Konsequenzen der Steuerreform für die Kirchensteuer


"Die Kirchensteuer wäre dann erledigt"

Für den Herbst diesen Jahres plant die Bundesregierung eine Reform der Unternehmensbesteuerung. "Einkünfte aus Personengesellschaften sollen künftig mit der Körperschaftssteuer belegt werden, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einer Abgeltunssteuer", notierte der Rheinische Merkur am 27.7.06. Dies hätte zur Folge, dass viele Bundesbürger deutlich weniger Einkommenssteuer ableisten müssten, da ihre Einkünfte bereits anderweitig versteuert wären. Aber mit dem Rückgang des Einkommensteueraufkommens sinken auch die Einnahmen der Kirchen aus den Kirchensteuern, denn diese sind an die Einkommensteuer gekoppelt (siehe Thema: Kirchensteuer).

Ulrich Seelemann

Konsistorialpräsident der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz

(Qu: ekbo.de)

In einem Interview befragte Benjamin Lassiwe vom Rheinischen Merkur Ulrich Seelemann nach den Folgen und Konsequenzen. Als Konsistorialpräsident der Ev. Kirche Berlin- Brandenburg- schleschiche Oberlausitz ist Seelemann der Verwaltungschef der größten Landeskirche in Ostdeutschland.

Wenn die Unternehmenssteuerreform so umgesetzt wird, müssten die Kirchen auf jeden Fall mit großen Einnahmeeinbrüchen rechnen, denn Einkünfte, die über die Abgeltungssteuer bzw. Körperschaftssteuer versteuert werden, würden ja nicht mehr zur Bemessung der Kirchensteuer herangezogen werden können. Vorsichtige Schätzungen in der EKD hätten ergeben, dass beide großen Volkskirchen mit Einnahmeausfällen von 50 Millionen Euro zu rechnen hätten.

"Die Kirchensteuer wäre dann erledigt. Und die Kirchen gleich mit", so Seelemann, denn die Kirchen müssten dann ganze Arbeitszweige aufgeben. Über derzeitige Diskussionspapier zur Zukunft der Kirche im 21. Jahrhundert müsste dann gar nicht weiter beraten werden: "Da hilft dann kein vorsichtiges Streichen mit dem Rotstift mehr, da hilft dann nur noch die Kettensäge", so Seelemann im Rheinischen Merkur.
Die Senkung der Einkommenssteuer hääte aber nicht nur für die Kirchen fatale Folgen, sondern beträfe auch andere Bereiche. Das zu versteuernde Einkommen habe sich als Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Menschen etabliert, und so dient die Einkommensteuer auch als Bemessungsgrundlage für Zahlungen wie z.B. dem Bafög oder das Wohngeld. Daher könne nach Seelemann kein ernst zu nehmender Politiker der Steuerreform so zustimmen, wie sie sich derzeit darstellt. In der Kirchenkonferenz der EKD und in dessen Finanzbeirat habe man nun beschlossen, politisch gegen die geplante Steuerreform vorzugehen und die Öffentlichkeit verstärkt auf die Folgen und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. 
Sollte die Steuerreform so umgesetzt werden, müsse sich anstelle der Einkommensteuer ein neuer Maßstab als Bemessungsgrundlage etablieren, und diese wäre dann künftig auch für die Kirchensteuer heranzuziehen.

  

Die Informationen und Zitate sind dem Artikel "Kettensäge statt Rotstift" entnommen, der im Rheinischen Merkur am 27.7.2006 (Nr. 30, S. 25) veröffentlicht wurde.




Kritische Zukunft der Kirchensteuer

Kommt nach der großen Koalition das offizielle "Aus" für die Kirchensteuer. Die bisher kleinen Parteien im Bundestag lehnen die Kirchensteuer ab, und auch in der SPD mehren sich die kritischen Stimmen. Warum eine Alternative von nöten ist... Folie 35 (aus: Kirche anders denken).





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