Volkskirche bleiben - Volkskirche werden

Bericht des Bischofs

 

Kirche sein und werden  

 


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Bischof Peter Krug

(Qu: Ev.-luth. Kirche in Oldenburg)

Bericht des Bischofs 

auf der 5. Tagung der 46. Synode (Vorlage 68)

(Frühjahrssynode 2004)

 

Kirche sein und werden

Oldenburgische Perspektiven

 

Herr Präsident,

liebe Schwestern und Brüder,

werte Gäste!

Im Mai 1998 haben der Präsident der Synode und der Bischof ein Vorwort zu den ersten „Perspektiven kirchlichen Handelns in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ geschrieben. Darin heißt es, dass wir uns auch in Zukunft berufen wissen, „mit Wort und Tat Christus als den Herrn und Heiland vor allem Volk zu be­zeugen“. Im Anschluss an diesen Artikel 4, Absatz 4 unserer Kirchenordnung haben wir seinerzeit eine Art Selbstverpflichtung zum Ausdruck gebracht: „Unseren Kindern und Enkeln sind wir eine lebendige, offene und vielfältige Kirche schuldig. Allerdings müssen wir nach Antworten auf die Frage suchen, wie wir mit geringerer Finanzkraft im Wandel der Zeit eine solche Kirche sein können. Auf allen Ebenen unserer Kirche wird den verantwortlichen Gremien viel Phantasie zugetraut und Arbeit zugemutet, damit wir mit teilweise veränderten  Strukturen und Schwerpunkten unserer Arbeit den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.“

   

Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen, in denen eine ganze Reihe von Beschlüssen für eine mittelfristige Struktur-, Personal- und Finanzplanung umgesetzt worden ist. Damals war ich gerade vier Wochen im Amt und habe mit Respekt vermerkt, wie kompetent Auf­trag, Leitbild und Gestalt unserer Kirche heraus­gearbeitet und wie früh, im Unterschied zu den meisten anderen Landeskirchen, angesichts des zu erwar­tenden Rückgangs der Finanzen strukturelle Konsequenzen für die kirchlichen Handlungsfelder be­schlossen worden sind. Wie sich in den folgenden Jahren herausstellen sollte, war dieser erste Schritt notwendig, aber bei weitem  nicht ausreichend. Den Abschlussbericht der zweiten Perspektivgruppe wird heute nachmittag der Vorsitzende, Kreispfarrer Werner Rossow, einbringen.

    

Ich möchte in meinem diesjährigen Bericht nach einigen grundsätzlichen Überlegungen (A.) unsere Kirche in einigen Handlungsfeldern auf dem Hintergrund neuer Herausforderungen (B.) aus eigenen Erfahrungen und Einschätzungen beleuchten und schließlich einige Anmerkungen zur oldenburgischen Kirche in Kooperation und in Partnerschaft (C.) machen.

    

A. Grundsätzliche Überlegungen
   
1.

Zum Leitbild

    

In der Einleitung der „Gelben Perspektiven“ (1998) wurde sympathischerweise nicht der mir seit vielen Berufsjahren aussichtslos erscheinende Versuch gemacht, von hohen theologischen Prämissen aus direkte Linien zur Prioritätensetzung unter finanziellem Druck ableiten zu wollen. Es wird nüchtern festgestellt: „Wir haben nicht den Auftrag der Kirche zu begrün­den – dieser ist ihr vorgegeben und konstituiert sie -, sondern wir haben darüber nachzudenken, wie wir Kirche sein und werden können unter den erkennbaren gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen.“ (S. 6)

    

Diesem Zitat habe ich das Thema für meinen Bericht entnommen: Kirche sein und werden. Es ist bezeichnend, dass 1998 der Begriff „Volkskirche“ kaum verwendet wird. Nur in der als falsch verstandenen Alternative „Hier Gemeindekirche, dort vielfältig gestaltete Volkskirche“ kommt er einmal vor. Für die konzeptionelle Weiterentwicklung in Gestalt der „Grünen Perspektiven“ (2004) ist der Titel gewählt worden: Volkskirche bleiben. Ich kann mir vorstellen, welche Motive bei dieser Wahl leitend gewesen sein mögen. Wir werden darüber sicherlich noch etwas hören. Ich halte die Wahl dieses Mottos jedoch für nicht ganz unproblematisch. Zum einen ist zu fragen, was für ein Begriff von Volkskirche denn gemeint ist. Zum anderen kann der Begriff bleiben sowohl theologisch als auch entwick­lungsdynamisch ambivalent gehört und gedeutet werden. Zum dritten wird mit der Kom­bination recht plakativ der Eindruck erweckt, dass mehr oder weniger alles beim Alten bleiben könne und solle, was angesichts radikaler Einschnitte auf allen Ebenen und an vielen Orten kirchlichen Handelns nicht der Fall sein wird. Mir geht es mit dieser Feststellung nicht um eine oberflächliche Wortklauberei, sondern um die Frage, ob die erar­beiteten Vorschläge zur strukturellen Einsparung von etwa 12,5 Millionen Euro bis 2010 einer solchen Titulierung bedürfen.

    

2.

Zum Begriff „Volkskirche“

     

Der Begriff Volkskirche wurde von Schleiermacher im 19. Jahrhundert geprägt und seither in Anlehnung an das jeweilige Verständnis von Volk verschiedenartig interpretiert. Phänomenologisch spricht man von Volkskirche, wenn folgende vier Merkmale zusammentreffen. (Taschenlexikon, Religion und Theologie)

    

a)

„Die Zugehörigkeit zur Kirche ist in einer Bevölkerung von Herkunft und Sitte her weitgehend Normalsituation.“ Spätestens seit der Vereinigung beider deutscher Staaten nach der politischen Wende 1989 kann im Blick auf die Volkskirche nicht mehr von einer normalen Situation die Rede sein. Auch in unserer olden­burgi­schen Kirche gibt es erhebliche prozentuale Differenzen in der Kirchenzugehörigkeit der Bevölkerung zwischen beispielsweise Wilhelmshaven einerseits und dem südlichen Oldenburg andererseits.

b)

„Die Praxis der Kindertaufe.“ Zwar werden in Ehen mit zwei evan­gelischen Eltern­teilen oder zumindest mit einem noch sehr viele Kinder zur Taufe gebracht, auf die Gesamtzahl der in der Bundes­republik geborenen Kinder nimmt dieser Anteil unab­hängig von der Zahl der im Zusammenhang mit der Konfirmation getauften Jugendlichen ab. Im Gegenzug allerdings steigt die Zahl von Erwachsenen, die sich taufen lassen möchten, wenn auch nur in kleinen Schritten, an.

c)

„Erziehung und Lebensgestaltung, Sitte und Kultur, Ethik und Recht erhalten starke Einflüsse durch christlich-kirchliche Normen.“ Wir bemerken wohl alle, dass bei vielen in der Gegen­wart diskutierten Themen christliche mit anderen Normen und Werten in starker Konkurrenz stehen. Als Beispiele nenne ich nur einmal Bioethik und Gentechnologie auf der einen und aktive bzw. passive Sterbehilfe auf der anderen Seite. Nicht in allen Bundes­ländern wird der Religionsunterricht wie selbstverständlich erteilt. Es wird aktuell darüber gestritten, ob in der europäischen Ver­fassung Gott oder wenigstens der Hinweis auf das Erbe jüdisch-christlicher Tradition verankert werden soll.

d)

„Die Gesellschaft gewährt einer solchen Kirche Geltung und För­derung.“ Abge­sichert durch Konkordate der katholischen Kirche und Staatskirchenverträge der evangelischen Kirche ist den beiden großen Kirchen noch ein recht großer Spielraum eröffnet, mit ihrem kirchlich-diakonischen Profil zum Wohle ihrer Mitglieder und der Allgemeinheit tätig zu sein. In gewissen Abständen sind jedoch immer wieder politische Vorstöße gegen eine angebliche Bevorzugung der Kirche in unserer Gesellschaft zu registrieren.

