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Volkskirche
bleiben - Volkskirche werden
Bericht
des Bischofs
Kirche
sein und werden
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Zukunft der Kirche
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Zukunft des Pfarramtes
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Diskussionsbeiträge
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Bischof
Peter Krug
(Qu:
Ev.-luth. Kirche in Oldenburg) |
Bericht
des Bischofs
auf
der 5. Tagung der 46. Synode (Vorlage 68)
(Frühjahrssynode
2004)
Kirche
sein und werden
Oldenburgische
Perspektiven

Herr
Präsident,
liebe
Schwestern und Brüder,
werte
Gäste!
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Im
Mai 1998 haben der Präsident der Synode und der Bischof ein
Vorwort zu den ersten „Perspektiven kirchlichen Handelns in
der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ geschrieben. Darin heißt
es, dass wir uns auch in Zukunft berufen wissen, „mit Wort und
Tat Christus als den Herrn und Heiland vor allem Volk zu bezeugen“.
Im Anschluss an diesen Artikel 4, Absatz 4 unserer
Kirchenordnung haben wir seinerzeit eine Art Selbstverpflichtung
zum Ausdruck gebracht: „Unseren Kindern und Enkeln sind wir
eine lebendige, offene und vielfältige Kirche schuldig.
Allerdings müssen wir nach Antworten auf die Frage suchen, wie
wir mit geringerer Finanzkraft im Wandel der Zeit eine solche
Kirche sein können. Auf allen Ebenen unserer Kirche wird den
verantwortlichen Gremien viel Phantasie zugetraut und Arbeit
zugemutet, damit wir mit teilweise veränderten
Strukturen und Schwerpunkten unserer Arbeit den
Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.“
Mittlerweile
sind sechs Jahre vergangen, in denen eine ganze Reihe von Beschlüssen
für eine mittelfristige Struktur-, Personal- und Finanzplanung
umgesetzt worden ist. Damals war ich gerade vier Wochen im Amt
und habe mit Respekt vermerkt, wie kompetent Auftrag, Leitbild
und Gestalt unserer Kirche herausgearbeitet und wie früh, im
Unterschied zu den meisten anderen Landeskirchen, angesichts des
zu erwartenden Rückgangs der Finanzen strukturelle
Konsequenzen für die kirchlichen Handlungsfelder beschlossen
worden sind. Wie sich in den folgenden Jahren herausstellen
sollte, war dieser erste Schritt notwendig, aber bei weitem
nicht ausreichend. Den Abschlussbericht der zweiten
Perspektivgruppe wird heute nachmittag der Vorsitzende,
Kreispfarrer Werner Rossow, einbringen.
Ich
möchte in meinem diesjährigen Bericht nach einigen grundsätzlichen
Überlegungen (A.) unsere Kirche in einigen Handlungsfeldern
auf dem Hintergrund neuer Herausforderungen (B.) aus eigenen
Erfahrungen und Einschätzungen beleuchten und schließlich
einige Anmerkungen zur oldenburgischen Kirche in Kooperation
und in Partnerschaft (C.) machen.

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| A. |
Grundsätzliche
Überlegungen |
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| 1. |
Zum
Leitbild
In
der Einleitung der „Gelben Perspektiven“ (1998)
wurde sympathischerweise nicht der mir seit vielen
Berufsjahren aussichtslos erscheinende Versuch gemacht,
von hohen theologischen Prämissen aus direkte Linien
zur Prioritätensetzung unter finanziellem Druck
ableiten zu wollen. Es wird nüchtern festgestellt:
„Wir haben nicht den Auftrag der Kirche zu begründen
– dieser ist ihr vorgegeben und konstituiert sie -,
sondern wir haben darüber nachzudenken, wie wir Kirche
sein und werden können unter den erkennbaren
gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen.“
(S. 6)
Diesem
Zitat habe ich das Thema für meinen Bericht entnommen:
Kirche sein und werden. Es ist bezeichnend, dass 1998
der Begriff „Volkskirche“ kaum verwendet wird. Nur
in der als falsch verstandenen Alternative „Hier
Gemeindekirche, dort vielfältig gestaltete Volkskirche“
kommt er einmal vor. Für die konzeptionelle
Weiterentwicklung in Gestalt der „Grünen
Perspektiven“ (2004) ist der Titel gewählt worden:
Volkskirche bleiben. Ich kann mir vorstellen, welche
Motive bei dieser Wahl leitend gewesen sein mögen. Wir
werden darüber sicherlich noch etwas hören. Ich halte
die Wahl dieses Mottos jedoch für nicht ganz
unproblematisch. Zum einen ist zu fragen, was für ein
Begriff von Volkskirche denn gemeint ist. Zum anderen
kann der Begriff bleiben sowohl theologisch als auch
entwicklungsdynamisch ambivalent gehört und gedeutet
werden. Zum dritten wird mit der Kombination recht
plakativ der Eindruck erweckt, dass mehr oder weniger
alles beim Alten bleiben könne und solle, was
angesichts radikaler Einschnitte auf allen Ebenen und an
vielen Orten kirchlichen Handelns nicht der Fall sein
wird. Mir geht es mit dieser Feststellung nicht um eine
oberflächliche Wortklauberei, sondern um die Frage, ob
die erarbeiteten Vorschläge zur strukturellen
Einsparung von etwa 12,5 Millionen Euro bis 2010 einer
solchen Titulierung bedürfen.
