: Sie brauchen keinen
Bodyguard, wenn Sie die Toiletten aufsuchen und auch nicht
befürchten, wenn Sie eine abweichende Meinung haben, vor den
Abstimmungen in Beugehaft genommen zu werden. Ein Witz? Nein, so
war es auf den ersten Konzilien und Synoden der Christenheit,
unversehens starb man einen schmachvollen Tod auf der Latrine
oder der Kaiser sperrte Abweichler während der Abstimmungen
weg. Noch einmal, nein, das passiert heute nicht, auch wenn ich
den Eindruck habe, dass manche dies der Steuerungsgruppe
zutrauen dürften.
Ob
Sie allerdings, ja nachdem wie Sie hier abstimmen, in Ihren
Kirchenkreisen noch sicher sind, dies kann ich nicht beurteilen.
Nun, auf den gefährlichen Synoden ging es um die
grundsätzlichen Lehrentscheidungen der Kirche - heute geht es
ja "nur um die Verwaltung." Nur?
In
einer der vielen Eingaben werden wir von einem Pastoren belehrt:
"Die Verwaltung mach die Identität der Gemeinde aus."
Ich habe mich entschieden, zu versuchen, auch in diesem Satz
noch etwas Richtiges zu finden.
Und
damit bin ich bei den
Eingaben und den vielen Versammlungen und
Diskussionen, die seit dem 17. Juli dieses Jahres in unserer
Kirche stattgefunden haben. Wir haben diesen Prozess gewollt,
unabhängig von den Ergebnissen ist dies eine einer
evangelischen Kirchen angemessenen Art, sich auseinander zu
setzen über den richtigen Weg.
"Wer
Wind sät, wird Sturm ernten" oder: wie ich einmal von den
Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit belehrt wurde: Wer Staub
aufwirbelt, muss auch Staub schlucken können, sonst soll er es
lassen.
Dennoch
bitte ich Sie um Verständnis und Nachsicht für eine einzige
Anmerkung und damit soll es dann auch gut sein: Diesen Staub von
den Bronchien zu husten, hat manchmal auch weh getan.
Ich
will mein Versprechen wahrmachen und sagen, was aus meiner Sicht
Sache ist. Und ich werde auch nicht verschweigen, dass ein sehr
wesentlicher Aspekt unserer Debatte mit Macht, Herrschaft,
Interessen und Angst um den Verlust von Arbeitsplätzen zu tun
hat.
Von
Macht zu reden, gehört sich nicht in der Kirche und, dessen
sind wir ja sicher, nach Macht streben immer nur die anderen.
Diese Leugnung und Projektion erschweren einen offenen,
transparenten und legitimierten Umgang mit der Macht bei uns.
Natürlich
hat diese, in der KO gar nicht vorgesehene, Steuerungsgruppe
Macht. Sie hat Wissensvorsprünge, sammelt Informationen, plant,
strukturiert und bereitet Entscheidungen vor. Sie, die Synode
haben ihr diesen Auftrag gegeben, und damit auch Macht. Wie
gehen wir damit um? Indem wir an unseren Aufgaben möglichst
viele beteiligen, über unsere Arbeit umfassend informieren,
bevor wir Entscheidungsvorschläge gemacht haben, hat die Synode
in Tendenzbeschlüssen entschieden, ob wir diesen Weg fortsetzen
sollten, Anregungen synodaler Gremien haben wir aufgenommen und
Ihnen Alternativvorschläge zur Abstimmung vorgelegt.
Nach
vielen Jahren, manchmal nützlicher und manchmal fruchtloser
Debatten, stehen wir mit dieser Gruppe vor der Aufgabe,
Entscheidungen vorzubereiten, vor
Ihnen, liebe Synodale, zu
begründen, weshalb wir im Blick auf die Zukunft unserer Kirche
welche Schritte für notwendig halten. Sie haben darüber dann
zu befinden, als Mitglieder einer Synode, die das oberste
Beschlussorgan unserer Kirche ist, also bitte vergessen Sie das
nicht, in gesamtkirchlicher Verantwortung entscheidet.
Wir
haben heute über die zukünftige Struktur der Verwaltung in
unserer Kirche zu entscheiden. Wie immer wir entscheiden, die
Umsetzung ist nur in einem langwierigen Prozes unter Wahrung der
Rechte der Beschäftigten möglich. D.h. aber auch, unsere
Entscheidung muss die heute erkennbare Entwicklung der Kirche
berücksichtigen. Sie, liebe Synode, haben in den letzten zwei
Jahren mutige, aber auch scherzhafte Einschnitte und
Veränderungen beschlossen ... [40 Pfarrstellen mussten
gestrichen werden, 25% der Geldmittel der Diakonie sind
gestrichen worden, 1/3 der Jugendarbeit, die Ev.