     

Aus diesen Gründen wird schon seit langem mehr von der Gesellschaft als dem faktisch vorgegebenen Daseins- und Arbeitsraum kirchlichen Dienstes gesprochen. Ungeachtet dieser Problematik ist Gemeinde und Kirche nach wie vor dazu berufen,  „Christus als den Herrn und Heiland vor allem Volk zu bezeugen“. Mit diesem kleinen Ausflug in die Geschichte des Begriffes Volkskirche will ich weder für eine Freiwilligkeitskirche welcher konfessionellen Ausrichtung auch immer plädieren. Noch liegt es mir fern, wie die meisten von Ihnen wissen, die Chancen einer noch vor­handenen volkskirchlichen Offenheit im Oldenburger Land nicht zu nutzen, was gleichermaßen unbarmherzig gegenüber den Nachfragen aus der Gesellschaft und töricht im Blick auf unseren Auftrag wäre. Wir können und wollen als evangelische Christenheit Kirche im Volk und als solche auch Kirche für das Volk sein und werden. Das ist eine etwas zurück­haltendere Definition unserer Rolle angesichts der missionarischen Herausforderung in unserer Gesellschaft nicht erst seit der Leipziger EKD-Synode 1999.

      

Unsere „volkskirchliche“ Situation spiegelt sich in Zahlen von 2002 so wider: Mitglieder aller christlichen Kirchen haben einen Anteil an der deutschen Bevölkerung von 65,7 % (75,5 % im Westen, 28 % im Osten). Der Anteil der Mitglieder der EKD-Kirchen beträgt davon 31,8 % (34,5 % westliche, 21,3 % östliche Gliedkirchen). Der Anteil unserer Olden­burgi­schen Kirche an der Gesamtmitgliederzahl der 24 EKD-Kirchen beträgt (2002) 473.000 von 26.211.000, das sind etwa 1,8 %. In Oldenburg sind im Vergleich zwischen 2001 und 2002 die Zahlen der Austritte von 4.823 auf 3.850 zurückgegangen und die Zahlen der Eintritte von 1.404 auf 1.444 leicht gestiegen. Dieser etwas günstigere Saldo im Jahre 2002 bleibt jedoch negativ. Zusammen mit der Differenz zwischen den Zahlen der Kindertaufen in Höhe von 4.779 und der Bestattungen in Höhe von 5.593 sinkt die Gesamt­mitgliederzahl in unserer Kirche jährlich um etwa 3.000 Männer, Frauen und Kinder, wie OKR Schrader zu „predigen“ nicht müde wird.

       

3.

Zur Annäherung evangelischer Bekenntnisstände

    

In diesem Jahre ist in den evangelischen Kirchen lutherischer, reformierter und unierter Prägung an „Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen“ zu erinnern, die vom 29. bis 31. Mai 1934 getagt hat. Der Text ist in unserem Evangelischen Gesangbuch abgedruckt (810) und liegt noch einmal als Anlage (1) diesem Bericht bei.

     

Die Barmer Theologische Erklärung wurde von der ersten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche verabschiedet, die in der Gemarker Kirche zu Wuppertal-Barmen vor 70 Jahren zusammentrat. 139 Abgeordnete aus 18 evangelischen Landeskirchen, Lutheraner, Reformierte und Unierte, bekannten sich damals, im zweiten Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft, gemeinsam zu den in den sechs Thesen ausgesprochenen „evangelischen Wahrheiten“, wie es im Vorspruch zur Erklärung heißt. Die Synode wollte mit dieser Erklärung nicht ein neues Bekenntnis neben die reformatorischen stellen, sondern einen klaren Weg weisen „angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der DEK sprengenden Irrtümer der Deutschen Christen und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung“. Den Entwurf der Erklärung hatte Karl Barth verfasst und gemeinsam mit Hans Asmussen und Thomas Breit der Synode vorgelegt.

    

In Art. 1 Abs. 3 unserer Kirchenordnung vom April 1950 wird auf diese theologische Er­klärung ausdrücklich Bezug genommen. Zuvor wird in Abs. 1 festgestellt, dass sich die oldenburgische Kirche „auf das in der ganzen Heiligen Schrift bezeugte Evangelium von Jesus Christus, ihrem alleinigen Herrn“ gründet. Dieses Grundbekenntnis ist den Grünen Perspektiven als Präambel mit gutem Grund vorangestellt worden. In Abs. 2 werden die alt­kirchlichen und die Bekenntnisse der Reformation benannt. Damit endet aber für die Verfasser der Kirchenordnung nicht die Auslegungsgeschichte von Schrift und Tradition. Es folgt der Abs. 3, den ich je länger je mehr für mindestens so fortschrittlich halte wie die Kirchenordnung von 1849, derer wir im November 1999 in der Lamberti-Kirche und Weser-Ems-Halle zu Oldenburg in Rückblick und Aufbruch gedacht haben.

    

„Die Kirche weiß sich verpflichtet, ihren Bekenntnisstand jederzeit an der Heiligen Schrift neu zu prüfen und dabei auf den Rat und die Mahnung der Brüder gleichen und anderen Bekenntnisses zu  hören. Sie weiß, dass ihr Bekenntnis nur dann in Geltung ist, wenn es jeweils in seiner Bedeutung für die Gegenwart ausgelegt, weitergebildet und bezeugt wird. Zu dieser Haltung verpflichtet sie auch die auf der ersten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Barmen 1934 gefallene Entscheidung und die theologische Erklärung dieser Synode.“ (KO Art. 1 Abs. 3)

    

Dieses Prüfen und Hören im Blick auf das Prinzip „Kirche sein und werden“ hat dann im Jahre 1973 zur Konkordie Reformatorischer Kirchen in Europa geführt. Sie ist in Auszügen ebenfalls in unserem Evangelischen Gesangbuch (811) abgedruckt. Diese Leuenberger Konkordie, nach dem Tagungsort Leuenberg bei Basel benannt,  die in ihrer letzten Fassung vom 16.3.1973 die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen den betei­ligten lutherischen, reformierten und unierten Kirchen herstellte, lässt die verschiedenen Bekenntnisse bestehen, stellt aber ausdrücklich fest, „dass sich ihr Verhältnis zueinander seit der Reformationszeit gewandelt hat“. Bis 2003 sind der Leuenberger Konkordie 103 Kirchen in Europa und in Lateinamerika durch Unterschrift beigetreten. Als 100. Mitglied haben Vertreter der EKD dieses Dokument unterzeichnet.

