Die Kirchenkreisreform

 in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg

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Stellungnahmen zur Neuordnung der Kirchenkreise


Im Rundschreiben an die Kirchengemeinden, Verwaltungsämter, Werke und Einrichtungen hat der Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg das Kirchengesetz zur Neuordnung der Kirchenkreise zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen werden bis zum 1. Februar erbeten, damit die Landessynode im Mai kommenden Jahres abschließend über das Gesetz entscheiden kann.

Durch Beschluss der Landessynode, die bestehenden elf Kirchenkreise auf sechs zu reduzieren, muss auch die Besetzung der Synoden neu geregelt werden. Dabei sollte keine der neuen Kreisynoden mehr als 60 Mitglieder haben, das Verhältnis zwischen Pfarrern und Laien ein Drittel zu zwei Drittel betragen und die Stimmverteilung im Parlament der Mitgliederzahl der jeweiligen Kirchengemeinden entsprechen, erläuterte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Ludwig Juknat, während der letzten Tagung der Landessynode die Grundregeln des Gesetzesentwurfs. Um diesem zu entsprechen, sei die Mandatsverteilung nach dem "D'Hondt-Verfahren" errechnet worden. Dabei wird vorgeschrieben, wie viele Pastoren und Laien jeweils von den Kirchengemeinden in die Parlamente der Kirchenkreise entsendet werden dürfen. Besonders in den ländlich strukturierten Kirchenkreisen werde es auch Gemeinden geben, die zukünftig nicht mehr durch eine Pastorin oder einen Pastor in der Kreissynode vertreten sein werden. Die Wahrung der gemeindlichen Interessen werden dann durch die Laien erfolgen, sagte Juknat auf der Synode. Dieses könne sich aber durch eine mögliche Zusammenlegung von Kirchengemeinden wieder ändern.

Durch das neue Gesetzgebungsverfahren wird die Amtsdauer der derzeitigen Kreissynoden um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2007 verlängert.


Insgesamt wurden 52 Stellungnahmen von Kirchengemeinden oder Kirchenkreisen an den Oberkirchenrat gerichtet, die im Unterausschuss "Kirchenkreisreform" beraten worden sind. Zur Mai-Synode 2007 wird dieser eine überarbeitete Fassung Kirchenkreisgeset-Entwurfes erarbeiten, in der u.a. die Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zugrunde liegt.

Kooperationsregionen als zukünftige Kirchenkreise der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Vorschlag)

 


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