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Die
Synode hat zu den Kirchenkreisen folgenden Beschluss gefasst:
"Die
Steuerungsgrupe wird beauftragt, ein Verfahren (unter
Beteiligung der Kirchengemeinden) einzuleiten, in dem die sechs
Kooperationsregionen zu neuen Kirchenkreisen gemacht werden und
die Aufgaben eines Kreispfarrers / einer Kreispfarrerin neu zu
bestimmen sind unter Einschluss der in der
Beschlussvorlage
II
benannten
Koordinierungsaufgaben."
[...]
Zur
Umsetzung der Kirchenkreisreform bis zur Konstituierung der 47.
Synode im Januar 2008 hat der Rechts- und Verfassungsausschuss
unserer Synode am 13.6.2006 einen Unterausschuss gebildet. Der
Unterausschuss hat das Ziel, bis zur Frühjahrssynode im Mai
2007 eine Änderung der Kirchenordnung nebst einzelner
kirchenrechtlicher Vorschriften vorzubereiten. Eine Beteiligung
der Kirchengemeinden und Kirchenkreise durch eine Anhörung ist
spätenstens zum Jahresende 2006 angestrebt.
Mit
freundlichen Grüßen
Schrader
Oberkirchenrat |