    

Hinter die theologische und ekklesiologische Annäherung reformatorischer Kirchen in Europa kann und will, soweit ich sehe, in der EKD niemand zurück. Im Gegenteil. Bei der neuerdings angestrebten „Strukturreform“ der EKD ist die Frage zu klären, wie die bestehen­den gliedkirchlichen Zusammenschlüsse besser in die EKD eingefügt werden können. Der lutherische Zusammenschluss in der Vereinigten Evangelisch-Lutheri­schen Kirche Deutschlands (VELKD), dem acht Gliedkirchen als Vollmit­glieder und Baden-Württemberg und Oldenburg über das Deutsche Nationale Komitee des Lutheri­schen Weltbundes als Gäste angehören, und der im letzten Jahr in Kraft getretene Zu­sammenschluss aller anderen Gliedkirchen mit Baden-Württemberg und Oldenburg wiederum im Gast­status, sollen unter dem Dach der EKD die sinnvolle Möglichkeit er­halten, ihre jeweiligen Angelegenheiten in Konventen bzw., wenn erforderlich, in Bekennt­nisversammlungen zu regeln. Der VELKD und der UEK (= Union evangelischer Kichen in der EKD) steht es frei, als gliedkirchliche Zusammenschlüsse fortzubestehen oder bei einer Auflösung (UEK vielleicht in einigen Jahren) sich nur noch der Konvente der Kirchen­konferenzen und der Synode zu bedienen.

     

Diese Entwicklung kommt der Beobachtung entgegen, dass zunehmend viele Menschen in den Gliedkirchen der EKD sich nur noch als „evangelisch“ betrachten und immer weniger zwischen typischen Merkmalen lutherischer, reformierter oder unierter Kirche zu unter­scheiden wissen.

     

Dieser Tendenz hat die Kirchengemeinschaft schon längst dadurch Rechnung getragen, dass alle evangelischen Kirchen in Deutschland ein Evangelisches Gesangbuch mit Stammteil (1 – 535) und einem beson­deren Regionalteil herausgeben. Seit dem 1. Advent 1999 verfügen zudem die Mitgliedskirchen der VELKD und EKU (jetzt: UEK) über ein Evangelisches Gottesdienstbuch mit zwei Grundformen und variablen Möglichkeiten zur vielfältigen Gestaltung und Feier evangelischer Gottes­dienste. Wie in vielen anderen Fällen ist dieses Buch in unserer Kirche nicht regulär und verbindlich eingeführt worden, aber zur Verwendung vieler Formen und Texte freigegeben, zumal die angebotenen Grundformen schon längst in unseren Kirchengemeinden verwendet worden sind.

     

In vielem, was sich mit und nach Leuenberg entwickelt hat, liegen Fort­schritte, wie es sich die Verfasser unserer Kirchenordnung 1950 bei der Formulierung des Art. 2 kaum vorge­stellt haben: „Die Evangelisch- Lutherische Kirche in Oldenburg weiß sich mitverantwortlich für das Wachsen der Einen Kirche Jesu Christi in aller Welt. Sie ist ein Glied der Evangelischen Kirche in Deutschland und bewahrt die darin gewordene Gemeinsamkeit.“

     

Über die EKD-Strukturreform wird selbstverständlich auch in unseren zuständigen Ausschüssen und auf der Synode beraten. Ich kann nur sehr empfehlen, die in unserer Verfassung angelegte und über viele Jahrzehnte bewährte Position der Unabhängigkeit von Vollmitgliedschaften in dem einen oder anderen Block zu bewahren und wie bisher im Gast­status in den gliedkirchlichen Ausschüssen Theologie und Recht nach Kräften mit­zuarbeiten und damit an den aktuellen Diskussionsprozessen der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse (VELKD u. UEK) beteiligt zu sein. Wir brauchen weder mehr noch weniger. Außerdem sparen wir Zeit, Kraft und Geld.

    

In diesem Jahre gedenken wir des 100. Geburts- und des 50. Todestages von D. Dr. Hermann Ehlers, der als Oberkirchenrat entscheidend an der Erarbeitung unserer Kirchenordnung beteiligt war. Er lebte von 1904 bis 1954 und war neben seiner oldenburgischen Aufgabe Präsident des Deutschen Bundestages sowie erster Bundes­vorsitzender des Ev. Arbeitskreises der CDU. Zu dem Symposion am 1./2. Oktober in Olden­burg werden vor allem die Vorträge von Ministerpräsident Wulff am Abend und Altbundespräsident Dr. von Weizsäcker großes Interesse finden.

     

4.

Zum Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche

    

Bedenken wir, wie viel Zeit seit den Tagen der Reformation über die Barmer Theologische Erklärung von 1934 bis zur Leuenberger Konkordie 1973 vergangen ist, so kann es eigent­lich nicht verwundern, dass von Reformbewegungen innerhalb der römisch-katholischen und der evan­gelischen Kirche erhoffte und gewünschte Annäherungen z.B. in der Feier des Gottesdienstes nicht nur auf sich warten lassen, sondern auf lange Sicht schwierig bleiben.

     

Das zweite Vatikanische Konzil, 1962 von Papst Johannes XXIII eröffnet und 1965 durch Papst Paul VI beschlossen, hat mit seiner grundlegenden Reform des kirchlichen Lebens in der katholischen Kirche und mit seiner „Öffnung“ zur modernen Welt und der Neube­stimmung seines Verhält­nisses zu anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen große Erwartungen geweckt. Die Ökumene im Oldenburger Land hat sich im Rahmen der bekannten theologischen und ekklesiologi­schen Grenzen, die beiden Kirchen auf ihre Weise gesetzt sind, vielfältig entwickelt. Nicht nur die Tradition des Ökumenischen Gespräches zwischen dem Offizialat Vechta und der oldenburgischen Kirche, das sich 2004 zum 38. Male jährt, sondern auch in vielen Schritten gemeindlicher und diakonisch-caritativer Praxis ist das Vertrauen zwischen der katho­lischen und evangelischen Christen­heit über die Jahrzehnte gewachsen. Nach zwei Weltkriegen im letzten Jahrhundert sind manche Barrieren abgebaut worden, wir haben die Taufe wechselseitig anerkannt, soge­nannte ökumenische Trauungen zugelassen, haben gemeinsame Denk­schriften erarbeitet und die gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung des Sünders vor Gott als Annäherung in theologischen Grundsatzfragen 1999 erlebt. In vielen ethischen und sozialen Fragen trennen uns keine Welten, wohl aber unterschiedliche Akzentuierungen. In Fragen des Lebens­schutzes am Anfang und am Ende verlaufen die Diskussionslinien quer durch die Kirchen.

     

Der Ökumenische Kirchentag in Berlin im vergangenen Jahre hat ein großes positives Echo, vor allem an der Basis unserer Kirchen, erfahren. Aber es sind auch noch einmal die Grenzen deutlich aufgezeigt worden in der Beurteilung eines gemeinsamen Abendmahles oder zumindest einer wechselseitigen Gastfreundschaft bei Eucharistie und Abendmahl. Die jüngste päpstliche Instruktion „Redemptonis sacramentum“ über einige Dinge bezüg­lich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu ver­meiden sind, betont noch einmal die bekannten Abgrenzungen der römisch-katholischen zu anderen Kirchen und sorgt auch innerkatholisch für anhaltenden Diskussionsstoff. Die schon in der Instruktion über die Mit­arbeiter der Laien am Dienst der Priester (1997) erkennbare Tendenz, einer Verwischung des Unterschieds zwischen dem Dienst der Kleriker und der Laien im sakramentalen Bereich zu wehren, setzt sich in dem neuen Dokument fort. Als evangelische Kirchen haben wir das Selbst­verständnis in Lehre und Liturgie der römisch-katholischen Kirche zu respektieren, wie auch wir Respekt vor unserem Weg des Seins und Werdens evan­gelischer Kirche erwarten. Durch die klaren Grenzziehun­gen an wichtigen Punkten des katholischen Verständnisses vom Gottes­dienst am Sonntag und im Alltag der Welt sind und bleiben wir frei, das uns nach dem Evangelium Gebotene zu tun oder zu lassen. Wir bleiben dabei, den getauften Menschen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, am Tisch des Herrn die Gemeinschaft mit Christus in Brot und Wein anzubieten.

