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Sehr
geehrte Damen und Herren
Die
Steuerungsgruppe hat den Synodalen mit Datum vom 14.7.2006 die Beschlußvorlage
zur Umgestaltung der Verwaltungsstruktur zugesandt. Darin wird
vorgeschlagen, neben ortsnahen Kirchenbüros ein
zentrales Verwaltungsamt für die weiterreichenden Aufgaben der
Kirchengemeinden einzurichten. Dies halte ich für eine
Fehlentwicklung. Als Synodaler der oldenburgischen Kirche werde
ich auf keinen Fall für ein zentrales Amt stimmen.
Meine
Begründung dazu:
Kirche
ist von der Gemeinde her zu denken. Dies sieht auch
unsere Kirchenordnung so vor und ist ein zentraler Grundgedanke
der oldenburgischen Kirche. Verwaltung hat
zudem immer die Tendenz, sich zu verselbständigen. Bei
einem zentralen Verwaltungsamt, noch dazu in räumlicher Nähe
zum OKR, besteht diese Gefahr noch
mehr, und kann leicht dazu führen, daß
Kirchengemeinden entmündigt werden, und das der erhoffte
Einspareffekt nicht eintritt.
Klar
ist aber natürlich auch, daß gespart werden muß, und das
diese Einsparungen nicht immer einfach zu vermitteln sind. Wenn
die Steuerungsgruppe allerdings auf den Cent genau glaubt
ausrechnen zu können, wieviel bei welchem Modell eingespart
wird, dann ist das vorsichtig ausgedrückt zumindest
ungeschickt.
Kirchengemeinden
brauchen eine schlagkräftige Verwaltung. Dies ist nur zu
erreichen, wenn die Kirchengemeinden ihr Verwaltungsamt
frei wählen können, die Verwaltungsämter
also in Konkurrenz zueinander stehen.
Vorgeschlagen werden deshalb drei bis sechs Verwaltungsämter in
der oldenburgischen Kirche. Welche Kirchengemeinde sich welchem
Verwaltungsamt anschließt, steht in der Entscheidung der
Kirchengemeinden. Die Verwaltungsämter haben die
Kirchengemeinden davon zu überzeugen, daß die jeweilige
Kirchengemeinde bei ihr richtig aufgehoben ist. Nur
durch ein Konkurrenzmodell wird auf Dauer eine kostengünstige
Verwaltung sichergestellt.
Natürlich
brauchen auch die Verwaltungsämter Planungssicherheit.
Deshalb ist eine Kirchengemeinde an die Entscheidung
für ein bestimmtes Verwaltungsamt drei (oder vier) Jahre gebunden. Es wird ein Übergangszeitraum zur neuen Struktur,
in der auch Außenstellen erlaubt
sind, eingeführt. Nach dem Übergangszeitraum beginnt die freie
Wahl der Kirchengemeinden für ihr Verwaltungsamt.
Noch
einmal: Nur durch den Konkurrenzgedanken
bekommen wir auf Dauer eine wirklich leistungsfähige
Verwaltung, die für die Kirchengemeinden arbeitet.
Wenn
Sie sich mit diesen Grundgedanken anfreunden können, wäre eine
kurze Rückmeldung
sinnvoll,
damit ich sie sammeln kann, und einen Eindruck davon bekomme, ob
dieses Modell weiter verfolgt werden kann. Schreiben Sie als
autorisierter Vertreter einer Kirchengemeinde bitte auch dazu,
wenn Ihre Meinung bereits durch einen Beschluß Ihrer Gemeinde
bestätigt wurde, bzw. wenn dies nicht der Fall ist.
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