Perspektivprozess und Strukturreform in Oldenburg

Zur Zukunft der Kirche 

Thesen - Erläuterungen - Folgerungen 

Ausschuß KIRCHE 2000

(November 1995)


These 6: AMT UND DEMOKRATIE

    

Die Kirche als Institution bewahrt bis heute manche hierarchische Strukturen, die noch aus der Zeit des Staatskirchentums stammen. Diese gilt es zu verändern, da sie die Entfaltung der >>mancherlei Gaben<< in der Gemeinde im Sinne des Priestertums aller Gläubigen hindern. 

 

Erläuterungen

Die Kirche war bis 1918 Staatskirche, dann wurde sie selbstständig. Aber die innerkirchlichen Strukturen - vor allem die erwartungshaltung sowohl der Pfarrer als auch der Gemeindeglieder - , veränderten sich wenig, was in den Klagen über die Pastorenkirche und ihre Bezeichnung als >>Amtskirche<< zum Ausdruck kommt.

Heute wird der Pastor oder die Pastorin weiterhin der Experte bzw. die Expertin in theologischen Fragen sein. Viele Gemeideglieder werden aber auf anderen Feldern gleichwertige Sachkunde besitzen oder über Erfahrungen oder Gaben verfügen, die durch die theologsche Ausbildung nicht vermittelt werden, aber das Gemeindeleben bereichern können.

In der Kirche darf nicht nur alles von der Pastorin oder dem Pastor erwartet werden. Es gilt, auch die anderen Gaben in der Gemeinde wahrzunehmen und zur Geltung kommen zu lassen. Ein >>Wir-Gefühl<< sollte entwickelt werden, das auch nach außen sichtbar macht: Die Kirche besteht nicht nur aus Pfarrern, kirchlichen Mitarbeitern und Gemeindegliedern in der Rolle von Konsumenten des kirchlichen Angebots, sondern aus einer Gemeinschaft von Menschen, die gemeinsam versuchen, die befreiende Botschaft des Evangeliums zu erfahren.

 

Folgerungen

- Hierarchisches Denken und Verhalten in der Kirche soll abgebaut und mit dem demokratischen Gedanken Ernst gemacht werden.

- Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne theologische Ausbildung sind gegenüber den Pastorinnen und Pastoren als Mitarbeiter gleichwertig anzuerkennen.

- Vorsitz und Geschäftsführung sollten durch eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung getrennt und so die Wahrnehmung des Vorsitzes im Gemeindekirchenrat durch einen Nichttheologen und seine Teilnahme an der Repräsentanz der Gemeinde erleichtert werden.

- Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche sollten Fortbildungen ermöglicht werden, damit sie zur Mitarbeit z.B. im Konfirmandenunterricht und in Gemeindegruppen befähigt werden.

 



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