    

Wir teilen das Bedauern der VELKD über die Ablehnung der römisch-katholischen Bischofs­konferenz, den Pfingsmontag als Tag oder Fest ökumenischer Annäherung zu begehen.

     

Wir wünschen uns weiter, dass das Prinzip der mit der Leuenberger Konkordie erreichte Ziel einer „versöhnten Verschiedenheit“ unter den protestantischen Kirchen auch ein Modell für das Miteinander der römisch-katholischen Kirche und der Kirchen der Reformation sein kann, wenn der Heilige Geist uns nicht gänzlich neue Wege zu einem geistlichen Miteinander in der Zukunft eröffnet.

    

Unabhängig von diesen unterschiedlichen Sichtweisen in dem ökumenischen Kapitel „Wahrheit, Wunsch und Wirklichkeit“ finden im Herbst das nächste Ökumenische Gespräch  und die dritte Begegnung der Dechanten und Kreispfarrer statt. Die bewährten lokalen und regionalen Aktionen im Laufe des Kirchenjahres, wie z.B. der Weltgebetstag der Frauen, gehen weiter.

    

Der erste Ökumenische Studientag im Februar 2004 in Stapelfeld war ein Erfolg. 50 Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastoralreferenten und Pastoral­refentinnen, Diakoninnen und Diakone haben sich dem Thema „Ist die Kirche noch zu retten?“ gestellt. Der Verfasser des gleichnamigen Buches, Professor Grözinger, aus Basel referierte über die Orte und die Formen religiöser Erfahrung in postmoderner Zeit und über die Leitfrage „Abbruch der Tradition – Aufbruch wozu?“ Das Thema betrifft beide großen Kirchen in Deutschland gleichermaßen. Die guten Erfahrungen der je zur Hälfte evangelischen und katholischen Teilnehmenden führen zu einer weiteren Veranstaltung 2005, dann in der HVHS in Rastede. Seitens unserer Kirche sind an der Planung und Leitung die Pastoren Dr. Konukiewitz und Nowak beteiligt.

   

Nach Zahlung einer Kriegsentschädigung durch den Fürstbischof von Galen zogen 1654 sechs Jahre nach dem Ende des 30jährigen Krieges die schwedischen Besatzungstruppen aus Vechta ab. Seitdem findet all­jährlich am Himmelfahrtstag eine Dankprozession statt. Zu dem 350jährigen Jubiläum wird ins Rathaus der Stadt Vechta zu einer Festveranstaltung eingeladen. Neben dem katholischen Bischof von Schweden und unserem Ministerpräsidenten soll der Bischof von Oldenburg nicht fehlen, wenn im Zeichen von Versöhnung ein Friedensmahl am Mittag gefeiert wird.

       

   
   

B.

Kirche in alten Handlungsfeldern vor neuen Herausforderungen

       

1.

Zur Lage

    

Von außen betrachtet scheint alles gar nicht so schlimm zu sein. In einer Untersuchung deutscher Institutionen von 2004 durch „Perspektive Deutschland“ bekommt der ADAC mit nur 10,2 % Verbesserungsbedarf und 6,1 % Misstrauen die beste Bewertung. Nach Greenpeace stehen evangelische Kirche (19,9 % VB) und Diakonie (20,9 % VB) an dritter und vierter Stelle, gefolgt von Caritas, privaten Krankenversicherungen, Bun­deswehr und katholischer Kirche (38,1 % VB). Allerdings schneiden die Kirchen in der Misstrauens­bewertung ziemlich schlecht ab. Nur zum Vergleich: Den letzten Platz nehmen nach Renten­versicherung und Arbeitsamt die politischen Parteien mit 68,4 % Verbesserungsbedarf ein.

    

Nach einer anderen Umfrage, die IDEA 2003 zitiert, steht im Ansehen der Berufe nach dem Arzt (72 %) der Pfarrer mit 39 % an zweiter Stelle mit einigem Abstand vor Hochschulprofessoren, Unternehmern und Grundschullehrern.

    

Was die Institutionenbewertung angeht, könnten die Kirchen in der Vertrauensskala zurückfallen, wenn die finanziellen Einsparmaßnahmen greifen, was aber nach allen Prognosen unvermeidbar ist. Bezahlte Arbeit muss – leider – auch in der Kirche reduziert werden. Wir dürfen keine Schulden für die laufende Arbeit machen, und wir können es auch nicht wollen, den nächsten Generationen die Arbeit durch Schuldenabbau zu erschweren. Übrigens hat die evangelische Kirche in der Vergangenheit 80 % ihrer Ein­nahmen in Arbeitsplätze investiert und damit einen ganz erheblichen Beitrag zur Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland geleistet.

     

Obwohl wir die Verminderung von Arbeitsplätzen so sozial wie möglich vollziehen wollen, wird es nach den Vorschlägen der Grünen Perspektiven zu mehr oder weniger harten Ein­schnitten kommen. Nicht von heute auf morgen, aber von morgen an bis 2010. Das wird in den stärker betroffenen Handlungsfeldern und Ebenen unserer Kirchen als Krise empfun­den werden, weil das Zurücknehmen von Ansprüchen persönlich und vom Ethos für die jeweilige Arbeit her nach Jahrzehnten des konjunkturellen Aufschwunges, an dem die Kirchen gut beteiligt waren, nie geübt werden musste. Ausnahmen waren und sind die Schwestern und Brüder im Vikariat und im Pastorenamt auf Probe, die zum Teil jahrelang warten müssen, bis sie eine feste Stelle und die auch nicht mit 100 % erhalten.

     

Für die Kirche insgesamt wird dieser Prozess des notwendigen Sich-Beschränkens nicht zu einer Katastrophe führen. Allerdings wird es sehr darauf ankommen, nicht nur Be­schlüsse über einzusparende Summen zu fassen, sondern die Mitarbeiterschaft in den einzelnen Bereichen in den Umstrukturierungsprozessen zu begleiten und sie – und das wird das Schwerste sein! – langsam für eine innere Bejahung um des Ganzen willen zu gewinnen. Dabei wird eine entscheidende Rolle spielen, ob die Beschlüsse der Synode einigermaßen auswogen sind und nachvollziehbar vermittelt werden, und zwar von allen Beteiligten in ihrer jeweiligen Leitungsverantwortung.

    

Um bei meinen folgenden Ausführungen jedem Missverständnis vorzu­beugen, will ich deutlich sagen, dass ich der von der Perspektivgruppe vorgelegten finanziellen Ziel­projektion zustimmen muss, weil ich keine tragfähige Alternative sehe. In der Fein­justierung mag noch gerungen und gestritten werden. Es wäre merkwürdig, wenn das nicht der Fall wäre. Aber insgesamt muss das Ziel konsequenter Anpassung der Ausgaben an die zu erwartenden Einnahmen verfolgt werden.

    

Der Theologinnenkonvent will im Juni die Finanz- und Strukturverän­derungen unter der Überschrift beraten „Weniger Geld – weniger Kirche!?“. Dabei wird, wie in allen Dis­kussionsprozessen nach der Synode, zu differenzieren sein zwischen einem Mehr oder Weniger an Quantität oder Qualität, zwischen einer höheren oder geringeren Priorität eines Handlungsfeldes und auch zwischen einer günstigeren und weniger günstigen Belastung und Auslastung derer, die sich beruflich und ehren­amtlich an einer oder mehreren Stellen unserer Kirche engagieren. Es wird auch zu prüfen sein, ob andere Träger diakonisch-sozialer Arbeit denselben Dienst genauso gut oder gar besser leisten können. Dass es eine Reihe von kirchlichen Aufgaben gibt, die regional oder in Kooperation mit anderen Einrichtungen oder Kirchen kostengünstiger durchgeführt werden können, ist mittlerweile eine Binsenwahrheit.

