Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Perspektivprozess  

und Verwaltungsreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

 


Oldenburg, 10.10.2006

Erläuterung zum Rahmenbeschluss Verwaltungsstruktur

   

Die Synode möge beschließen:

   

A Allgemeiner Grundsätze:
Es besteht Einigkeit darin, dass die Dienstleistung "Verwaltung" in unserer Kirche möglichst sparsam, effizient und dem Wesen einer evang. Kirche entsprechend gestaltet werden muss. Zugleich gibt es keine Differenzen in der Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen Situation: Wir werden uns auf eine drastische Reduzierung der Einnahmen und einen Rückgang von Mitgliedern einstellen müssen. Dies hat Konsequenzen für die Gestalt der Kirche: nicht der Auftrag, wohl aber die Strukturen, in denen er wahrgenommen wird, müssen den veränderten oder erkennbar sich verändernden Bedingungen angepasst werden. Diese Herausforderung zu leugnen, wäre für eine Synode, die eine gesamtkirchliche Verantwortung trägt, eine Verweigerung ihres Auftrags. Diese Prozesse vollziehen sich gegenwärtig in allen Gliedkirchen der EKD und auch in der röm.-kath. Kirche. Auch Veränderungen in der Rechtsordnung sind prinzipiell nicht auszuschließen. Eine zukunftsweisende Reform der kirchlichen Verwaltung muss um ihrer selbst willen als dynamischer Prozess gestaltet werden, der für die absehbaren Veränderungen offen ist. Eine Reform, die, wenn sie zeitlich umgesetzt, schon überflüssig ist, schafft nur schwer erträgliche Irritationen. Als ebenfalls unbestrittener Grundsatz gilt, dass notwendige Veränderungen die Mitglieder-Freundlichkeit der Verwaltung und die Fürsorgepflicht für die in ihr Beschäftigten prioritär zu beachten haben.

       

B

Rahmenbeschluss:

  

II. Kirchenbüros:
Die Einrichtung von Kirchenbüros für die Erledigung ortsnaher Verwaltungsaufgaben wird für sinnvoll gehalten. Die Struktur dieser Büros ist regional variabel zu gestalten und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Aufgabenbeschreibung und die Festlegung des Stundenkontingents sind zu überprüfen.

    

III. Einheitliche Verwaltung
1.) Im Blick auf die Größe unserer Kirche sowie deren Mitglieder- und Finanzentwicklung kommt der schrittweisen Überführung der Beschäftigten in eine zentrale Anstellungsträgerschaft u. E. eine sehr große Bedeutung zu. Die einzusetzende Arbeitsgruppe (V,1) hat die dafür notwendigen rechtlichen Schritte zu überprüfen und zu schaffen. Der gemeinsame Personalpool schafft eine höhere Arbeitsplatzsicherheit, er ermöglicht eine dringlich notwendige Personalplanung und Personalentwicklung sowie bessere Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
2./3.) Die Steuerungsgruppe entspricht dem weithin geäußerten Wunsch, in jedem der sechs zu bildenden Kirchenkreise eine regionale Dienststelle einzurichten, für die ein differenzierter Aufgaben- und Leistungskatalog zu erstellen ist. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Kirchenkreise (und der in ihnen vorhandenen kirchl. Dienste) kann eine Dienststelle Aufgaben für ein anderes/oder mehrere andere übernehmen. Die von den regionalen Dienststellen zu erbringenden Aufgaben sind von denen der zentralen Verwaltung abzugrenzen. Bei der Erstellung des Leistungskatalogs sind auch die bisher vom Oberkirchenrat wahrgenommenen Aufgaben zu überprüfen, eine einheitliche Organisationsentwicklung ist einzurichten. Träger der regionalen Dienststellen ist die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Die rechtlichen Voraussetzungen sind auch hierfür zu prüfen. Die Einrichtung einer unabhängigen 
Rechnungsprüfung versteht sich dem Grunde nach von selbst.
Dem der Synode im Herbst 2006 zur Beschlussfassung vorgelegten neuen Leitungsorgan "Gemeinsamer Kirchenausschuss" kommt die Aufsicht über die Verwaltung zu. Wir sehen hiermit die notwendige Trennung von Leitung und Verwaltung als gewährleistet an.
  
4.) Die regionalen Dienststellen sind Dienstleistungsorgane für Gemeinden/ Einrichtungen in einem Kirchenkreis. Die Mitwirkung der Gemeinden und des Kirchenkreises werden in diesem Abschnitt geregelt.
5.) Die Aufgabe der zentralen Verwaltung ist neben der ihr zuzuordnenden Verwaltungsarbeit die der Rechts- und Fachaufsicht. Darüber hinaus ist in einer Aufgabenbeschreibung zu klären, was sinnvollerweise in einer Kirche unserer Größe besser zentral geleistet werden kann.
6.) Die Finanzierung erfolgt aus dem landeskirchlichen Haushalt. Dies bedeutet eine notwendige Veränderung des Zuweisungs- schlüssels. Die 46. Synode hat wiederholt betont, dass alle möglichen Einsparungen im Verwaltungsbereich ausschließlich den Gemeinden zugute kommen sollen.

   

IV.   
Wenn die Strukturreform wirklich als ein offener Prozess zu gestalten ist, so wird eine Evaluation notwendig sein. Eine erste Überprüfung als Zwischenbericht ist nach knapp drei Jahren vorgesehen. Zugleich muss die Struktur veränderungsfähig bleiben für zukünftige Entwicklungen.
V. Umsetzung
1.) Die Herbstsynode soll eine synodale Arbeitsgruppe einsetzen, in der Synodale mit Kompetenzen in den Bereichen Recht, Verwaltung und Finanzen zu berufen sind. Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe Mitglieder und Mitarbeitende des Oberkirchenrats an sowie Vertreter der Verwaltungs-/Rentämter, Pfarrsekretärinnen sowie der Mitarbeitervertretung an. Die Aufgaben dieser Arbeitsgruppe sind unter I – IV dargestellt. Der Mai-Synode 2007 wird das Ergebnis als Gesetzesvorlage zur Beratung vorgelegt.
2.) Die Steuerungsgruppe und die Projektgruppe Verwaltungsstruktur hat bisher alle Vorlagen neben-/ehrenamtlich erarbeitet. Wir kommen hier an erkennbare Grenzen. D. h., dass für eine zeitlich zu begrenzende Zeit eine qualifizierte Arbeitskraft hauptamtlich für die Geschäftsführung freigestellt sein muss.
3.) Instrumente für diese Sicherstellung sind die Wiederbesetzungs- und Veränderungssperre, deren Verlängerung beantragt werden muss. Im Interesse der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung muss eine solche Sperre zeitlich begrenzt bleiben. Dies heißt aber, dass die Grundsatzbeschlüsse jetzt zu fassen sind.
4.) Es ist rechtlich sicherzustellen, dass ab sofort die Personal- und Finanzentscheidungen auf allen Ebenen der zukünftigen Struktur entsprechen.
  

Abschluss:

Diese Erläuterungen sind ein verbindlicher Zusatz zur Beschlussvorlage. Daher hat die Steuerungsgruppe auch über die Erläuterungen beraten und diese einmütig bestätigt.

   

Für die Steuerungsgruppe

Oldenburg, am 10.10.2006

 

gez. Dieter Qualmann

 

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(Die farblichen Hervorhebungen wurden von der Webredaktion vorgenommen)



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