Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Verwaltungsreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

 


Einbringungsrede


Pfr. Qualmann - Vorsitzende der Steuerungsgruppe

Pfr. Qualmann

Vorsitzender der Steuerungsgruppe

10. Tagung der 46. Synode

Rastede 16.11.2006

    

Einbringungsrede zum Beschluss Verwaltungsstrukturreform

Herr Präsident, liebe Mitsynodale,

in seiner Disputatio contra scholasticam theologiam von 1518 sagt Martin Luther: Der Theologe der Herrlichkeit - ich verzichte hier auf eine theologiegeschichtliche Erläuterung - redet das Gute schlecht und das Schlechte gut, der Theologe des Kreuzes sagt: quod res est, "was Sache ist." Nehmen Sie dies, liebe Synode, als ein Versprechen.

Es folgt gleich ein weiteres Versprechen: Sie brauchen keinen Bodyguard, wenn Sie die Toiletten aufsuchen und auch nicht befürchten, wenn Sie eine abweichende Meinung haben, vor den Abstimmungen in Beugehaft genommen zu werden. Ein Witz? Nein, so war es auf den ersten Konzilien und Synoden der Christenheit, unversehens starb man einen schmachvollen Tod auf der Latrine oder der Kaiser sperrte Abweichler während der Abstimmungen weg. Noch einmal, nein, das passiert heute nicht, auch wenn ich den Eindruck habe, dass manche dies der Steuerungsgruppe zutrauen dürften.

Ob Sie allerdings, ja nachdem wie Sie hier abstimmen, in Ihren Kirchenkreisen noch sicher sind, dies kann ich nicht beurteilen. Nun, auf den gefährlichen Synoden ging es um die grundsätzlichen Lehrentscheidungen der Kirche - heute geht es ja "nur um die Verwaltung." Nur?

In einer der vielen Eingaben werden wir von einem Pastoren belehrt: "Die Verwaltung mach die Identität der Gemeinde aus." Ich habe mich entschieden, zu versuchen, auch in diesem Satz noch etwas Richtiges zu finden.

Und damit bin ich bei den Eingaben und den vielen Versammlungen und Diskussionen, die seit dem 17. Juli dieses Jahres in unserer Kirche stattgefunden haben. Wir haben diesen Prozess gewollt, unabhängig von den Ergebnissen ist dies eine einer evangelischen Kirchen angemessenen Art, sich auseinander zu setzen über den richtigen Weg.

"Wer Wind sät, wird Sturm ernten" oder: wie ich einmal von den Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit belehrt wurde: Wer Staub aufwirbelt, muss auch Staub schlucken können, sonst soll er es lassen.

Dennoch bitte ich Sie um Verständnis und Nachsicht für eine einzige Anmerkung und damit soll es dann auch gut sein: Diesen Staub von den Bronchien zu husten, hat manchmal auch weh getan.

Ich will mein Versprechen wahrmachen und sagen, was aus meiner Sicht Sache ist. Und ich werde auch nicht verschweigen, dass ein sehr wesentlicher Aspekt unserer Debatte mit Macht, Herrschaft, Interessen und Angst um den Verlust von Arbeitsplätzen zu tun hat. 

Von Macht zu reden, gehört sich nicht in der Kirche und, dessen sind wir ja sicher, nach Macht streben immer nur die anderen. Diese Leugnung und Projektion erschweren einen offenen, transparenten und legitimierten Umgang mit der Macht bei uns.

Natürlich hat diese, in der KO gar nicht vorgesehene, Steuerungsgruppe Macht. Sie hat Wissensvorsprünge, sammelt Informationen, plant, strukturiert und bereitet Entscheidungen vor. Sie, die Synode haben ihr diesen Auftrag gegeben, und damit auch Macht. Wie gehen wir damit um? Indem wir an unseren Aufgaben möglichst viele beteiligen, über unsere Arbeit umfassend informieren, bevor wir Entscheidungsvorschläge gemacht haben, hat die Synode in Tendenzbeschlüssen entschieden, ob wir diesen Weg fortsetzen sollten, Anregungen synodaler Gremien haben wir aufgenommen und Ihnen Alternativvorschläge zur Abstimmung vorgelegt.

Nach vielen Jahren, manchmal nützlicher und manchmal fruchtloser Debatten, stehen wir mit dieser Gruppe vor der Aufgabe, Entscheidungen vorzubereiten, vor Ihnen, liebe Synodale, zu begründen, weshalb wir im Blick auf die Zukunft unserer Kirche welche Schritte für notwendig halten. Sie haben darüber dann zu befinden, als Mitglieder einer Synode, die das oberste Beschlussorgan unserer Kirche ist, also bitte vergessen Sie das nicht, in gesamtkirchlicher Verantwortung entscheidet.