    

Ohne die im Einzelfall entstehenden Härten wegen veränderter Zukunfts­perspektiven geringschätzen zu wollen, müssen wir insgesamt feststellen, dass Kirchen in anderen Ländern und Kontinenten uns um die Lösbarkeit dieser Probleme aus eigenen Kräften „beneiden“. Das ist kein wirklicher Trost für das teilweise Abschiednehmen von gewissen Standards, mit denen wir als Kirche gut gelebt haben und Gutes tun konnten weit in unsere Gesellschaft hinein. Aber diese Erkenntnis kann uns helfen, unsere gegenwärtigen Schwie­rigkeiten nüchterner und angemessener auf der Skala von Problem, Krise und Katastrophe einzuordnen.

    

Nicht nur im Blick auf innerkirchliche Belange, sondern auch angesichts der allgemeinen wirtschafts- und sozialpolitischen Lage tritt zu leicht in den Hintergrund, wofür wir gar nicht genug danken können: Wir haben Frieden in Deutschland und weitgehend in Europa, wir leben in großer Freiheit als Bürgerinnen und Bürger und ohne Unterdrückung unserer Kirchen. Das sollte uns Mut machen und uns die Besonnenheit verleihen, von den Gelben über die Grünen Perspektiven mit unserem Auftrag auf Kurs zu bleiben, „die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“ (Barmen VI).

      

2.

Verkündigung und Seelsorge

   

Obwohl bei jeder Einführung eines Pfarrers oder einer Pfarrerin auch die Gemeinde daran erinnert wird, „dass wir alle durch die Taufe zum Zeugnis und Dienst  in der Welt berufen sind“, obwohl es in der Kirchengeschichte ganze Epochen gab und gibt, in denen Hau­sväter oder Großmütter die frohe Botschaft an die nächsten Generationen weitergeben, obwohl diese Synode ein Beauftragungsgesetz verabschiedet hat, nach dem auch be­fähigte und ausgebildete Männer und Frauen anderer Berufsstände in einem abgesteckten Bereich (pro loco) und befristet (pro tempore) das Evangelium verkündigen und die Sakra­mente verwalten dürfen, bleibt der Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakra­mentsverwaltung sowie der Seelsorge samt Beichtgeheimnis den Geistlichen vorbehalten. Das wird auf  absehbare Zeit so bleiben. Noch haben wir ein reichliches Angebot an theo­logischem Nachwuchs. Noch wird der pastorale Dienst zu je einem Sechstel auf  50 %- bzw. 75 %-Stellen versehen. Sollten Gemeindegliederzahlen und die kirchlichen Ein­nahmen weiter zurück­gehen und sollte der theologische Nachwuchs ausbleiben, wären wir gerüstet, Verkündigung und Seelsorge mit einer Kombination von ausge­bildeten Theo­logen und qualifizierten Laien aufrecht zu erhalten. Mit unserem reformatorischen Ansatz des Priestertums aller Glaubenden sind wir dazu berechtigt und befähigt. Es ist schön, dass Jahr für Jahr Lektorinnen und Lektoren in großer Zahl sich aus- und fortbilden lassen!

    

In der Gegenwart bin ich dankbar dafür, dass wir pastores in Gemeinde- und Funktions­pfarrstellen haben, denen Verkündigung und Seelsorge am Herzen liegen. Vor einiger Zeit hat der Verband der Vereine Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland eine Check-Liste mit Begabungen und Fähigkeiten herausgegeben (Anlage 2). Bei der Durch­sicht dieser Stärken stellt sich schnell der Zweifel ein, ob diese ideale Mischung irgend jemand erfüllen kann. Das ist auch in einigen Pfarrkonventen sehr deutlich geworden, als wir uns über diese Profile ausgetauscht haben. Jeder achte Geistliche fühlt sich ausge­brannt (burn-out-Syndrom). Er leidet unter der Fülle der Arbeit und ist mit der Vielfalt der Ansprüche an ihn überfordert. Ein Pfarrer schreibt mir betroffen über Aussagen von Kollegen: „Meine Predigten ziehe ich aus dem Internet, passe sie meinen Bedürfnissen ein wenig an und den Rest mache ich mit meinem Charme.“ Dem setzt der Pfarrer entgegen: „Die Gemeinde hat einen Anspruch auf den Schweiß der Theologen und sehr viel weniger auf den der ach so fröhlichen Kommunikatoren. Der Mühsal des Übersetzens alter Symbole und schwieriger Gedanken dürfen wir uns nicht entziehen.“

    

Wenn im Zuge der Pfarrstellenreduzierung der Pfarrerschaft höhere Gemeindeglieder­zahlen und neue Aufgaben zugemutet werden, ist sehr darauf zu achten, ob und wie auch Entlastungen möglich sind. Dabei ist und bleibt es schwierig, bewährte Gewohnheiten und persönliche Vorlie­ben mit neuen Arbeitsschwerpunkten in Einklang zu bringen. Und wir müssen auch dafür sorgen, dass trotz einer Ausdünnung pastoraler Präsenz in der Fläche eine regionale Rufbereitschaft an Wochenenden,  in Urlaubszeiten oder bei Krankheit garan­tiert ist. In dieser Hinsicht hat sich die Notfallseelsorge aus der Sicht von Polizei und Feuerwehr sehr bewährt.

    

Bei meinem Treffen mit dem Konvent für Krankenhausseelsorge ist mir noch einmal deut­lich geworden, wie wichtig die hauptberufliche oder ehrenamtliche Präsenz bzw. Erreich­barkeit von Seelsorgerinnen und Seelsorgern ist. Ich könnte jetzt eine Reihe von Praxis­beispielen auf­zählen, wo schwere Erkrankungen, Unfallfolgen oder missglückte Selbst­mord-Versuche Seelsorge in Gestalt menschlicher und geistlicher Nähe unverzichtbar machen. Bei der Einrichtung des Abschiedsraumes der neuen Kinderklinik in Oldenburg war es für mich gut zu wissen, dass Eltern, Geschwister und Großeltern sich auf seel­sorgerliche Begleitung verlassen können.

    

Verkündigung und Seelsorge sind und müssen Schwerpunkte pastoralen Dienstes bleiben. Nicht nur im Krankenhaus oder Gefängnis, sondern in allen Bereichen kirchlicher und ge­meindlicher Verantwortung.

    

Ich hebe in  meinem Bericht einmal besonders diese Handlungsfelder her­vor, weil der Bischof nach Art. 107 KO von der Synode berufen ist, „als erster Pfarrer der Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten- und Wächteramt auszuüben“. So sehr das Amt des Bischofs nach alter Tradition als pastor pastorum verstanden wird, was gelegentlich als eine Art Exklusivanspruch der Pfarrer auf den Bischof ausgelegt wird, so ein­deutig und so einleuchtend ist nach diesem Artikel, dass die bischöfliche Aufmerksamkeit und Zuwen­dung allen Amtsträgern zu gelten hat. Deshalb versucht der Bischof je nach Anlass oder Notwendigkeit seine Sympathie vielen Ämtern und Diensten in Gemeinden, Werken und Einrichtungen zu bekunden. Darüber hinaus soll er auch noch darüber „wachen“, „dass das Wort der Kirche vor Volk und Staat laut wird“, auch wenn die leiseren Töne mitunter mehr Wirkung erzielen.

