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Perspektivprozess
und Verwaltungsreform
in
der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg
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Erläuterung
zum Rahmenbeschluss Verwaltungsstruktur
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Die Synode
möge beschließen:
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| A |
Allgemeiner
Grundsätze:
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Es besteht Einigkeit darin,
dass die Dienstleistung "Verwaltung" in unserer Kirche möglichst sparsam, effizient und dem Wesen einer evang. Kirche entsprechend gestaltet werden muss. Zugleich gibt es keine Differenzen in der Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen Situation:
Wir werden uns auf eine drastische Reduzierung der Einnahmen und einen Rückgang von Mitgliedern einstellen müssen. Dies hat Konsequenzen für die Gestalt der Kirche:
nicht der Auftrag, wohl aber die Strukturen, in denen er wahrgenommen wird, müssen den veränderten oder erkennbar sich verändernden Bedingungen angepasst werden. Diese Herausforderung zu leugnen, wäre für eine Synode, die eine gesamtkirchliche Verantwortung trägt, eine Verweigerung ihres Auftrags. Diese Prozesse vollziehen sich gegenwärtig in allen Gliedkirchen der EKD und auch in der röm.-kath. Kirche. Auch Veränderungen in der Rechtsordnung sind prinzipiell nicht auszuschließen. Eine zukunftsweisende Reform der kirchlichen Verwaltung muss um ihrer selbst willen als dynamischer Prozess gestaltet werden,
der für die absehbaren Veränderungen offen ist. Eine Reform, die, wenn sie zeitlich umgesetzt, schon überflüssig ist, schafft nur schwer erträgliche
Irritationen. Als ebenfalls unbestrittener Grundsatz gilt, dass notwendige Veränderungen die
Mitglieder-Freundlichkeit der Verwaltung und die
Fürsorgepflicht für die in ihr Beschäftigten prioritär zu beachten haben.
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| B |
Rahmenbeschluss:
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| II. |
Kirchenbüros:
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Die
Einrichtung von Kirchenbüros für die Erledigung
ortsnaher Verwaltungsaufgaben wird für sinnvoll
gehalten. Die Struktur dieser Büros ist regional
variabel zu gestalten und den örtlichen
Gegebenheiten anzupassen. Die Aufgabenbeschreibung und
die Festlegung des Stundenkontingents sind zu
überprüfen.
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| III. |
Einheitliche
Verwaltung
| 1.) |
Im
Blick auf die Größe unserer Kirche sowie deren
Mitglieder- und Finanzentwicklung kommt der
schrittweisen Überführung der Beschäftigten in eine
zentrale Anstellungsträgerschaft u. E. eine sehr große
Bedeutung zu. Die einzusetzende Arbeitsgruppe (V,1) hat
die dafür notwendigen rechtlichen Schritte zu überprüfen
und zu schaffen. Der gemeinsame Personalpool schafft
eine höhere
Arbeitsplatzsicherheit, er ermöglicht eine
dringlich notwendige Personalplanung
und Personalentwicklung sowie bessere Fortbildungs-
und Qualifizierungsmaßnahmen. |
| 2./3.) |
Die Steuerungsgruppe entspricht dem weithin geäußerten Wunsch, in jedem der sechs
zu bildenden Kirchenkreise eine
regionale Dienststelle einzurichten, für die ein
differenzierter Aufgaben- und Leistungskatalog zu erstellen ist. Angesichts der
unterschiedlichen Größe der Kirchenkreise (und der in ihnen vorhandenen kirchl. Dienste) kann eine Dienststelle Aufgaben für ein anderes/oder mehrere andere übernehmen. Die von den regionalen Dienststellen zu erbringenden
Aufgaben sind von denen der zentralen Verwaltung
abzugrenzen. Bei der Erstellung des
Leistungskatalogs sind auch die bisher vom Oberkirchenrat wahrgenommenen Aufgaben zu überprüfen, eine
einheitliche Organisationsentwicklung ist einzurichten. Träger der regionalen Dienststellen ist die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Die rechtlichen Voraussetzungen sind auch hierfür zu prüfen. Die Einrichtung einer unabhängigen
Rechnungsprüfung versteht sich dem Grunde nach von selbst.