|
| 2. |
Zum
Begriff „Volkskirche“
Der
Begriff Volkskirche wurde von Schleiermacher im 19.
Jahrhundert geprägt und seither in Anlehnung an das
jeweilige Verständnis von Volk verschiedenartig
interpretiert. Phänomenologisch spricht man von Volkskirche,
wenn folgende vier Merkmale zusammentreffen.
(Taschenlexikon, Religion und Theologie)
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a) |
„Die
Zugehörigkeit zur Kirche ist in einer Bevölkerung
von Herkunft und Sitte her weitgehend
Normalsituation.“ Spätestens seit der
Vereinigung beider deutscher Staaten nach der
politischen Wende 1989 kann im Blick auf die
Volkskirche nicht mehr von einer normalen
Situation die Rede sein. Auch in unserer oldenburgischen
Kirche gibt es erhebliche prozentuale
Differenzen in der Kirchenzugehörigkeit der Bevölkerung
zwischen beispielsweise Wilhelmshaven einerseits
und dem südlichen Oldenburg andererseits. |
|
b) |
„Die
Praxis der Kindertaufe.“ Zwar werden in Ehen
mit zwei evangelischen Elternteilen oder
zumindest mit einem noch sehr viele Kinder zur
Taufe gebracht, auf die Gesamtzahl der in der
Bundesrepublik geborenen Kinder nimmt dieser
Anteil unabhängig von der Zahl der im
Zusammenhang mit der Konfirmation getauften
Jugendlichen ab. Im Gegenzug allerdings steigt
die Zahl von Erwachsenen, die sich taufen lassen
möchten, wenn auch nur in kleinen Schritten,
an. |
|
c) |
„Erziehung
und Lebensgestaltung, Sitte und Kultur, Ethik
und Recht erhalten starke Einflüsse durch
christlich-kirchliche Normen.“ Wir bemerken
wohl alle, dass bei vielen in der Gegenwart
diskutierten Themen christliche mit anderen
Normen und Werten in starker Konkurrenz stehen.
Als Beispiele nenne ich nur einmal Bioethik und
Gentechnologie auf der einen und aktive bzw.
passive Sterbehilfe auf der anderen Seite. Nicht
in allen Bundesländern wird der
Religionsunterricht wie selbstverständlich
erteilt. Es wird aktuell darüber gestritten, ob
in der europäischen Verfassung Gott oder
wenigstens der Hinweis auf das Erbe jüdisch-christlicher
Tradition verankert werden soll. |
|
d) |
„Die
Gesellschaft gewährt einer solchen Kirche
Geltung und Förderung.“ Abgesichert durch
Konkordate der katholischen Kirche und
Staatskirchenverträge der evangelischen Kirche
ist den beiden großen Kirchen noch ein recht
großer Spielraum eröffnet, mit ihrem
kirchlich-diakonischen Profil zum Wohle ihrer
Mitglieder und der Allgemeinheit tätig zu sein.
