Die Kirchenkreisreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

Struktur in Oldenburg...

 


46. Synode

Unterausschuss „Kirchenkreisreform“

 

 

An alle Kirchengemeinden,

den Mitgliedern der Synoden z.K.

    

März 2007

  

Eingaben zur Kirchenkreisreform

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Schwestern und Brüder,

 

wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie sich so zahlreich und engagiert mit Ihren Eingaben an der Diskussion um die Neuordnung unserer Kirchenkreise beteiligt haben. Im Nachfolgenden möchten wir gern auf Ihre Anliegen, Anregungen und Einwände kurz eingehen:

 

  1. In einer Vielzahl von Eingaben lehnten die Einsender die Neuordnung der Kirchenkreise mit unterschiedlichen Argumenten ab. In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass die 46. Synode auf ihrer Tagung im Frühjahr 2006 mit großer Mehrheit beschlossen hat, statt der von der Steuerungsgruppe vorgeschlagenen 6 Kooperationsregionen, die bestimmte Aufgabenfelder intensiver als bisher bearbeiten sollten, eine entsprechende Zahl von Kirchenkreisen zu bilden.

Die Kooperationsregionen hätten dabei nicht nur zu Reibungsverlusten zwischen den beteiligten Kirchenkreisen zur Folge, sondern hätten auch zu einem erheblichen zusätzlichen Zeit- und Beratungsbedarf (mit entsprechend vielen Gremiensitzungen) führen können. Ferner spielte der Gedanke eine Rolle, dass auf Grund der demographischen Entwicklung die Zahl der Kirchenmitglieder in manchen Regionen unserer Kirche die derzeitigen Kirchenkreise „ausbluten“ würden. Um an dieser Stelle nicht alsbald wieder etwas ändern zu müssen, erfolgt deshalb jetzt der Schritt zur Bildung größerer Kirchenkreise.   

 

  1. In vielen Eingaben wurde die Frage der Mandatsverteilung auf die einzelnen Kirchengemeinden angesprochen. Der Rechts- und Verfassungsausschuss der Synode und die von ihm eingerichtete Unterausschuss „Kirchenkreisreform“, die die Gesetzesvorlage erarbeitet hat, hat sich bei der Zuordnung von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen:

 

a)     Jede Gemeinde soll in der Kreissynode vertreten sein.

b)     Die Kreissynode soll nicht mehr als 60 Mitglieder haben.

c)     Das Verhältnis von Ehrenamtlichen zu Pfarrer/innen soll mit 2/3 zu 1/3 beibehalten werden.

d)     Die Zugehörigkeit von Gemeinden zu ihren Kirchenkreisen soll beibehalten werden.

e)     Die namentliche Bezeichnung der Kirchenkreise sind derzeit nur Arbeitstitel.

 

 

für den Unterausschuss

 

Ludwig Juknat (Vorsitzender)

   

Seite 2:

   

Erläuterungen:

 

Zu a):

 

Dieser Forderung gerecht zu werden, war gerade im nördlichen Bereich unserer Kirche und in der Wesermarsch schwierig, da sich hier viele kleine Gemeinden befinden. Damit jede Gemeinde in der Kreissynode vertreten ist, soll jede mindestens eine Stimme als sog. Grundmandat erhalten. Um jeder Gemeinde ein solches Grundmandat zu ordnen zu können, haben wir das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt. Eine solche Beteiligung von kleinen Gemeinden (die in einem anderem Zählverfahren Aufgrund ihrer Mitgliederzahl ohne stimmberechtigtes Mandat wären) nimmt in Kauf, dass kleinere Gemeinden gegenüber größeren bevorzugt werden. Deshalb sind größere Gemeinden nunmehr mit weniger Synodalen als bisher in der Kreissynode vertreten.

Sofern einzelne Eingaben bemängeln, dass etwa gleichgroße Gemeinden in anderen Synoden stärker vertreten sind als sie, ist dieser Vergleich unzulässig: Denn Grundlage zur Berechnung der Sitzverteilung je Synode ist immer nur der einzelne eigene Kirchenkreis. D.h. je mehr (Klein-) Gemeinden ein Kirchenkreis hat, desto mehr zu verteilende Sitze fallen den Grundmandaten zu.

 

Zu b):

 

Schon bei der Änderung des Kreiskirchengesetzes (KreiskirchenG) vom 17. November 2000 ist die Zahl der Kreissynodalen begrenzt worden. In diesem Zusammenhang darf auf §1 des genannten Gesetzes verwiesen werden. Der Gedanke war damals, und diese Einschätzung hat sich auch heute nicht geändert, dass zu große Kreissynoden der Arbeitsfähigkeit dieser Gremien nicht zuträglich ist. Aus unserer Sicht hat sich die Begrenzung bewährt und sollte nicht aufgegeben werden.

Sofern sich in Zukunft wesentliche Veränderungen in den Kirchenkreisen ergeben, wäre dann die Verteilung der Mandate im Kirchenkreis erneut zu bedenken und zu berechnen. Ein solcher Fall wird durch §3 unseres Entwurfes zum Kirchenkreisgesetz geregelt.

 

Zu c):

 

Die Verteilung der Mandate auf Ehrenamtliche und Pfarrer/innen in den Synoden ist aus Sicht des Ausschusses nicht aufzugeben, denn sie hat sich bewährt. Bei einer Änderung des oben angeführten Schlüssels würde sich auch der Charakter der Synode ändern.

Nach unserem Verständnis können auch Ehrenamtliche die Interessen ihrer Gemeinden nachhaltig vertreten, dieses gilt für jeden Gemeindeglied (siehe Artikel 14 KO) und in besonderem Maße für das Mitglied eines Gemeindekirchenrats (siehe Artikel 18 KO).

Der Einwand, es hätten dann Pfarrerinnen und Pfarrer kleiner Gemeinden, die nicht in der Kreissynode vertreten sind, keine Möglichkeit, in die (Landes-)Synode gewählt zu werden, ist mit Blick auf Artikel 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 unserer KO nicht zutreffend.

 

Zu d):

 

Mit dem Ausbau der Kooperationsregionen zu neuen Kirchenkreisen verfolgte die 46. Synode im Frühjahr 2006 das Ziel, den Zeit- und Gremienaufwand auf paralleler Ebene zu reduzieren und den damit verbundenen Organisations- und Verwaltungsaufwand zu verschlanken. Würde man die Grenzen der Kirchenkreise nach alternativen Zusammenhängen zuschneiden, käme es wieder zu eine deutlich höheren Anzahl von Kirchenkreisen. In diesem Fall würde auch der Effekt verloren gehen, durch größere Regionen auch zukunfts- und überlebensfähige Strukturen zu schaffen. Zudem ist das Zusammenspiel von politischen Landkreisen mit der Kirche im Vergleich zum Bundesland und den kommunalen Gemeinden mittlerweile von vernachlässigbarer Bedeutung.

 

Zu e):

 

Die namentliche Benennung der neuen Kirchenkreise sind den in Vorlagen bisher nur Arbeitstitel. Für konstruktive Vorschläge sind wir offen und dankbar.

 

   


Neuordnung der Kirchenkreise in Oldenburg: Kirchenkreisreform.

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