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Bereits auf der Frühjahrssynode 2004 hat sich die Synode mit der Reform der Verwaltungsstruktur befasst. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich die Synode gegen ein Modell mit drei Verwaltungsämtern in der Trägerschaft von Kirchengemeindeverbänden ausgesprochen und im übrigen ergebnisneutral eine Strukturreform der Kirchenverwaltung begrüßt, die auch die Folgen der Einführung einer mittleren Ebene prüfen sollte.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei den Überlegungen war damals wie heute die Betonung der dienenden Funktion der Verwaltung, die im übrigen effizient, aufgabengerecht und sparsam organisiert werden solle. Sie betonte insbesondere die Verknüpfung der Themen Regionalisierung und Neugestaltung des Kreispfarramtes mit den Reformüberlegungen zur Verwaltungsstruktur.
Die Frühjahrstagung 2005 war die Synode der
Tendenzbeschlüsse. Zur Verwaltung fasste sie den
Tendenzbeschluss
IV, mit dem die Synode beschlossen hat, die Steuerungsgruppe eine künftige Struktur der Verwaltung in Kirchenbüros und einer zentralen Einrichtung darstellen zu lassen. Zum Januar 2006 war ein Rahmenkonzept mit einem Umsetzungsvorschlag und konzeptioneller Begründung einschließlich präziser Organisationsstruktur und Aufgabenbeschreibung, finanziellen Auswirkungen, rechtlichen Bedingungen der Umsetzung und einem Zeitraster für die Umsetzung vorzulegen.
Neben den Auswirkungen auf die Finanzstruktur wurde zusätzlich zu den Arbeitsfeldern Regionalisierung und Kreispfarramt eine Verbindung zur Struktur der kirchenleitenden Organe in der oldenburgischen Kirche hergestellt. Vor der Beschlussfassung über die Verwaltungsstruktur sollte daher die
Steuerungsgruppe
ihre Überlegungen zur Veränderung der Leitungsstruktur vorlegen. Das Kirchengesetz hierzu liegt nunmehr in der zu beschließenden Form der 46. Synode vor. Man war sich der Notwendigkeit präziser Berechnungen und Erhebungen bewusst.
Auch auf dieser Tagung war wie in der aktuellen Diskussion der 10. Tagung die Selbständigkeit der Kirchengemeinden Thema, so dass sich der damalige Oberkirchenrat Dieter Schrader zum Hinweis veranlasst sah, die Autonomie der Kirchengemeinden sei durch eine Zentralisierung nicht berührt. Ein Antrag, sicherzustellen, dass Verwaltungseinheiten, ggf. als Außenstellen eines KVA, in bestimmten Kirchenkreisregionen (z.B. KK Jever, Varel, Wilhelmshaven) zur ortsnahen Betreuung der KG eingerichtet werden, fand damals keine Mehrheit.
Endgültige Beschlüsse wurden damals nach der Ankündigung des Vorsitzenden der Steuerungsgruppe in der
Frühjahrssynode 2006 erwartet. Dies waren die Definition der
Aufgaben und Standards für die Kirchenbüros und die Bestimmung des Leistungssprektrums und der Steuerungsmöglichkeiten für die zentrale Verwaltung mit Dienstleistungscharakter.
Nach der Einschätzung des Vorsitzenden der Steuerungsgruppe würde sich der Prozess zu einer effizienten und sparsamen Organisation voraussichtlich über Jahre hinziehen. Erste Veränderungen hingegen sollten bereits im Jahr 2007 greifen. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung und Erprobung neuer Verwaltungsstrukturen (Vorlage 126) bestätigt.