      

3.

Jugendarbeit und Erwachsenenbildung

    

Was im engeren Sinne als Verkündigung und Seelsorge beschrieben und betrieben wird, drängt nach Entfaltung, Vertiefung, Gemeinschaft, Verantwortung, Weiterbildung, Korrektur und Neuanfang während aller Lebensphasen.

    

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss immer das besondere Augenmerk der Gemeinde behalten, weil das Heranbilden zu Eigenstän­digkeit und verantwortlichem Handeln geübt und begleitet werden muss, bei manchen länger, bei anderen kürzer. Aber auch die mittlere oder die ältere Generation bedarf christlicher Angebote zu Fragen der Werte und Normen in unserer sich dauernd verändernden Gesellschaft. Darum ist es begrüßenswert, dass bei dem wieder wachsenden Interesse der Synode an Themen morgen die „Herausforderungen  einer älter werdenden Gesellschaft“ auf der Tagesordnung stehen.

        

Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dr. Wolfgang Huber, hat vor kurzem in einer Pressekonferenz noch einmal den Bildungsbegriff in evangelischer Perspektive unter­strichen. „Ohne die Orientierung an Werten entwickle die sich immer schneller ändernde Lebenswirklichkeit mit ihrer Fülle stets neu verfügbaren Wissens zu einer Welt ohne Richtung und ohne Ziel – sie verliert ihr menschliches Maß.“ Ein Zusammenspiel von Verfügungs- und Orientierungswissen sei erforderlich. Wichtig seien nicht nur Bildungs­inhalte, die jemand brauche, um für die Informations­gesellschaft fit zu sein. Genauso bedeutend seien Bildungsinhalte, die Menschen bräuchten, um sich in ihrer Welt zu orientieren und ethisch ver­antwortlich  handeln zu können. „Bildung meint den Zusammen­hang von Wissen, Können, Wertbewusstsein, Handlungsfähigkeit und Sinn.“

      

Es ist davon auszugehen, dass sich in evangelischen Kindergärten Erzieherinnen und Pastoren auch religionspädagogisch einfühlsam einbringen, um unseren Kindern und Enkeln christliche Werte und Traditionen in Wort und Lied und Feier nahezubringen. Es ist zu hoffen, dass über Familienbildungsstätten viele Menschen in der Hilfe zur Bewältigung des täglichen Lebens auch den Zugang zum Glauben und zum Feiern in der Gemeinde finden. Unsere Arbeitsstelle für Religionspädagogik bemüht sich kontinuierlich darum, den, wie ich es vor einigen Jahren einmal formuliert habe, Schwestern und Brüdern im Schul­dienst, bei der Vermittlung des christlichen Glaubens und der kritischen Auseinandersetzung mit unserer Gegenwart zur Seite zu stehen und Hilfen anzubieten. In der Zu­sammenarbeit mit dem Landesjugendpfarramt und unserer Ausbildung der Vikarinnen und Vikare wird unter Schülerinnen und Schülern für „Religion als Beruf“ geworben. Dabei werden drei Berufsziele als Alternativen vorgestellt: Pfarrerin/Pfarrer, Religions­lehrerin/Religionslehrer und Diakonin/Diakon. Wir können und dürfen im Bildungsbereich der Schule, der Jugendarbeit und der Gesellschaft insgesamt nicht den Rückzug antreten und das Feld scheinbar wertneutralen Philosophien, Sekten oder anderen Religionen überlassen.

    

Bei dem letzten meiner jährlichen Gespräche mit den Diakoninnen und Diakonen unserer Kirche ist sehr deutlich die Sorge artikuliert worden, dass die Jugendarbeit insgesamt und damit auch die Stellen für Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter auf der Gemeinde- und Kirchen­kreisebene reduziert werden könnten. Ich habe natürlich wie auch sonst niemandem Zu­sagen oder Hoffnungen gemacht, dass alles beim Alten bleiben könne. Aber in der Jugend­arbeit tritt auch seitens des Staates eine Verschärfung der Situation ein. Durch den Wegfall der Fördermittel des Landes Nieder­sachsen, insbesondere bei den Maßnahme­mitteln und Lohnersatz­zahlungen für Ehrenamtliche wird es, gerade in der Diaspora, immer schwieriger, ehrenamtliche Jugendliche zu finden, die unsere kirchliche Arbeit unter­stützen und ohne die ein gutes Angebot von Jugendarbeit kaum möglich ist.

    

Die Evangelische Jugend eröffnet jungen Menschen Räume, in denen sie in alters­gemäßer Weise entdecken und ausprobieren können, was für eine Bedeutung das Evangelium Jesu Christi für ihr Leben haben kann. „Angebote und Aktionsformen der Evangelischen Jugend Oldenburg sind bunt und vielfältig, fromm und sozial, kreativ und musisch, sportlich und partnerschaftlich und ... vor allen Dingen evangelisch!“ so Landesjugendpfarrer Peuster in einem Heft zur Dokumentation evangelischer Jugendarbeit in Oldenburg.

    

Über die Konfirmandenzeit hat sich die Synode auf ihrer letzten Tagung intensiv informiert und die neue Rahmenordnung verabschiedet sowie die Rahmenrichtlinien zur Kenntnis genommen. Wir können uns nach der Konfirmation keine Abbrüche der Kommunikation mit den älteren Jugendlichen und den Erwachsenen leisten. Wir brauchen ein gewisses Maß an Angeboten in der Frauen- und Männerarbeit, in der evangelischen Erwachsenenbildung und durch die Akademiearbeit unserer Kirche. Ihre Aufgabe bleibt es, die Vermittlung zu er­möglichen zwischen zunehmender Problembelastung der Menschen und Familien einer­seits und der Rat­losigkeit weiter Kreise unserer Bevölkerung andererseits im Blick auf unser aller Zukunft. Vorträge, Seminare und Studientage in Stadt und Land sind not­wendig, um Menschen wieder neugierig auf die christliche Botschaft zu machen und sie ein­zuladen zum Mitbedenken aktueller Fragen und Sorgen und zur Mitarbeit in Gruppen, Kreisen und Gremien unserer Kirche. Das sind wir dem Evangelium Jesu Christi schuldig, das uns dazu aufruft: „Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker!“ (Mat. 28, 18)

     

Im Jahre 1998 waren 11.136 Frauen und Männer ehrenamtlich in den 123 Kirchen­gemeinden tätig. Mit 330 Pastorinnen und Pastoren, 4.100 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern im Bereich der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der oldenburgischen Kirche insgesamt und mit 4.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Diakonischen Werken und selb­ständigen Einrichtungen waren fast 20.000 Menschen von Woche zu Woche unterwegs, um mit ihren Gaben und Fähigkeiten Gutes zu tun. Die Zahlen werden für das nächste Jahr auf den neuesten Stand gebracht. In den Gemeinden sollten aber jetzt schon Überlegungen beginnen, wer für eine nächste Amtszeit ab 2006 im Gemeinde­kirchenrat oder neu in die vielfältigen Dienste und Gremien unserer Kirche gewählt oder berufen werden könnte.

      

4.

Beratung und Diakonie

    

Wenn unsere Kirche auch in zurückgenommener Weise Volkskirche bleiben will, dann wird sie neben ihrem geistlichen auch an ihrem diakonisch-sozialen Engagement gemessen werden. Soziale Verant­wortung klingt neuzeitlich. Die Sache selbst hat urchristliche Wurzeln. Mit der „Botschaft von der freien Gnade Gottes an alles Volk“ nimmt Kirche immer auch diakonische Verantwortung in der „noch nicht erlösten Welt“ wahr (Barmen VI und V).