In gewissen Abständen sind jedoch immer wieder
politische Vorstöße gegen eine angebliche
Bevorzugung der Kirche in unserer Gesellschaft
zu registrieren. |
Aus
diesen Gründen wird schon seit langem mehr von der
Gesellschaft als dem faktisch vorgegebenen Daseins- und
Arbeitsraum kirchlichen Dienstes gesprochen. Ungeachtet
dieser Problematik ist Gemeinde und Kirche nach wie vor
dazu berufen,
„Christus als den Herrn und Heiland vor
allem Volk zu bezeugen“. Mit diesem kleinen
Ausflug in die Geschichte des Begriffes Volkskirche will
ich weder für eine Freiwilligkeitskirche welcher
konfessionellen Ausrichtung auch immer plädieren. Noch
liegt es mir fern, wie die meisten von Ihnen wissen, die
Chancen einer noch vorhandenen volkskirchlichen
Offenheit im Oldenburger Land nicht zu nutzen, was
gleichermaßen unbarmherzig gegenüber den Nachfragen
aus der Gesellschaft und töricht im Blick auf unseren
Auftrag wäre. Wir können und
wollen als evangelische Christenheit Kirche im Volk und als solche auch Kirche für das Volk sein und werden. Das ist eine etwas zurückhaltendere
Definition unserer Rolle angesichts der missionarischen
Herausforderung in unserer Gesellschaft nicht erst seit
der Leipziger EKD-Synode 1999.
Unsere
„volkskirchliche“ Situation spiegelt sich in Zahlen
von 2002 so wider: Mitglieder aller christlichen Kirchen
haben einen Anteil an der deutschen Bevölkerung von
65,7 % (75,5 % im Westen, 28 % im Osten). Der Anteil der
Mitglieder der EKD-Kirchen beträgt davon 31,8 % (34,5 %
westliche, 21,3 % östliche Gliedkirchen). Der Anteil
unserer Oldenburgischen Kirche an der
Gesamtmitgliederzahl der 24 EKD-Kirchen beträgt (2002)
473.000 von 26.211.000, das sind etwa 1,8 %. In
Oldenburg sind im Vergleich zwischen 2001 und 2002 die
Zahlen der Austritte von 4.823 auf 3.850 zurückgegangen
und die Zahlen der Eintritte von 1.404 auf 1.444 leicht
gestiegen. Dieser etwas günstigere Saldo im Jahre 2002
bleibt jedoch negativ. Zusammen mit der Differenz
zwischen den Zahlen der Kindertaufen in Höhe von 4.779
und der Bestattungen in Höhe von 5.593 sinkt die Gesamtmitgliederzahl
in unserer Kirche jährlich um etwa 3.000 Männer,
Frauen und Kinder, wie OKR Schrader zu „predigen“
nicht müde wird.
|
| 3. |
Zur
Annäherung evangelischer Bekenntnisstände
In
diesem Jahre ist in den evangelischen Kirchen
lutherischer, reformierter und unierter Prägung an „Die
Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen“
zu erinnern, die vom 29. bis 31. Mai 1934 getagt hat.
Der Text ist in unserem Evangelischen Gesangbuch
abgedruckt (810) und liegt noch einmal als Anlage
(1) diesem Bericht bei.
Die
Barmer Theologische Erklärung wurde von der ersten
Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
verabschiedet, die in der Gemarker Kirche zu
Wuppertal-Barmen vor 70 Jahren zusammentrat. 139
Abgeordnete aus 18 evangelischen Landeskirchen,
Lutheraner, Reformierte und Unierte, bekannten sich
damals, im zweiten Jahre der nationalsozialistischen
Herrschaft, gemeinsam zu den in den sechs Thesen
ausgesprochenen „evangelischen Wahrheiten“, wie es
im Vorspruch zur Erklärung heißt. Die Synode wollte
mit dieser Erklärung nicht ein neues Bekenntnis neben
die reformatorischen stellen, sondern einen klaren Weg
weisen „angesichts der die Kirche verwüstenden und
damit auch die Einheit der DEK sprengenden Irrtümer der
Deutschen Christen und der gegenwärtigen
Reichskirchenregierung“. Den Entwurf der Erklärung
hatte Karl Barth verfasst und gemeinsam mit Hans
Asmussen und Thomas Breit der Synode vorgelegt.
In
Art. 1 Abs. 3 unserer Kirchenordnung vom April 1950 wird
auf diese theologische Erklärung ausdrücklich Bezug
genommen. Zuvor wird in Abs. 1 festgestellt, dass sich
die oldenburgische Kirche „auf das in der ganzen
Heiligen Schrift bezeugte Evangelium von Jesus Christus,
ihrem alleinigen Herrn“ gründet. Dieses
Grundbekenntnis ist den Grünen Perspektiven als Präambel
mit gutem Grund vorangestellt worden. In Abs. 2 werden
die altkirchlichen und die Bekenntnisse der
Reformation benannt. Damit endet aber für die Verfasser
der Kirchenordnung nicht die Auslegungsgeschichte von
Schrift und Tradition. Es folgt der Abs. 3, den ich je länger
je mehr für mindestens so fortschrittlich halte wie die
Kirchenordnung von 1849, derer wir im November 1999 in
der Lamberti-Kirche und Weser-Ems-Halle zu Oldenburg in
Rückblick und Aufbruch gedacht haben.
