Die Kirchenkreisreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

Struktur in Oldenburg...

 


Das Hare-Niemeyer-Verfahren

"Das Hare-Niemeyer-Verfahren ... ist eine Methode der proportionalen Repräsentation (Sitzzuteilungsverfahren), wie sie z. B. bei Wahlen mit dem Verteilungsprinzip Proporz (siehe Verhältniswahl) benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen."

"Jeder Partei werden zunächst Sitze in Höhe ihrer abgerundeten Quote zugeteilt. Die noch verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Nachkommareste der Quoten vergeben. Bei gleichhohen Nachkommaresten entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los."

Qu: Wikipedia


Das Verfahren ist ein Quotenverfahren, die Sitze werden in zwei Schritten zugeteilt:

1. Schritt: Grundverteilung

Die Stimmen der Parteien werden durch die Gesamtstimmenzahl aller Parteien (ohne ungültige Stimmen und Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl multipliziert (=Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird als Sitzzahl direkt zugeteilt.

2. Schritt: Restsitzverteilung

Die Restsitze werden in der Reihenfolge der größten Nachkommateile der Quoten den Parteien zugeteilt. Dabei kann die Restsitzverteilung so angepaßt werden, daß eine Partei mit (mehr als) der Hälfte aller Stimmen einen Restsitz immer dann erhält, wenn sie ohne diesen Sitz nicht die Mehrheit im Parlament hätte (z. B. Mehrheitsklausel § 6 Abs. 6 Bundeswahlgesetz)

Qu: Wahlrecht.de


Alexander Hamilton

(1755-1804) Qu:Wik.

"Das in Deutschland nach dem Londoner Rechtsanwalt Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst F. Niemeyer benannte Verfahren wurde von dem US-amerikanischen Politiker Alexander Hamilton vor der ersten US-amerikanischen Volkszählung im Jahre 1790 für die bevölkerungsproportionale Verteilung der Sitze im US-Repräsentantenhaus auf die einzelnen Bundesstaaten propagiert, 
konnte sich dabei jedoch nicht gegen die Verwendung des d’Hondtschen Verfahrens durchsetzen. Nach der Volkszählung im Jahre 1840 ging man schließlich doch auf das Hamilton-Verfahren über und verwendete es letztmalig bei der Volkszählung im Jahre 1890. 

Nachdem Niemeyer den Deutschen Bundestag auf das Verfahren aufmerksam gemacht hatte,

Thomas Hare

(1806-1891) Qu NPG

Horst F. Niemeyer

(geb 1928) Qu:MFO

wird es seit der Wahl im Jahre 1987 für die Berechnung der Sitzverteilung angewandt."

Diese Quotientenmethode mit Restausgleich nach größten Bruchteilen wird nicht nur Hamilton-Verfahren, Hare/Niemeyer- oder Niemeyer-Verfahren, sondern auch nach Samuel F. Vinton, 1792–1862, amerikanischer Politiker, und George Pólya, (1887-1985), Schweizer Mathematiker benannt.

Qu: Wikipedia & Wahlrecht.de 


Eigenschaften

  • Fehlende Konsistenz
  • Quotenbedingung wird erfüllt (Idealrahmen)
  • Mehrheitsbedingung kann mit Mehrheitsklausel erfüllt werden
  • Keine Partei wird der Größe nach bevor- oder benachteilt
    (in den meisten Fällen ergibt sich eine identische Verteilung beim Verfahren
    Sainte-Laguë)
Durch die Division durch eine Wahlzahl und das Auf- oder Abrunden der so erhaltenen Quote wird ein Idealrahmen definiert. Ein Verfahren, daß den Idealrahmen der Hare-Quote erfüllt, erfüllt die Quotenbedingung.

Konsistenz: Quotenverfahren sind nicht konsistent. Wenn man eine (oder mehrere) Partei(en) mit ihren Stimmen und Sitzen streicht, kann es bei einer Neuberechnung zu einer Verschiebung der Sitze kommen.