    

Aus eigener Kraft oder in Zusammenarbeit mit dem Staat oder anderen Trägern setzen sich evangelische Gemeinden und Diakonische Werke gemeinsam dafür ein, dass Mensch­lichkeit gefördert, Unheil vermieden und Not gewendet wird. Kirche fragt sich und die Politik, wie gütig und menschenfreundlich, wie treu und gottesfürchtig, wie gerecht und gemein­schaftsfähig, wie friedfertig und versöhnungsbereit (Ps. 85) die Gesell­schaft ist. Es geht darum, auch bei veränderten Finanzierungsanteilen von Gemeinschaftsaufgaben die geistlich-geistige und diakonisch-soziale Ver­antwortung zusammenzuhalten. Das gilt für die Kindergärten, das gilt für die Vielfalt der Beratungsstellen mit den Stichworten Jugend, Ehe, Familie, Schwangerschaftskonflikte, Sucht, Schuldner, das gilt für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung, das gilt für die ambulante und stationäre Hospizarbeit und vieles mehr. Kirche ist dabei dankbar für viel ehrenamt­lichen Einsatz ihrer Mitglieder an Zeit und Kraft und Zuversicht, sie ist dankbar für Sponsoring und Fundraising. Aber die freiwilligen perso­nellen Ressourcen sind begrenzt. Auf dem Spendenmarkt werben immer mehr Stiftungen und Initiativen. Regierung und Opposition blockieren sich in den wichtigen Entscheidungen, die freie Marktwirtschaft wieder enger mit sozialer Verantwortung zu verbinden. Der Staat allerdings braucht die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger für eine Reform, die alle Gruppen der Gesellschaft nach ihrem Leistungsvermögen mit Kapital und Arbeitskraft heranzieht. Solange ohnehin schon sehr reiche Leute vor aller Öffentlichkeit immer reicher werden und möglicherweise der Spitzensteuersatz noch weiter gesenkt wird, ist es der großen Masse der Bevölkerung mit mittlerem oder kleinen Ein­kommen weder sachlich noch psychologisch zuzumuten, die – wohl gemerkt – notwen­digen Einschnitte in unserem Sozialsystem klaglos hinzunehmen oder gar mit weitsichtiger Vernunft zu bejahen. Das sind keine neuen Erkenntnisse. Aber es ist not­wendig, dass wir als Kirchen das beim Namen nennen, was uns vom Evangelium Alten und Neuen Testa­mentes her aufgetragen ist.

    

Ungeachtet dieser politischen Großwetter- oder Gewitterlage gibt es viel Lebendigkeit, Kreativität und Fröhlichkeit in Gemeinde und Kirche.

    

Da ist ein Pfarrer, der bietet seit neun Jahren jeden Sonntag nach dem 10.00‑Uhr-Gottes­dienst um 11.15 Uhr einen Katechumenengottesdienst an. Von 66 Vorkonfirmanden kommen etwa 20 bis 40 (mindestens einmal monatlich  müssen sie teilnehmen). Sie haben ausgeschlafen und wachsen nach und nach in die liturgischen Stücke, ins Kirchenjahr, in biblisches Grundwissen und in die Glaubensgeschichte bedeutender Christenmenschen aus Vergangenheit und Gegenwart hinein.

    

Da wurden in einer Stadt unserer Kirche vor Ostern Abendandachten an 10 „wunden“ Punkten städtischer Geschichte gehalten, um die Leidens­erfahrung von Menschen in Beziehung zu setzen zu dem Leidensweg Jesu nach Jerusalem.

     

Da wirbt ein Pfarrbezirk jedes Jahr mit Spendenprojekten, die kurz und bündig beschrieben werden unter der Überschrift „Diese Objekte möchten wir in naher Zukunft realisieren“, z.B. Fortführung der Hausaufgabenhilfe für benachteiligte Kinder, weitere Geräte für den Kinder­gartenspielplatz, zusätzliche Stühle für die ständig sich neu gründenden Gemeinde­gruppen, für die Bezuschussung von Freizeiten sozial bedürftiger Menschen, die Weiter­führung des Entwicklungshilfeprojektes in Brasilien, für die Stärkung der Ehrenamtlichen­arbeit durch Fortbildung ... Jeder, der spendet, bekommt innerhalb von 10 Tagen Dank und Quittung. Einmal im Jahr wird Rechenschaft über alles gegeben. Pfarrer und Älteste be­suchen Neu­spender und Firmen. Auf diese Weise kommen jährlich zwischen 20.000 und 25.000 Euro zusätzlich zu Kirchgeld und Kollekten zusammen. Was aber noch wichtiger ist: Gemeinde wird lebendig.

   

Mit diesen drei Beispielen sei allen in unserer Kirche gedankt, die mit großem Einsatz, viel Phantasie und himmlischer Geduld den Weinberg des Herrn pflegen.

       

     

C.

Kirche in Kooperation und Partnerschaft

    

1.

Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachen

    

Über die 1. Tagung der 8. Synode der Konföderation wird noch berichtet werden. Deshalb kann ich mich kurz fassen und auf meinen Bericht als Ratsvorsitzender am 13. März 2004 in Hannover verweisen (Anlage 3). Die Kampagne zum Thema Altenpflege war zeitlich in Vorbereitung und Durchführung sehr aufwendig, aber auch ein großer Erfolg. Unsere fünf Kirchen und ihre Diakonischen Werke sind über einer gemeinsamen Herausforderung zu­sammengewachsen, wie das bisher noch nicht der Fall war. Ein anderer Schwerpunkt waren die zahlreichen Begegnungen zwischen Staat und Kirche. Im ersten Vierteljahr fanden die Begegnungen zwischen dem Rat der Konföderation und der Nds. Landes­regierung sowie Gespräche mit den vier im Landtag vertretenen Fraktionen statt. In allen Gesprächen stand das Thema Bildung mit besonderer Berücksichtigung der Schulreform, der Streit um das Kopftuch und der Sonntagsschutz auf der Tagesordnung. Im nächsten Jahr bietet die Konföderation auf einer Tagung für die Abgeordneten des Nds. Landtages Vorträge von Prof. Steffenski zur Erinnerungs- und Feiertagskultur und von Prof. Minx zum Thema „Zukunftsfähiges Handeln von Unternehmen, Staat und Kirche“ an. In der Mitte nächsten Jahres soll dann das Ereignis von 50 Jahren Loccumer Vertrag in einem fest­lichen Akt begangen werden. Es ist zu hoffen, dass ein neuer Bundespräsident oder eine neue Bundes­präsidentin den ersten Vertrag zwischen einem Bundesland und der evan­gelischen Kirche nach dem zweiten Weltkrieg durch die Festansprache zu würdigen bereit ist.

    

Im April/Mai 2004 ist in der evangelisch-reformierten Nachbarkirche der Wechsel in dem Amt des Leitenden Geistlichen vollzogen worden. Auf den Landessuperintenden Walter Herrenbrück folgte vor kurzem Jann Schmidt in dem neu gefassten Amt eines Kirchen­präsidenten. Gegenüber beiden habe ich Dank und Hoffnung zum Ausdruck gebracht für eine angemessene Weiterführung der traditionsreichen Norddeutschen Mission, für die konstruktive Zusammenarbeit in der niedersächsischen Konföderation und bei den Begegnungen der sog. K4-Konferenz, Kleine Küstenkirchenkonferenz, zu der neben Leer und Oldenburg Bremen einmal im Jahr hinzukommt.

