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Die
Kirchenkreisreform
in
der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg
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Das
Hare-Niemeyer-Verfahren
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"Das
Hare-Niemeyer-Verfahren ... ist eine Methode der proportionalen
Repräsentation ( Sitzzuteilungsverfahren),
wie sie z. B. bei Wahlen mit dem Verteilungsprinzip Proporz
(siehe Verhältniswahl)
benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate
umzurechnen." |

"Jeder
Partei werden zunächst Sitze in Höhe ihrer abgerundeten Quote
zugeteilt. Die noch verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge
der höchsten Nachkommareste der Quoten vergeben. Bei gleichhohen
Nachkommaresten entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los."
Qu:
Wikipedia
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Das
Verfahren ist ein Quotenverfahren,
die Sitze werden in zwei Schritten zugeteilt:
1. Schritt: Grundverteilung
Die Stimmen der Parteien werden durch die
Gesamtstimmenzahl aller Parteien (ohne ungültige Stimmen und
Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl multipliziert
(=Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird als Sitzzahl
direkt zugeteilt.
2. Schritt: Restsitzverteilung
Die Restsitze werden in der Reihenfolge
der größten Nachkommateile der Quoten den Parteien zugeteilt.
Dabei kann die Restsitzverteilung so angepaßt werden, daß eine
Partei mit (mehr als) der Hälfte aller Stimmen einen Restsitz
immer dann erhält, wenn sie ohne diesen Sitz nicht die Mehrheit
im Parlament hätte (z. B. Mehrheitsklausel § 6 Abs. 6 Bundeswahlgesetz)
Qu:
Wahlrecht.de |
| konnte sich dabei
jedoch nicht gegen die Verwendung des d’Hondtschen
Verfahrens durchsetzen. Nach der Volkszählung im Jahre 1840
ging man schließlich doch auf das Hamilton-Verfahren über und
verwendete es letztmalig bei der Volkszählung im Jahre
1890.
Nachdem Niemeyer den Deutschen
Bundestag auf das Verfahren aufmerksam gemacht hatte, |

Thomas
Hare
(1806-1891)
Qu NPG |
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Horst
F. Niemeyer
(geb
1928) Qu:MFO |
wird es seit der
Wahl im Jahre 1987 für die Berechnung der Sitzverteilung
angewandt."
Diese Quotientenmethode mit
Restausgleich nach größten Bruchteilen wird nicht nur
Hamilton-Verfahren, Hare/Niemeyer- oder Niemeyer-Verfahren,
sondern auch nach Samuel F. Vinton, 1792–1862, amerikanischer
Politiker, und George Pólya, (1887-1985), Schweizer
Mathematiker benannt.
Qu:
Wikipedia & Wahlrecht.de |
Eigenschaften
- Fehlende Konsistenz
- Quotenbedingung wird erfüllt
(Idealrahmen)
- Mehrheitsbedingung kann mit
Mehrheitsklausel erfüllt werden
- Keine Partei wird der Größe nach
bevor- oder benachteilt
(in den meisten Fällen ergibt sich eine identische
Verteilung beim Verfahren
Sainte-Laguë)
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| Durch die Division
durch eine Wahlzahl und das Auf- oder Abrunden der so erhaltenen
Quote wird ein Idealrahmen definiert. Ein Verfahren, daß den
Idealrahmen der Hare-Quote erfüllt, erfüllt die Quotenbedingung.
Konsistenz:
Quotenverfahren
sind nicht konsistent. Wenn man eine (oder mehrere)
Partei(en) mit ihren Stimmen und Sitzen streicht, kann es bei
einer Neuberechnung zu einer Verschiebung der Sitze kommen.
Unmmöglichkeitssatz von
Balinski und Young:
"Ein Sitzzuteilungsverfahren
kann nicht gleichzeitig die Quotenbedingung
(Idealrahmenbedingung) erfüllen und konsistent sein."
Qu: Wahlrecht.de |
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Das
Hare-Niemeyer-Verfahren verhält sich im Gegensatz zu anderen
Verfahr- en, die größere Parteien begünstigen und kleinere
benach- teiligen, insbeson- dere dem D’Hondt-Verfahren (in der
Schweiz Hagenbach-Bischoff-Verfahren),
oder kleinere Parteien begünstigen und größere
benachteiligen, insbesondere dem Adams-Verfahren,
neutral in Bezug auf die Größe der Parteien. Die Neutra- lität
eines Sitzzuteilungsverfahrens zu Unterschieden in den
Parteienstärken ist wichtig im Hinblick auf die Einhaltung des
Grundsatzes der gleichen Wahl. Qu. |