In der Herbstsynode 2005 wurde der Zeitpunkt für eine Entscheidung über die neue Verwaltungsstruktur auf Herbst 2006 verschoben, um über eine Erweiterung der Projektgruppe zur Erarbeitung einer Struktur der Kirchenverwaltung die erforderliche Beteiligung von Fachleuten aus den Verwaltungen der Kirchengemeinden zu ermöglichen. Die Synode erwartete, dass ergebnisoffen und orientiert an der Ablauforganisation und den Aufgabenbereichen der Verwaltung eine Struktur für die zukünftige Verwaltungsarbeit in der oldenburgischen Kirche erarbeitet wird. Für die Umsetzung sollte ein prozessorientierter Stufenplan beschlussreif für die
Herbstsynode 2006 entwickelt werden.
Vorgelegt wurde der Synode im Herbst 2006 die unter einer bis dato nie dagewesenen Beteiligung der Kirchengemeinden erfolgte jetzige Arbeitsgrundlage zur
Verwaltungsstruktur, die keinen Stufenplan für die Umsetzung enthielt, aber Eckpunkte für die zukünftige Verwaltungsstruktur festsetzte. Diese
Vorlage wurde unter Vorsehung regionaler, rechtlich unselbständiger Dienststellen
mit großer Mehrheit
verabschiedet. Mit der Umsetzungsplanung wurde diesmal eine direkte Arbeitsgruppe der Synode neben der Steuerungsgruppe beauftragt.
Diese Arbeitsgruppe hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Beteiligt sind neben Synodalen alle Arbeitsebenen der Verwaltung. Sie legt heute einen
Sachstandsbericht
(PDF) vor; die Beschlussvorlagen mit kirchengesetzlicher Umsetzung und prozessorientiertem Stufenplan erfolgen in der Herbstsynode 2007. Ziel ist dabei eine möglichst rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Strukturänderungen durch Einrichtung von Kirchenbüros, regionalen Dienststellen und zentraler Verwaltung unter organisatorisch getrennter Aufsichtsfunktion zum 1. Januar 2008.
Die bisherigen Erkenntnisse der Arbeitsgruppe lassen sich dahingehend verstehen, dass sich der lange Übergangszeitraum, den der Synodenbeschluss vorsieht, nicht auf die Umsetzung der neuen Strukturen, sondern auf die Umsetzung der Einsparziele beziehen sollte. Diese sind in Beschlüsse nicht definiert. Die neuen Verwaltungsstrukturen wurden allerdings immer unter dem Prädiktum diskutiert, dass auch Verwaltung ihren Einsparbeitrag beizubringen hat. Dieser Einsparbeitrag wurde in den entsprechenden Stellungnahmen mit einer Einsparquote von 20 % weniger an Kosten gegenüber dem Stand 2004 formuliert. Er bezieht sich auf alle Ebenen der Verwaltung einschließlich der Pfarramtssekretariate, die sich zukünftig in den Kirchenbüros wieder finden sollen und in gemeindlicher Trägerschaft verbleiben.
Weiter zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass sich die einzelnen Partner auf allen Ebenen in Sachen Kommunikationsfähigkeit und gegenseitigem Ver- und Zutrauen noch weiter entwickeln können. Da bereits jetzt einzelne Kirchengemeinden und Kirchenkreise sowie Verwaltungsausschüsse bestehender Ämter die grundsätzliche Verteilung der bisherigen Finanzausstattung der Vorortverwaltung beschlossen haben, wird die Synode im Herbst auch eine Entscheidung über die Erstausstattung der regionalen Dienststellen mit Sachmitteln treffen müssen.
Die Herbeiführung der zentralen Anstellungsträgerschaft verlangt auch Lösungen im Personalbereich. Verbindlichkeiten der zukünftigen zentral organisierten Verwaltung in diesem Bereich, etwa bei der Übernahme bestehender Altersteilzeitverhältnisse, müssen mit der Weitergabe entsprechender Rückstellungen der bisherigen Rechtsträger verbunden sein. Die Lösung wird sich hier also an dem Grundsatz orientieren, dass derjenige, der eine Last überträgt, auch seine Vorsorgeaufwendungen hierfür dazu gibt. |