„Die
Kirche weiß sich verpflichtet, ihren Bekenntnisstand
jederzeit an der Heiligen Schrift neu zu prüfen und
dabei auf den Rat und die Mahnung der Brüder gleichen
und anderen Bekenntnisses zu
hören. Sie weiß, dass ihr Bekenntnis nur dann
in Geltung ist, wenn es jeweils in seiner Bedeutung für
die Gegenwart ausgelegt, weitergebildet und bezeugt
wird. Zu dieser Haltung verpflichtet sie auch die auf
der ersten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen
Kirche in Barmen 1934 gefallene Entscheidung und die
theologische Erklärung dieser Synode.“ (KO Art. 1
Abs. 3)
Dieses
Prüfen und Hören im Blick auf das Prinzip „Kirche
sein und werden“ hat dann im Jahre 1973 zur Konkordie
Reformatorischer Kirchen in Europa geführt. Sie ist in
Auszügen ebenfalls in unserem Evangelischen Gesangbuch
(811) abgedruckt. Diese Leuenberger Konkordie, nach dem
Tagungsort Leuenberg bei Basel benannt,
die in ihrer letzten Fassung vom 16.3.1973 die
Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen den beteiligten
lutherischen, reformierten und unierten Kirchen
herstellte, lässt die verschiedenen Bekenntnisse
bestehen, stellt aber ausdrücklich fest, „dass sich
ihr Verhältnis zueinander seit der Reformationszeit
gewandelt hat“. Bis 2003 sind der Leuenberger
Konkordie 103 Kirchen in Europa und in
Lateinamerika durch Unterschrift beigetreten. Als 100. Mitglied
haben Vertreter der EKD dieses Dokument unterzeichnet.
Hinter
die theologische und ekklesiologische Annäherung
reformatorischer Kirchen in Europa kann und will, soweit
ich sehe, in der EKD niemand zurück. Im Gegenteil. Bei
der neuerdings angestrebten „Strukturreform“ der EKD
ist die Frage zu klären, wie die bestehenden
gliedkirchlichen Zusammenschlüsse besser in die EKD
eingefügt werden können. Der lutherische
Zusammenschluss in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands (VELKD), dem acht Gliedkirchen als
Vollmitglieder und Baden-Württemberg und Oldenburg über
das Deutsche Nationale Komitee des Lutherischen
Weltbundes als Gäste angehören, und der im letzten
Jahr in Kraft getretene Zusammenschluss aller anderen
Gliedkirchen mit Baden-Württemberg und Oldenburg
wiederum im Gaststatus, sollen unter dem Dach der EKD
die sinnvolle Möglichkeit erhalten, ihre jeweiligen
Angelegenheiten in Konventen bzw., wenn erforderlich, in
Bekenntnisversammlungen zu regeln. Der VELKD und der
UEK (= Union evangelischer Kichen in der EKD) steht es
frei, als gliedkirchliche Zusammenschlüsse
fortzubestehen oder bei einer Auflösung (UEK vielleicht
in einigen Jahren) sich nur noch der Konvente der
Kirchenkonferenzen und der Synode zu bedienen.
Diese
Entwicklung kommt der Beobachtung entgegen, dass
zunehmend viele Menschen in den Gliedkirchen der EKD
sich nur noch als „evangelisch“ betrachten und immer
weniger zwischen typischen Merkmalen lutherischer,
reformierter oder unierter Kirche zu unterscheiden
wissen.
Dieser
Tendenz hat die Kirchengemeinschaft schon längst
dadurch Rechnung getragen, dass alle evangelischen
Kirchen in Deutschland ein Evangelisches Gesangbuch mit
Stammteil (1 – 535) und einem besonderen
Regionalteil herausgeben. Seit dem 1. Advent 1999 verfügen
zudem die Mitgliedskirchen der VELKD und EKU (jetzt:
UEK) über ein Evangelisches Gottesdienstbuch mit zwei
Grundformen und variablen Möglichkeiten zur vielfältigen
Gestaltung und Feier evangelischer Gottesdienste. Wie
in vielen anderen Fällen ist dieses Buch in unserer
Kirche nicht regulär und verbindlich eingeführt
worden, aber zur Verwendung vieler Formen und Texte
freigegeben, zumal die angebotenen Grundformen schon längst
in unseren Kirchengemeinden verwendet worden sind.