       

2.

Evangelische Kirche in Deutschland

    

Über die regelmäßigen Kontakte auf der Referentenebene des Ober­kirchenrates und die jährlichen Treffen vieler Beauftragter hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer personeller Verzahnungen. So stellt die olden­burgische Kirche mit Pfarrer Amling in Moskau, dem Pfarrehepaar Dr. Fendler in Lima/Peru, Pfarrer Dr. Welz in Lissabon und Pfarrer Dallas in Großbritannien vier Auslandspfarrer, die sich in den jeweiligen Auswahl­verfahren haben durchsetzen können. Schon seit längerer Zeit ist Pfarrer Finkbeiner der Sprecher aller Geistlichen in deutschen Justizvollzugsanstalten. Frau Pfarrerin Bühler-Egdorf ist vor einiger Zeit zur Vorsitzen­den aller Pfarrerinnen und Pfarrer in der Kinderkrankenhausseelsorge berufen worden. Pastor Brok leitet seit einigen Jahren die Internetarbeit im Kirchenamt der EKD in Hannover. Pfarrer Schmidt ist seit vielen Jahren in der Zentrale des Gustav-Adolf-Werkes in Leipzig geschäftsführend tätig. Etliche unserer Pfarrer arbeiten in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, wie seit 1. Januar 2004 die frühere Militärseelsorge kirchenintern genannt wird. Seit einem Dreivierteljahr nimmt der olden­burgische Bischof die Leitung dieser Seelsorge nebenamtlich im Auftrage der EKD wahr. Um Ihnen einen kleinen Einblick aus seelsorgerlicher Perspektive in den Dienst deutscher Soldatinnen und Soldaten, insbesondere nach den Ereignissen vom 16. bis 18. März d. J. im Kosovo, zu geben, lege ich  meine in Prizren am 21. April 2004 gehaltene Predigt diesem Bericht bei (Anlage 4).

    

3.

Schlesische Oberlausitz

    

Die landeskirchliche Partnerschaft zwischen der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz und der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg, deren 50jährigen Bestehens wir vor zwei Jahren im Rahmen eines Vier-Länder-Treffens in Görlitz gedacht haben, ist zum 31. 12. 2003 zuende gegangen, weil sich die Görlitzer und die Berlin-Brandenburger zu einer neuen Evan­gelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vereinigt haben. Das offizielle Ende soll aber, wie Bischof Wollenweber und ich in einem Schreiben an die Gemeinden unserer Kirchen betonen, nicht die Partnerschaften zwischen den Gemeinden der oldenburgischen Kirche und der schlesischen Oberlausitz beendigen. Da, wo gewachsene und lebendige Kontakte bestehen, soll das Miteinander von südöstlicher und nordwestlicher Kirche in Deutschland weiter gepflegt werden, so wie andere Gemeinden in den letzten Jahren neue Kontakte aufgebaut haben zu Gemeinden bei­spielsweise im Baltikum. Auf dem bevorstehenden Landeskirchentag werden Frau Oberkirchenrätin Kempgen und Bischof Wollenweber zugegen sein und zu uns sprechen.

    

4.

Norddeutsche Mission

     

Die beiden leitenden Geistlichen der Partnerkirchen in Togo, Moderateur Dr. Bessa, und in Ghana, Moderator Dr. Buama, die zu dieser Zeit ohnehin in Deutschland weilen, werden eben­falls beim Landeskirchentag vertreten sein und im Gottesdienst mit einem Predigtteil und in der Fürbitte mitwirken.

    

Sie erinnern sich vielleicht an mein Rundschreiben vom Oktober des letzten Jahres, in dem ich zusammen mit den anderen deutschen Kirchen der Norddeutschen Mission um eine Sondespende für die EEPT,  unsere Partnerkirche in Togo, geworben habe. Durch den wirtschaftlichen Nieder­gang in Togo in den letzten Jahren ist vor allem die Mittel­schicht verarmt, die eigentlich die Stütze der Kirche ist. Dadurch geriet die Kirche finanziell in eine extreme Notsituation. Als Folge konnten nicht mehr die Beiträge für die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die staatliche Pensions­kasse bezahlt werden. Es sind große Schulden entstanden. Diese beliefen sich auf etwa 120.000 Euro. Pensionierte Pastoren und Katecheten erhielten als praktische Konsequenz keine Rente mehr. Durch drastische Sparmassnahmen wie Kürzung der Gehälter und Streichung von Stellen konnte die Kirche eine weitere Verschuldung stoppen und sogar einen Teil der alten Schulden abbauen. Mittlerweile hat sich die Lage, auch mit unserer Hilfe aus Deutschland, etwas ent­spannt. So ist bis jetzt knapp die Hälfte zugesagter Mittel unserer Kirchen eingegangen. Es sind noch Lücken zu füllen.

    

Zum Schluss, liebe Schwestern und Brüder, möchte ich Sie, Ihre Angehörigen, Ihre Gemeinden und Arbeitsgebiete, in denen Sie beruflich oder ehrenamtlich für unsere Kirche tätig sind, herzlich zu den Veranstaltungen unseres Landeskirchentages am 25. und 26. Juni in Oldenburg und am 27. Juni in allen Gemeinden unserer Kirche einladen.

Gerade in einer Zeit notwendiger Strukturdiskussionen, die mit finanziellen Einschränkungen verbunden sind, erscheint es mir als ein ganz wichtiges Zeichen der Ermuti­gung nach innen und nach außen, das Licht des Evangeliums nicht unter den Scheffel zu stellen. Viele Veranstaltungen mit über 100 thematischen Angeboten sind zusammengetragen worden. 

Im Horizont der Bitten des Vaterunsers werden in einer Mischung aus Gottesdienst und Forum, Information und Musik, Markt und Begegnung Akzente gesetzt unter dem Leitwort „Mehr Himmel auf Erden“.

      

Zwar ist uns Christen nicht verheißen, den Himmel auf Erden zu verwirklichen. Für die Sehnsucht vieler Menschen und Völker nach mehr Himmel auf Erden haben wir jedoch aus der jüdisch-christlichen Tradition reiche Schätze anzubieten. Ein großer Bogen der Verheißung spannt sich von den Anfängen bis zum Ende der Heiligen Schrift. In Jesaja 65 und in der Offenbarung ist von dem neuen Himmel und der neuen Erde die Rede. Dann wird Gott abwischen alle Tränen von unseren Augen,  und der Tod wird nicht mehr sein; denn das Erste ist vergangen, Gott wird alles neu machen.

    

Der frische Wind von 11 regionalen Kirchentagen, die hinter uns liegen und als Vorbereitung auf den Landeskirchentag gedacht sind, kann uns mit dem Geist von Pfingsten im Rücken beflügeln, auch und gerade jetzt Farbe zu bekennen und Flagge  zu zeigen für mehr Himmel auf Erden.

    

Also: Herzlich willkommen besonders am 26. Juni [2004] in der Oldenburger Innenstadt. Wir wollen aufeinander zugehen und miteinander feiern – vom Vormittag bis zum Abend. Der Tag soll so bunt und anregend sein wie so Vieles in unserer Kirche von den Dammer Bergen bis auf die Insel Wangerooge. Lasst uns in großer Zahl das Signal in Kirche und Gesellschaft geben: Wir sind da, wir sind für Euch da!

       

Peter Krug

       





 

  

   
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