Dem der Synode im Herbst 2006 zur Beschlussfassung vorgelegten
neuen Leitungsorgan "Gemeinsamer Kirchenausschuss" kommt die Aufsicht über die Verwaltung zu. Wir sehen hiermit die notwendige Trennung von Leitung und Verwaltung als gewährleistet an.
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| 4.) |
Die regionalen Dienststellen sind
Dienstleistungsorgane für
Gemeinden/ Einrichtungen in einem Kirchenkreis. Die Mitwirkung der Gemeinden und des Kirchenkreises werden in diesem Abschnitt geregelt. |
| 5.) |
Die Aufgabe der
zentralen Verwaltung ist neben der ihr zuzuordnenden Verwaltungsarbeit die der
Rechts- und Fachaufsicht. Darüber hinaus ist in einer Aufgabenbeschreibung zu klären, was sinnvollerweise in einer
Kirche unserer Größe besser zentral geleistet werden kann. |
| 6.) |
Die Finanzierung erfolgt aus dem landeskirchlichen Haushalt. Dies
bedeutet eine notwendige Veränderung des
Zuweisungs- schlüssels. Die 46. Synode hat wiederholt betont, dass alle möglichen Einsparungen im
Verwaltungsbereich ausschließlich den Gemeinden zugute kommen sollen.
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| IV. |
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Wenn
die Strukturreform wirklich als ein offener Prozess zu
gestalten ist, so wird eine Evaluation
notwendig sein. Eine erste Überprüfung als
Zwischenbericht ist nach knapp drei Jahren vorgesehen. Zugleich
muss die Struktur veränderungsfähig bleiben für zukünftige
Entwicklungen. |
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| V. |
Umsetzung
| 1.) |
Die Herbstsynode soll eine synodale
Arbeitsgruppe einsetzen, in der
Synodale mit Kompetenzen in den Bereichen Recht, Verwaltung und
Finanzen zu berufen sind. Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe
Mitglieder und Mitarbeitende des Oberkirchenrats an sowie Vertreter der
Verwaltungs-/Rentämter, Pfarrsekretärinnen sowie der Mitarbeitervertretung an. Die Aufgaben dieser Arbeitsgruppe sind unter I – IV dargestellt.
Der Mai-Synode 2007 wird das Ergebnis als Gesetzesvorlage zur Beratung vorgelegt. |
| 2.) |
Die Steuerungsgruppe und die Projektgruppe Verwaltungsstruktur hat bisher alle Vorlagen neben-/ehrenamtlich erarbeitet. Wir kommen hier an erkennbare Grenzen. D. h., dass für eine zeitlich zu
begrenzende Zeit eine qualifizierte Arbeitskraft
hauptamtlich für die Geschäftsführung
freigestellt sein muss. |
| 3.) |
Instrumente für diese Sicherstellung sind die
Wiederbesetzungs- und Veränderungssperre, deren Verlängerung beantragt werden muss. Im
Interesse der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung muss eine solche Sperre zeitlich begrenzt bleiben.
Dies heißt aber, dass die Grundsatzbeschlüsse jetzt zu fassen sind. |
| 4.) |
Es
ist rechtlich sicherzustellen, dass ab sofort die
Personal- und Finanzentscheidungen auf allen Ebenen der
zukünftigen Struktur entsprechen. |
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Abschluss:
Diese Erläuterungen sind ein
verbindlicher Zusatz zur Beschlussvorlage. Daher hat die Steuerungsgruppe auch über die Erläuterungen beraten und diese einmütig bestätigt. |
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Für
die Steuerungsgruppe
Oldenburg,
am 10.10.2006
gez.
Dieter Qualmann
Q: ERLAEUTE.DOC
(Die
farblichen Hervorhebungen wurden von der Webredaktion vorgenommen)

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Q:
ERLEUTE.DOC

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