Unmmöglichkeitssatz von Balinski und Young:

"Ein Sitzzuteilungsverfahren kann nicht gleichzeitig die Quotenbedingung (Idealrahmenbedingung) erfüllen und konsistent sein."

Qu: Wahlrecht.de


Das Hare-Niemeyer-Verfahren verhält sich im Gegensatz zu anderen Verfahr- en, die größere Parteien begünstigen und kleinere benach- teiligen, insbeson- dere dem D’Hondt-Verfahren (in der Schweiz Hagenbach-Bischoff-Verfahren), oder kleinere Parteien begünstigen und größere benachteiligen, insbesondere dem Adams-Verfahren, neutral in Bezug auf die Größe der Parteien. Die Neutra- lität eines Sitzzuteilungsverfahrens zu Unterschieden in den Parteienstärken ist wichtig im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der gleichen Wahl. Qu.

Hare-Niemeyer-Verfahren beim Deutschen Bundestag


Der Nachteil des Verfahrens besteht in der aus der Quotenbedingung resultierenden Inkonsistenz, die zu Verteilungsparadoxien führen kann:

Paradoxien von Hare/Niemeyer

Bei einigen Sitzzuteilungsverfahren können gewisse Monotoniefehler auftreten. So können bei der Quotenmethode mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Niemeyer-Verfahren) folgende Paradoxien auftreten:

Alabamaparadoxon (unlogische Sprünge)
Bei Erhöhung der Gesamtsitzzahl bei gleicher Stimmenverteilung, kann eine Partei einen Sitz verlieren.

Parteizuwachsparadoxon (New State-Paradox)
Durch das Streichen einer Partei mit Ihren Stimmen und Sitzen, kann eine andere Partei Sitze verlieren oder gewinnen.

Populations-Paradox
Bei einem anderen Wahlergebnis kann eine Partei A trotz Stimmengewinnen einen Sitz verlieren und gleichzeitig eine Partei B trotz Stimmenverlusten einen Sitz gewinnen.

Diese Paradoxien stellen natürlich die Gleichheit der Wahl in einem gewissen Rahmen in Frage (Wieso steht einer Partei bei einem bestimmten Wahlergebnis ein Sitz zu, den sie beim selben Wahlergebnis und sogar insgesamt mehr zu verteilenden Sitzen nicht bekommt?) Allerdings bleiben diese möglichen Auswirkungen fehlender Konsistenz abstrakt, solange die Gesamtzahl der Sitze und der Parteien konstant ist. Das Populations-Paradox ist eine Folge fehlender Konsistenz und für alle Quotenverfahren unvermeidbar.

Ein schwerer Systemfehler liegt dagegen vor, wenn eine Partei deshalb Sitze gewinnt, weil sie Stimmen verliert. Der Einfluß und das Gewicht einer Stimme wird in diesem Fall negativ, die Auswirkung ist das totale Gegenteil des mit der Stimme artikulierten Wählerwillen.
Solche Fehler können in Verbindung mit der Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) auftreten, wenn

  • die Gesamtzahl der Sitze nicht konstant ist, so daß sich das Alabama-Paradoxon auswirkt (Ausgleichsmandat, Direktmandat, Unterverteilung).
  • die Gesamtzahl der Parteien nicht konstant ist, so daß sich das New State Paradox auswirken kann (Sperrklausel).

Qu: Wahlrecht.de

"Da für die Kirchenkreisreform die maximale Anzahl der Sitze in den Kreissynoden (60) per Kirchengesetz festgeschrieben wird, würde eine Änderung der Sitzverteilung nur durch Änderung der Anzahl der Kirchengemeinden (z.B. durch Fusionen) zustande kommen. Da sich aber im gleichen Schritt auch die Anzahl der Grundmandate verringern würde (jede Kirchengemeinde soll mit mind. einem Sitz vertreten sein), wäre eine neue Zusammensetzung auch wieder im Verhältnis von großen zu kleinen Kirchengemeinden repräsentativer." (Anm. Red.)

Links zum Thema:

Sitzverteilung online durch einen Mandatsverteilungs-Rechner errechnen:

www.election.de/mandate 


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