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Im
Rundschreiben an die Kirchengemeinden, Verwaltungsämter, Werke
und Einrichtungen hat der Oberkirchenrat der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg das Kirchengesetz
zur Neuordnung der Kirchenkreise zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen werden bis zum 1. Februar erbeten, damit die
Landessynode im Mai kommenden Jahres abschließend über das
Gesetz entscheiden kann.
Durch
Beschluss der Landessynode, die bestehenden elf Kirchenkreise
auf sechs zu reduzieren, muss auch die Besetzung der Synoden neu
geregelt werden. Dabei sollte keine der neuen Kreisynoden mehr
als 60 Mitglieder haben, das Verhältnis zwischen Pfarrern und
Laien ein Drittel zu zwei Drittel betragen und die
Stimmverteilung im Parlament der Mitgliederzahl der jeweiligen
Kirchengemeinden entsprechen, erläuterte der Vorsitzende des
Rechts- und Verfassungsausschusses, Ludwig Juknat, während der
letzten Tagung der Landessynode die Grundregeln des
Gesetzesentwurfs. Um diesem zu entsprechen, sei die
Mandatsverteilung nach dem "D'Hondt-Verfahren"
errechnet worden. Dabei wird vorgeschrieben, wie viele Pastoren
und Laien jeweils von den Kirchengemeinden in die Parlamente der
Kirchenkreise entsendet werden dürfen. Besonders in den
ländlich strukturierten Kirchenkreisen werde es auch Gemeinden
geben, die zukünftig nicht mehr durch eine Pastorin oder einen
Pastor in der Kreissynode vertreten sein werden. Die Wahrung der
gemeindlichen Interessen werden dann durch die Laien erfolgen,
sagte Juknat auf der Synode. Dieses könne sich aber durch eine
mögliche Zusammenlegung von Kirchengemeinden wieder ändern.
Durch
das neue Gesetzgebungsverfahren wird die Amtsdauer der
derzeitigen Kreissynoden um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni
2007 verlängert. |