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Konsequenzen
der Steuerreform für die Kirchensteuer
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"Die
Kirchensteuer wäre dann erledigt"
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Für den Herbst
diesen Jahres plant die Bundesregierung eine Reform der Unternehmensbesteuerung. "Einkünfte aus
Personengesellschaften sollen künftig mit der
Körperschaftssteuer belegt werden, Einkünfte aus
Kapitalvermögen mit einer Abgeltunssteuer", notierte der
Rheinische Merkur am 27.7.06. Dies hätte zur Folge, dass viele
Bundesbürger deutlich weniger Einkommenssteuer ableisten
müssten, da ihre Einkünfte bereits anderweitig versteuert
wären. Aber mit dem Rückgang des Einkommensteueraufkommens
sinken auch die Einnahmen der Kirchen aus den Kirchensteuern,
denn diese sind an die Einkommensteuer gekoppelt (siehe Thema: Kirchensteuer). |
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Ulrich
Seelemann
Konsistorialpräsident
der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz
(Qu:
ekbo.de) |
In einem Interview
befragte Benjamin Lassiwe vom Rheinischen Merkur Ulrich
Seelemann nach den Folgen und Konsequenzen. Als
Konsistorialpräsident der Ev. Kirche Berlin- Brandenburg-
schleschiche Oberlausitz ist Seelemann der Verwaltungschef der
größten Landeskirche in Ostdeutschland.
Wenn die
Unternehmenssteuerreform so umgesetzt wird, müssten die Kirchen
auf jeden Fall mit großen Einnahmeeinbrüchen rechnen, denn
Einkünfte, die über die Abgeltungssteuer bzw.
Körperschaftssteuer versteuert werden, würden ja nicht mehr
zur Bemessung der Kirchensteuer herangezogen werden können.
Vorsichtige Schätzungen in der EKD hätten ergeben, dass
beide großen Volkskirchen mit Einnahmeausfällen von 50
Millionen Euro zu rechnen hätten. |
"Die
Kirchensteuer wäre dann erledigt. Und die Kirchen gleich mit",
so Seelemann, denn die Kirchen müssten dann ganze Arbeitszweige
aufgeben. Über derzeitige Diskussionspapier zur Zukunft der
Kirche im 21. Jahrhundert müsste dann gar nicht weiter beraten
werden: "Da hilft dann kein
vorsichtiges Streichen mit dem Rotstift mehr, da hilft dann nur
noch die Kettensäge", so Seelemann im Rheinischen
Merkur. |
| Die Senkung der
Einkommenssteuer hääte aber nicht nur für die Kirchen fatale
Folgen, sondern beträfe auch andere Bereiche. Das zu
versteuernde Einkommen habe sich als Maßstab für die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Menschen etabliert,
und so dient die Einkommensteuer auch als Bemessungsgrundlage
für Zahlungen wie z.B. dem Bafög oder das Wohngeld. Daher
könne nach Seelemann kein ernst zu nehmender Politiker der
Steuerreform so zustimmen, wie sie sich derzeit darstellt. In
der Kirchenkonferenz der EKD und in dessen Finanzbeirat habe man
nun beschlossen, politisch gegen die geplante Steuerreform
vorzugehen und die Öffentlichkeit verstärkt auf die Folgen und
Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. |
| Sollte die
Steuerreform so umgesetzt werden, müsse sich anstelle der
Einkommensteuer ein neuer Maßstab als Bemessungsgrundlage
etablieren, und diese wäre dann künftig auch für die
Kirchensteuer heranzuziehen. |
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Kritische
Zukunft der Kirchensteuer
Kommt nach der großen
Koalition das offizielle "Aus" für die Kirchensteuer.
Die bisher kleinen Parteien im Bundestag lehnen die
Kirchensteuer ab, und auch in der SPD mehren sich die kritischen
Stimmen. Warum eine Alternative von nöten ist...
Folie
35 (aus: Kirche
anders denken). |
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