Beratungsstellen und damit auch die KDA sind quasi aufgelöst...
Soll nun für die Verwaltung ein Reservat geschaffen werden,
weil sie die Identität der christlichen Gemeinschaft darstelle?]
Heute geht es um Strukturveränderungen, für die, ich werde
noch darauf kommen, auch rechtliche Voraussetzungen zu schaffen
sein werden.
Ich
will Sie nicht mit Wiederholungen langweilen, aber es geht
darum, dass die Veränderungen im Finanzsystem und in der
Mitgliederentwicklung auch strukturelle Konsequenzen haben. In
der EKD wird diskutiert, ob 8-12 Landeskirchen anzustreben sind
[
LF 11],
Hannover plant die Reduzierung von 42 auf 20 Verwaltungsämtern,
in Nordelbien wird die Zahl der Propsteien halbiert, im
Bischöflichen Offizialat Vechta ist die Reduzierung von 123
Gemeinden auf 41 beschlossene Sache, einige Landeskirchen sind
faktisch insolvent wie auch einige kath. Bistümer.
Wir
brauchen und dies ist unser Grundanliegen, ein dynamisches und
flexibles Modell für unsere Verwaltung, die effizient und
kundenfreundlich orientiert sein muss bei einer
größtmöglichen Absicherung der Beschäftigten.
Der
status quo in Oldenburg sieht so aus: es gibt 22 (mit dem OKR
23) unterschiedliche Verwaltungen, in denen Gemeinden sich
selbst verwalten oder sich zu Zweckverbänden
zusammengeschlossen haben.
Die
Rechtsgrundlage sind die Art. 18 und 25 der KO, nach denen den
Kirchengemeinden das Recht der Selbstbestimmung ihrer
Verwaltungsangelegenheiten zukommt. Darauf ist in den Eingaben
mit einiger Emphase verwiesen worden. Zu Recht! Aber nun auch
mit der Folgerung, die unserer KO grundsätzlich widersprechen.
Liebe
Synodale, die Oldenburgische Kirche ist nicht der
Zusammenschluss von 123 autonomen Gemeinden, sondern die KO
handelt im Abschnitt I von der Kirche, um sodann im Abschnitt II
von der Kirchengemeinde in Art. 5 zu sagen: "die
Kirchengemeinde ist ein begrenzter Kreis von Gliedern der
Kirche" also die lokale Repräsentanz der ganzen Kirche.
Die Gemeinde gibt sich daher keine eigene Ordnung (Art. 6) und
Sie, die Synode, können nach Art. 7 die Gemeinden verändern,
teilen oder zusammenschließen. Auch gegen den Willen der
Kirchengemeinde.
Ich
sage das nicht deshalb, weil das irgendjemand vorhat, sondern um
illusionäre Missverständnisse zu korrigieren. Und damit, er
hat diese Würdigung verdient, komme ich zu dem weitestgehenden
Reformmodell für die Verwaltung, die
Überlegungen des
Synodalen Brengelmann. Er geht von Art. 18 und 25 der KO aus,
berücksichtigt die modernen, marktwirtschaftlichen
Erfordernisse und folgert daraus ein konkurrenzorientiertes
Anbieterverhalten der Verwaltungsdienstleister, der regionale
Aspekt tritt zurück hinter den des kostengünstigsten Angebots.
Nur, warum dann nicht das beste Angebot nehmen, z.B. einer
Verwaltungsgesellschaft, die keine öffentliche Tarife zu zahlen
hat und eine Beschäftigung mit 42 Wochenstunden? Eine autonome
Gemeinde wäre überdies doch wohl nur die, die mit dem Geld
auskommt, das wirklich bei ihr eingeht. Bisher leben wir in
dieser Kirche vom Solidarprinzip, die kleinen und armen
Gemeinden bekommen ihren Anteil von dem, was bei den Reichen
eingeht, um die neue Heizung oder die Orgelrenovierung bezahlen
zu können. Wollen Sie das wirklich: nach Abzug der
Overhead-Kosten bekommt jede Gemeinde, auch die ganz kleinen,
ihren Anteil aus der Kirchensteuer? Die Konsequenz ist in der
Logik der Marktwirtschaft: die 41 Gemeinden in unserer Kirche
mit 1000 oder weniger Mitgliedern sind innerhalb von wenigen
Jahren nicht mehr existenzfähig. Autonomie ernstgenommen heißt
auch: nicht mehr auf Kosten der anderen leben! Die Schwachen
sind vom Markt!
