| Der
Beschlussvorschlag der Steuerungsgruppe an die Synode geht weder
auf gewachsene Strukturen ein, noch werden Einsparpotenziale,
die in den einzelnen Kirchenkreisen bereits erreicht worden
sind, in Rechnung gestellt.
Die vorgeschlagene
einheitliche zweistufige Kirchenverwaltung mit örtlichen
Kirchenbüros und einer integrierten Zentrale in Oldenburg
führt zu einer Entmachtung der Gemeindekirchenräte und gibt
der Zentralgewalt in Oldenburg alle Handlungsvollmachten bis in
die kleinste Kirchengemeinde hinein. Die geplanten örtlichen
Kirchenbüros sind von ihrer Struktur her nicht in der Lage, den
komplexen Aufgaben gerade in einer größeren Kirchengemeinde
nachzukommen und reichen bestenfalls Bearbeitsvorgänge an die
Zentrale in Oldenburg weiter, die damit nach Gutdünken umgehen
kann. Eine komplexe Beratung des Gemeindekirchenrates, wie es
zurzeit in den größeren Gemeinden durch die Verwaltung
wahrgenommen wird, wird es damit nicht geben.
Auch der Grundsatz, dass ein
Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt wird, fördert dieses
zwangsläufige Gefühl einer Entmachtung der
Gemeindekirchenräte. Die Kirchenbüros werden bessere
Pfarramtsbüros sein, die "Verwaltungsaufgaben" nicht
wahrnehmen können, weil allein durch die Eingruppierung sich
zeigt, dass qualifiziert ausgebildete Mitarbeiter diese Dienste
nicht erbringen werden. Wenn die Kirchengemeinden dann auch noch
alleine gelassen werden und ihre Kirchenbüros im Verbund mit
anderen Kirchengemeinden einrichten sollen, ist dem Wildwuchs
trotz einer Vorgabe von Arbeitsplänen Tür und Tor geöffnet.
Die bereits jetzt vorliegende sehr unterschiedliche Wahrnehmung
von Aufgaben in den Pfarrämtern wird darin für die Zukunft
zementiert, ohne dass eine kompetente Verwaltung vor Ort ist.
...
Bereits jetzt erleben die
einzelnen Kirchengemeinden Schwierigkeiten bei der
Termingestaltung mit dem Oberkirchenrat. Wie schwierig wird die
Terminfindung erst sein, wenn die Zentrale auch die alleinige
Macht im Verwaltungshandeln darstellt? Wenn die
Geschäftsführung der Zentrale dem juristischen Mitglied
des Oberkirchenrates übertragen wird, fällt Kraft für Leitung
weg und wird blockiert durch Verwaltungsarbeit. Kirchenleitende
Gremien, die in der Mehrzahl ehrenamtlich besetzt sein werden,
in die Kirchenleitungsstruktur als Beschwerdeinstanzen mit
einzubinden, halte ich schlichtweg für eine Überforderung, da
eine Zuarbeit nur von den das Wissen erhabenden hauptamtlichen
Verwaltungskräften erfolgt. ...
Eine Kosteneinsparung, wie
angeblich von der Steuerungsgruppe gefordert, ist nicht
erkennbar, weil die Arbeit nach so genannten Fallzahlen
aufgeteilt wird, die die Wirklichkeit des Verwaltungshandelns
nur rudimentär aufnehmen. Das von der Landeskirche beauftragte
Managementberatungsbüro ist nur bedingt geeignet, eine
Landeskirche zu organisieren. Es ist sicher geeignet, eine
einzelne Behörde durchzustrukturieren und Arbeitsabläufe
schlanker zu machen. Die angegebenen Referenzen zur Organisation
der Evangelischen Kirche von Westfalen oder von
Kurhessen-Waldeck oder von Württemberg oder der Kirche im
Rheinland ist auf einer völlig bürokratisierten Ebene
entstanden, die wir in der Oldenburgischen Kirche nie hatten.
Die bisher schon dürftigen Verwaltungsstrukturen führen durch
dieses Organisationsgutachten zu einer Störung von
Arbeitsabläufen, die zu einer weiteren Säkularisierung unserer
Kirche beitragen werden.
Willi Bergner,
Oldenburg
(Verwaltungsleiter
in Westerstede) |