Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Perspektivprozess  

und Verwaltungsreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

 


Oldenburg, 10.10.2006

Rahmenbeschlussvorlage der Steuerungsgruppe „Umgestaltung der Verwaltungsstruktur“

   

Die Synode möge beschließen:

   

I. Allgemeiner Grundsatz:
Es soll eine einheitliche Kirchenverwaltung mit einem zentralen Verwaltungsamt und regionalen Dienststellen geben. Daneben bestehen Kirchenbüros für die Kirchengemeinden. Die Kirchengemeinden haben gegenüber der einheitlichen Verwaltung einen Auskunfts- und Beratungsanspruch.
Gestrichen: Gegenüber der Zentrale besteht für alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise ein Anschluss- und Benutzungszwang

    

II. Kirchenbüros:
Für die Erledigung ortsnaher Aufgaben werden Kirchenbüros eingerichtet, die in gemeindlicher Trägerschaft verbleiben. Diese können in Nachbarschaftskooperation eingerichtet werden. Die Aufgaben der Kirchenbüros sind differenziert zu beschreiben. Für die Finanzierung der Kirchenbüros erhalten die Kirchengemeinden zweckgebundene Zuweisungen.

    

III. Einheitliche Verwaltung
1.) Es besteht eine zentrale Anstellungsträgerschaft zur Körperschaft "Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg".
2.) Die Verwaltung wird zentral mit regionalen Dienststellen organisiert. Sie unterliegt einer unabhängigen Rechnungsprüfung. Der gemeinsame Kirchenausschuss ist das Beschwerdeorgan.
3.) In jedem der sechs zu bildenden Kirchenkreisen besteht eine regionale Dienststelle. Für die regionalen Dienststellen sind differenzierte Aufgaben- und Leistungskataloge zu erstellen. Eine Schwerpunktbildung in einzelnen Dienststellen mit kirchenkreisübergreifender Zuständigkeit ist nach regionalen Besonderheiten zulässig und wünschenswert.
4.) Bei Entscheidungen über die Änderung, Zusammenlegung bzw. Auflösung von regionalen Dienststellen wird im betroffenen Kirchenkreis das Einvernehmen hergestellt. Kann mit einer Kirchengemeinde das Einvernehmen nicht hergestellt werden, so wird dieses durch ein Votum des Kreiskirchenrates ersetzt. Bei der Besetzung der Leitung der regionalen Dienststelle wird der Kirchenkreis angehört.
5.) Die zentrale Verwaltung führt die Rechts- und Fachaufsicht über die regionalen Dienststellen. Sie übt ebenfalls die Rechtsaufsicht über die Kirchenbüros aus. Darüber hinaus ist darzustellen, welche allgemeinen Aufgaben sinnvollerweise zentral geleistet werden.
6.) Die Finanzierung der einheitlichen Verwaltung erfolgt aus dem landeskirchlichen Haushalt.

   

IV.   
Im Blick auf die zukünftige Entwicklung der kirchlichen Finanzen und der Mitgliederzahlen ist eine weitergehende Zentralisierung jeweils zu überprüfen. Eine Überprüfung und Auswertung dieser Struktur ist erstmals der Herbstsynode 2010 vorzulegen.
V. Umsetzung
1.) Die Synode setzt mit diesem Beschluss eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Synodalen, Mitgliedern und Mitarbeitern des Oberkirchenrats, Vertretern von Verwaltungs-/Rentämtern, Pfarrsekretärinnen sowie der Mitarbeitervertretung ein. Diese erarbeitet bis zur Tagung der Synode im Mai 2007 eine Gesetzesvorlage mit Ausführungsbestimmungen zu diesem Beschluss. Sie überprüft die rechtlichen Voraussetzungen für dessen Umsetzung, ggf. auch notwendige Änderungen der Kirchenordnung.
2.) Die Arbeitsgruppe wird unterstützt durch eine hauptamtliche Geschäftsführung.
3.) Die Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur soll zum 1. Januar 2008 beginnen und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2012 abgeschlossen sein.
4.) Es ist rechtlich sicherzustellen, dass ab sofort die Personal- und Finanzentscheidungen auf allen Ebenen der zukünftigen Struktur entsprechen.
Gestrichen/Entfällt: Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben.

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