Bitte
glauben Sie nun nicht, dass ich vom Absurden rede. In vielen
Kirchen dieser Welt herrscht dieses Prinzip: in der Konsequenz
mit Wegen über 20 km zur nächsten Kirche und unterschiedlicher
Bezahlung von Pastoren und Predigern. Autonome Gemeinden
ernstgenommen heißt: Man kann sich auch nur das leisten, was
man selbst bezahlen kann.
Aber
es ist ja auch im Grunde nicht dieses radikale Modell, das die
wirkliche Alternative ist, sondern das von sechs regionalen
Kirchenämtern in eigener Trägerschaft und Verantwortung der
sechs neu zu bildenden Kirchenkreise. Ich denke, die
Befürworter dieses Modells werden sich auch hier mit ihren
guten Argumenten zu Wort melden. Der entscheidende und recht
bedacht, einzige Vorteil liegt darin, dass die Gemeinden ein
solches Amt als das ihre betrachten können und somit der
Selbstbestimmungs- und Partizipationskultur einer evang. Kirche
eher entsprochen wird. Aber stimmt das wirklich oder ist das
eine Illusion: ein Verwaltungsamt im Kirchenkreis
Friesland/Wilhelmshaven wäre Dienstleister für 28 Gemeinden,
wie groß bleibt da der Einfluss jeder Gemeinde? Zweitens, auch
für diese Ämter muss die Rechtsordnung geändert werden. Sie
verlagern das Problem des Zwanganschlusses nur auf die regionale
Ebene. Oder wie sonst wollen Sie von 22 Verwaltungseinheiten auf
6 kommen? Drittens, Sie konstruieren eigenständige Einheiten,
die sehr unterschiedliche Kirchenkreise in Ausdehnung und
Kirchenmitgliedszahlen sowie kirchl. Einrichtungen haben. Im
Blick auf die Funktionsfähigkeit einer voll ausgestatteten
Verwaltung und die demographische Entwicklung wird es Ämter
für nur etwas mehr als 40.000 Kirchenmitgliedern geben (die hat
aber die Verwaltung in Eversten schon heute). Viertens: Wie
sollen die erkennbar notwendigen Einsparungen erzielt werden?
Wir werden diese dann über die Zuweisung weitergeben müssen.
Ich tröste mich hier aber mit der Zusage der Verwaltungsleiter
in der Vorlage "Verwaltungsstrukturreform" vom
02.11.2005. Diese erklären dort, eine Einsparung von 20% der
Personalkosten bis 2010 sei auf regionaler Ebene möglich wie
auch im OKR. Wir werden ggf., aber ich wünsche das nicht,
darauf zurückkommen müssen. Diese Zusage werde ich bei der
Frage der Arbeitsplatzsicherung noch einmal aufnehmen.
Fünftens:
Wie soll auf der Grundlage solcher - in der Tendenz kleiner
Ämter - eine Personalentwicklung und eine
Beschäftigungssicherung aussehen?
Und
schließlich sechstens und hier bitte ich alle Befürworter
dieses Modells doch um die nötige Konsequenz: Wenn
Sie auf der Basis von sechs neuen Kirchenkreisen sechs
Kirchenkreisverwaltungsämter einführen (mit wie gesagt, Zwang
zum Anschluss), dann haben wir in der Oldenburgischen Kirche
eine Mittelinstanz. Wir führen verspätet ein das ein, was
andere Landeskirchen gerade abschaffen. Ich weiß, dies
ist kein ausreichendes Argument. Wesentlicher ist, dass wir dann
auch ein kirchl.-theol. Gegenüber zur Verwaltung brauchen, also
Kreispfarrer mit den Kompetenzen von Supterintendenten (Dekane)
und starke Kreiskirchenräte, die diese Verwaltungen auch
kontrollieren können. Sinnvollerweise muss es dann auch
Zuweisungen an die Kirchenkreise geben.
Es
geht nicht - entschuldigen Sie den Macho-Spruch - dass
die Oldenburgische Kirche noch im Kreissaal leugnet, dass sie
schwanger sei.
Noch
einmal: Ein Kirchenkreis als Organisationsform von Kirche kann
doch nicht nur eine Verwaltung sein! Den Weg in eine sinnvoll
ausgestattete Mittelinstanz haben etliche der EKD-Kirchen vor
mehr als 50 Jahren angetreten - ist es angesichts der
zukünftigen Herausforderungen der richtige Weg für eine Kirche
von der Größe Oldenburgs?
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