Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Perspektivprozess  

und Verwaltungsreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

 


Stellungnahme zur Umgestaltung der Verwaltungsstruktur

   

Synodaler Uwe Brengelmann

[Adresse]

Dötlingen, 21.9.2006

  

An die Kirchengemeinden und die Synodalen der Landeskirche

   

Beschlußvorlage „Umgestaltung der Verwaltungsstruktur“

   

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Steuerungsgruppe hat den Synodalen mit Datum vom 14.7.2006 die Beschlußvorlage zur Umgestaltung der Verwaltungsstruktur zugesandt. Darin wird vorgeschlagen, neben ortsnahen Kirchenbüros ein zentrales Verwaltungsamt für die weiterreichenden Aufgaben der Kirchengemeinden einzurichten. Dies halte ich für eine Fehlentwicklung. Als Synodaler der oldenburgischen Kirche werde ich auf keinen Fall für ein zentrales Amt stimmen.

Meine Begründung dazu:

Kirche ist von der Gemeinde her zu denken. Dies sieht auch unsere Kirchenordnung so vor und ist ein zentraler Grundgedanke der oldenburgischen Kirche. Verwaltung hat zudem immer die Tendenz, sich zu verselbständigen. Bei einem zentralen Verwaltungsamt, noch dazu in räumlicher Nähe zum OKR, besteht diese Gefahr noch mehr, und kann leicht dazu führen, daß Kirchengemeinden entmündigt werden, und das der erhoffte Einspareffekt nicht eintritt.

Klar ist aber natürlich auch, daß gespart werden muß, und das diese Einsparungen nicht immer einfach zu vermitteln sind. Wenn die Steuerungsgruppe allerdings auf den Cent genau glaubt ausrechnen zu können, wieviel bei welchem Modell eingespart wird, dann ist das vorsichtig ausgedrückt zumindest ungeschickt.

Kirchengemeinden brauchen eine schlagkräftige Verwaltung. Dies ist nur zu erreichen, wenn die Kirchengemeinden ihr Verwaltungsamt frei wählen können, die Verwaltungsämter also in Konkurrenz zueinander stehen. Vorgeschlagen werden deshalb drei bis sechs Verwaltungsämter in der oldenburgischen Kirche. Welche Kirchengemeinde sich welchem Verwaltungsamt anschließt, steht in der Entscheidung der Kirchengemeinden. Die Verwaltungsämter haben die Kirchengemeinden davon zu überzeugen, daß die jeweilige Kirchengemeinde bei ihr richtig aufgehoben ist. Nur durch ein Konkurrenzmodell wird auf Dauer eine kostengünstige Verwaltung sichergestellt.

Natürlich brauchen auch die Verwaltungsämter Planungssicherheit. Deshalb ist eine Kirchengemeinde an die Entscheidung für ein bestimmtes Verwaltungsamt drei (oder vier) Jahre  gebunden. Es wird ein Übergangszeitraum zur neuen Struktur, in der auch Außenstellen erlaubt sind, eingeführt. Nach dem Übergangszeitraum beginnt die freie Wahl der Kirchengemeinden für ihr Verwaltungsamt.

Noch einmal: Nur durch den Konkurrenzgedanken bekommen wir auf Dauer eine wirklich leistungsfähige Verwaltung, die für die Kirchengemeinden arbeitet.

Wenn Sie sich mit diesen Grundgedanken anfreunden können, wäre eine kurze Rückmeldung sinnvoll, damit ich sie sammeln kann, und einen Eindruck davon bekomme, ob dieses Modell weiter verfolgt werden kann. Schreiben Sie als autorisierter Vertreter einer Kirchengemeinde bitte auch dazu, wenn Ihre Meinung bereits durch einen Beschluß Ihrer Gemeinde bestätigt wurde, bzw. wenn dies nicht der Fall ist.

 

   

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Uwe Brengelmann

   

Synodaler der oldenburgischen Kirche

 

    

(Die farblichen Hervorhebungen wurden von der Webredaktion vorgenommen)



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