| Die Kirche als
Institution bewahrt bis heute manche hierarchische Strukturen,
die noch aus der Zeit des Staatskirchentums stammen. Diese gilt
es zu verändern, da sie die Entfaltung der >>mancherlei
Gaben<< in der Gemeinde im Sinne des Priestertums aller
Gläubigen hindern.
Erläuterungen
Die Kirche war bis 1918
Staatskirche, dann wurde sie selbstständig. Aber die
innerkirchlichen Strukturen - vor allem die erwartungshaltung
sowohl der Pfarrer als auch der Gemeindeglieder - , veränderten
sich wenig, was in den Klagen über die Pastorenkirche und ihre
Bezeichnung als >>Amtskirche<< zum Ausdruck kommt.
Heute wird der Pastor oder die
Pastorin weiterhin der Experte bzw. die Expertin in
theologischen Fragen sein. Viele Gemeideglieder werden aber auf
anderen Feldern gleichwertige Sachkunde besitzen oder über
Erfahrungen oder Gaben verfügen, die durch die theologsche
Ausbildung nicht vermittelt werden, aber das Gemeindeleben
bereichern können.
In der Kirche darf nicht nur
alles von der Pastorin oder dem Pastor erwartet werden. Es gilt,
auch die anderen Gaben in der Gemeinde wahrzunehmen und zur
Geltung kommen zu lassen. Ein >>Wir-Gefühl<< sollte
entwickelt werden, das auch nach außen sichtbar macht: Die
Kirche besteht nicht nur aus Pfarrern, kirchlichen Mitarbeitern
und Gemeindegliedern in der Rolle von Konsumenten des
kirchlichen Angebots, sondern aus einer Gemeinschaft von
Menschen, die gemeinsam versuchen, die befreiende Botschaft des
Evangeliums zu erfahren.
Folgerungen
- Hierarchisches Denken und
Verhalten in der Kirche soll abgebaut und mit dem demokratischen
Gedanken Ernst gemacht werden.
- Haupt- und ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne theologische Ausbildung
sind gegenüber den Pastorinnen und Pastoren als Mitarbeiter
gleichwertig anzuerkennen.
- Vorsitz und
Geschäftsführung sollten durch eine entsprechende Änderung
der Kirchenordnung getrennt und so die Wahrnehmung des Vorsitzes
im Gemeindekirchenrat durch einen Nichttheologen und seine
Teilnahme an der Repräsentanz der Gemeinde erleichtert werden.
- Haupt- und ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche sollten
Fortbildungen ermöglicht werden, damit sie zur Mitarbeit z.B.
im Konfirmandenunterricht und in Gemeindegruppen befähigt
werden.
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