Wir haben heute über die zukünftige Struktur der Verwaltung in unserer Kirche zu entscheiden. Wie immer wir entscheiden, die Umsetzung ist nur in einem langwierigen Prozes unter Wahrung der Rechte der Beschäftigten möglich. D.h. aber auch, unsere Entscheidung muss die heute erkennbare Entwicklung der Kirche berücksichtigen. Sie, liebe Synode, haben in den letzten zwei Jahren mutige, aber auch scherzhafte Einschnitte und Veränderungen beschlossen ... [40 Pfarrstellen mussten gestrichen werden, 25% der Geldmittel der Diakonie sind gestrichen worden, 1/3 der Jugendarbeit, die Ev. Beratungsstellen und damit auch die KDA sind quasi aufgelöst... Soll nun für die Verwaltung ein Reservat geschaffen werden, weil sie die Identität der christlichen Gemeinschaft darstelle?] Heute geht es um Strukturveränderungen, für die, ich werde noch darauf kommen, auch rechtliche Voraussetzungen zu schaffen sein werden.

Ich will Sie nicht mit Wiederholungen langweilen, aber es geht darum, dass die Veränderungen im Finanzsystem und in der Mitgliederentwicklung auch strukturelle Konsequenzen haben. In der EKD wird diskutiert, ob 8-12 Landeskirchen anzustreben sind [ LF 11], Hannover plant die Reduzierung von 42 auf 20 Verwaltungsämtern, in Nordelbien wird die Zahl der Propsteien halbiert, im Bischöflichen Offizialat Vechta ist die Reduzierung von 123 Gemeinden auf 41 beschlossene Sache, einige Landeskirchen sind faktisch insolvent wie auch einige kath. Bistümer.

Wir brauchen und dies ist unser Grundanliegen, ein dynamisches und flexibles Modell für unsere Verwaltung, die effizient und kundenfreundlich orientiert sein muss bei einer größtmöglichen Absicherung der Beschäftigten.

Der status quo in Oldenburg sieht so aus: es gibt 22 (mit dem OKR 23) unterschiedliche Verwaltungen, in denen Gemeinden sich selbst verwalten oder sich zu Zweckverbänden zusammengeschlossen haben.

Die Rechtsgrundlage sind die Art. 18 und 25 der KO, nach denen den Kirchengemeinden das Recht der Selbstbestimmung ihrer Verwaltungsangelegenheiten zukommt. Darauf ist in den Eingaben mit einiger Emphase verwiesen worden. Zu Recht! Aber nun auch mit der Folgerung, die unserer KO grundsätzlich widersprechen.

Liebe Synodale, die Oldenburgische Kirche ist nicht der Zusammenschluss von 123 autonomen Gemeinden, sondern die KO handelt im Abschnitt I von der Kirche, um sodann im Abschnitt II von der Kirchengemeinde in Art. 5 zu sagen: "die Kirchengemeinde ist ein begrenzter Kreis von Gliedern der Kirche" also die lokale Repräsentanz der ganzen Kirche. Die Gemeinde gibt sich daher keine eigene Ordnung (Art. 6) und Sie, die Synode, können nach Art. 7 die Gemeinden verändern, teilen oder zusammenschließen. Auch gegen den Willen der Kirchengemeinde.

Ich sage das nicht deshalb, weil das irgendjemand vorhat, sondern um illusionäre Missverständnisse zu korrigieren. Und damit, er hat diese Würdigung verdient, komme ich zu dem weitestgehenden Reformmodell für die Verwaltung, die Überlegungen des Synodalen Brengelmann. Er geht von Art. 18 und 25 der KO aus, berücksichtigt die modernen, marktwirtschaftlichen Erfordernisse und folgert daraus ein konkurrenzorientiertes Anbieterverhalten der Verwaltungsdienstleister, der regionale Aspekt tritt zurück hinter den des kostengünstigsten Angebots. Nur, warum dann nicht das beste Angebot nehmen, z.B. einer Verwaltungsgesellschaft, die keine öffentliche Tarife zu zahlen hat und eine Beschäftigung mit 42 Wochenstunden? Eine autonome Gemeinde wäre überdies doch wohl nur die, die mit dem Geld auskommt, das wirklich bei ihr eingeht. Bisher leben wir in dieser Kirche vom Solidarprinzip, die kleinen und armen Gemeinden bekommen ihren Anteil von dem, was bei den Reichen eingeht, um die neue Heizung oder die Orgelrenovierung bezahlen zu können. Wollen Sie das wirklich: nach Abzug der Overhead-Kosten bekommt jede Gemeinde, auch die ganz kleinen, ihren Anteil aus der Kirchensteuer? Die Konsequenz ist in der Logik der Marktwirtschaft: die 41 Gemeinden in unserer Kirche mit 1000 oder weniger Mitgliedern sind innerhalb von wenigen Jahren nicht mehr existenzfähig. Autonomie ernstgenommen heißt auch: nicht mehr auf Kosten der anderen leben! Die Schwachen sind vom Markt!