Hare-Niemeyer-Verfahren
beim Deutschen Bundestag |
| Der Nachteil des
Verfahrens besteht in der aus der Quotenbedingung resultierenden
Inkonsistenz, die zu Verteilungsparadoxien
führen kann: |
Paradoxien
von Hare/Niemeyer
Bei einigen
Sitzzuteilungsverfahren können gewisse Monotoniefehler
auftreten. So können bei der Quotenmethode
mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Niemeyer-Verfahren)
folgende Paradoxien
auftreten:
Alabamaparadoxon
(unlogische Sprünge)
Bei Erhöhung der Gesamtsitzzahl bei gleicher Stimmenverteilung,
kann eine Partei einen Sitz verlieren.
Parteizuwachsparadoxon
(New State-Paradox)
Durch das Streichen einer Partei mit Ihren Stimmen und Sitzen,
kann eine andere Partei Sitze verlieren oder gewinnen.
Populations-Paradox
Bei einem anderen Wahlergebnis kann eine Partei A trotz
Stimmengewinnen einen Sitz verlieren und gleichzeitig eine
Partei B trotz Stimmenverlusten einen Sitz gewinnen.
Diese Paradoxien stellen natürlich
die Gleichheit der Wahl in einem gewissen Rahmen in Frage (Wieso
steht einer Partei bei einem bestimmten Wahlergebnis ein Sitz
zu, den sie beim selben Wahlergebnis und sogar insgesamt mehr zu
verteilenden Sitzen nicht bekommt?) Allerdings
bleiben diese möglichen Auswirkungen fehlender Konsistenz
abstrakt, solange die Gesamtzahl der Sitze und der Parteien
konstant ist. Das Populations-Paradox
ist eine Folge fehlender Konsistenz und für alle Quotenverfahren
unvermeidbar.
Ein schwerer
Systemfehler liegt dagegen vor, wenn eine Partei deshalb
Sitze gewinnt, weil sie Stimmen verliert. Der
Einfluß und das Gewicht einer Stimme wird in diesem Fall
negativ, die Auswirkung ist das totale Gegenteil des mit der
Stimme artikulierten Wählerwillen.
Solche Fehler können in Verbindung mit der Quotenverfahren
mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer)
auftreten, wenn
- die Gesamtzahl der Sitze nicht
konstant ist, so daß sich das Alabama-Paradoxon
auswirkt (Ausgleichsmandat, Direktmandat, Unterverteilung).
- die Gesamtzahl der Parteien
nicht konstant ist, so daß sich das New
State Paradox auswirken kann (Sperrklausel).
Qu:
Wahlrecht.de |
| "Da für die
Kirchenkreisreform die maximale Anzahl der Sitze in den
Kreissynoden (60) per Kirchengesetz festgeschrieben wird, würde
eine Änderung der Sitzverteilung nur durch Änderung der Anzahl
der Kirchengemeinden (z.B. durch Fusionen) zustande kommen. Da
sich aber im gleichen Schritt auch die Anzahl der Grundmandate
verringern würde (jede Kirchengemeinde soll mit mind. einem
Sitz vertreten sein), wäre eine neue Zusammensetzung auch
wieder im Verhältnis von großen zu kleinen Kirchengemeinden
repräsentativer." (Anm. Red.) |
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