Bitte glauben Sie nun nicht, dass ich vom Absurden rede. In vielen Kirchen dieser Welt herrscht dieses Prinzip: in der Konsequenz mit Wegen über 20 km zur nächsten Kirche und unterschiedlicher Bezahlung von Pastoren und Predigern. Autonome Gemeinden ernstgenommen heißt: Man kann sich auch nur das leisten, was man selbst bezahlen kann.

Aber es ist ja auch im Grunde nicht dieses radikale Modell, das die wirkliche Alternative ist, sondern das von sechs regionalen Kirchenämtern in eigener Trägerschaft und Verantwortung der sechs neu zu bildenden Kirchenkreise. Ich denke, die Befürworter dieses Modells werden sich auch hier mit ihren guten Argumenten zu Wort melden. Der entscheidende und recht bedacht, einzige Vorteil liegt darin, dass die Gemeinden ein solches Amt als das ihre betrachten können und somit der Selbstbestimmungs- und Partizipationskultur einer evang. Kirche eher entsprochen wird. Aber stimmt das wirklich oder ist das eine Illusion: ein Verwaltungsamt im Kirchenkreis Friesland/Wilhelmshaven wäre Dienstleister für 28 Gemeinden, wie groß bleibt da der Einfluss jeder Gemeinde? Zweitens, auch für diese Ämter muss die Rechtsordnung geändert werden. Sie verlagern das Problem des Zwanganschlusses nur auf die regionale Ebene. Oder wie sonst wollen Sie von 22 Verwaltungseinheiten auf 6 kommen? Drittens, Sie konstruieren eigenständige Einheiten, die sehr unterschiedliche Kirchenkreise in Ausdehnung und Kirchenmitgliedszahlen sowie kirchl. Einrichtungen haben. Im Blick auf die Funktionsfähigkeit einer voll ausgestatteten Verwaltung und die demographische Entwicklung wird es Ämter für nur etwas mehr als 40.000 Kirchenmitgliedern geben (die hat aber die Verwaltung in Eversten schon heute). Viertens: Wie sollen die erkennbar notwendigen Einsparungen erzielt werden? Wir werden diese dann über die Zuweisung weitergeben müssen. Ich tröste mich hier aber mit der Zusage der Verwaltungsleiter in der Vorlage "Verwaltungsstrukturreform" vom 02.11.2005. Diese erklären dort, eine Einsparung von 20% der Personalkosten bis 2010 sei auf regionaler Ebene möglich wie auch im OKR. Wir werden ggf., aber ich wünsche das nicht, darauf zurückkommen müssen. Diese Zusage werde ich bei der Frage der Arbeitsplatzsicherung noch einmal aufnehmen.

Fünftens: Wie soll auf der Grundlage solcher - in der Tendenz kleiner Ämter - eine Personalentwicklung und eine Beschäftigungssicherung aussehen?

Und schließlich sechstens und hier bitte ich alle Befürworter dieses Modells doch um die nötige Konsequenz: Wenn Sie auf der Basis von sechs neuen Kirchenkreisen sechs Kirchenkreisverwaltungsämter einführen (mit wie gesagt, Zwang zum Anschluss), dann haben wir in der Oldenburgischen Kirche eine Mittelinstanz. Wir führen verspätet ein das ein, was andere Landeskirchen gerade abschaffen. Ich weiß, dies ist kein ausreichendes Argument. Wesentlicher ist, dass wir dann auch ein kirchl.-theol. Gegenüber zur Verwaltung brauchen, also Kreispfarrer mit den Kompetenzen von Supterintendenten (Dekane) und starke Kreiskirchenräte, die diese Verwaltungen auch kontrollieren können. Sinnvollerweise muss es dann auch Zuweisungen an die Kirchenkreise geben.

Es geht nicht - entschuldigen Sie den Macho-Spruch - dass die Oldenburgische Kirche noch im Kreissaal leugnet, dass sie schwanger sei.

Noch einmal: Ein Kirchenkreis als Organisationsform von Kirche kann doch nicht nur eine Verwaltung sein! Den Weg in eine sinnvoll ausgestattete Mittelinstanz haben etliche der EKD-Kirchen vor mehr als 50 Jahren angetreten - ist es angesichts der zukünftigen Herausforderungen der richtige Weg für eine Kirche von der Größe Oldenburgs?

...


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