In
vielem, was sich mit und nach Leuenberg entwickelt hat,
liegen Fortschritte, wie es sich die Verfasser unserer
Kirchenordnung 1950 bei der Formulierung des Art. 2 kaum
vorgestellt haben: „Die Evangelisch- Lutherische
Kirche in Oldenburg weiß sich mitverantwortlich für
das Wachsen der Einen Kirche Jesu Christi in aller Welt.
Sie ist ein Glied der Evangelischen Kirche in
Deutschland und bewahrt die darin gewordene
Gemeinsamkeit.“
Über
die EKD-Strukturreform wird selbstverständlich auch in
unseren zuständigen Ausschüssen und auf der Synode
beraten. Ich kann nur sehr empfehlen, die in unserer Verfassung
angelegte und über viele Jahrzehnte bewährte Position
der Unabhängigkeit von Vollmitgliedschaften in dem
einen oder anderen Block zu bewahren und wie bisher im
Gaststatus in den gliedkirchlichen Ausschüssen
Theologie und Recht nach Kräften mitzuarbeiten und
damit an den aktuellen Diskussionsprozessen der
gliedkirchlichen Zusammenschlüsse (VELKD u. UEK)
beteiligt zu sein. Wir brauchen weder mehr noch weniger.
Außerdem sparen wir Zeit, Kraft und Geld.
In
diesem Jahre gedenken wir des 100. Geburts- und des 50.
Todestages von D. Dr. Hermann Ehlers, der als
Oberkirchenrat entscheidend an der Erarbeitung unserer
Kirchenordnung beteiligt war. Er lebte von 1904 bis 1954
und war neben seiner oldenburgischen Aufgabe Präsident
des Deutschen Bundestages sowie erster Bundesvorsitzender
des Ev. Arbeitskreises der CDU. Zu dem Symposion am
1./2. Oktober in Oldenburg werden vor allem die Vorträge
von Ministerpräsident Wulff am Abend und Altbundespräsident
Dr. von Weizsäcker großes Interesse finden.
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| 4. |
Zum
Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche
Bedenken
wir, wie viel Zeit seit den Tagen der Reformation über
die Barmer Theologische Erklärung von 1934 bis zur
Leuenberger Konkordie 1973 vergangen ist, so kann es
eigentlich nicht verwundern, dass von Reformbewegungen
innerhalb der römisch-katholischen und der evangelischen
Kirche erhoffte und gewünschte Annäherungen z.B. in
der Feier des Gottesdienstes nicht nur auf sich warten
lassen, sondern auf lange Sicht schwierig bleiben.
Das
zweite Vatikanische Konzil, 1962 von Papst Johannes
XXIII eröffnet und 1965 durch Papst Paul VI
beschlossen, hat mit seiner grundlegenden Reform des
kirchlichen Lebens in der katholischen Kirche und mit
seiner „Öffnung“ zur modernen Welt und der Neubestimmung
seines Verhältnisses zu anderen christlichen Kirchen
und den nichtchristlichen Religionen große Erwartungen
geweckt. Die Ökumene im Oldenburger Land hat sich im
Rahmen der bekannten theologischen und ekklesiologischen
Grenzen, die beiden Kirchen auf ihre Weise gesetzt sind,
vielfältig entwickelt. Nicht nur die Tradition des Ökumenischen
Gespräches zwischen dem Offizialat Vechta und der
oldenburgischen Kirche, das sich 2004 zum 38. Male jährt,
sondern auch in vielen Schritten gemeindlicher und
diakonisch-caritativer Praxis ist das Vertrauen zwischen
der katholischen und evangelischen Christenheit über
die Jahrzehnte gewachsen. Nach zwei Weltkriegen im
letzten Jahrhundert sind manche Barrieren abgebaut
worden, wir haben die Taufe wechselseitig anerkannt,
sogenannte ökumenische Trauungen zugelassen, haben
gemeinsame Denkschriften erarbeitet und die gemeinsame
Erklärung zur Rechtfertigung des Sünders vor Gott als
Annäherung in theologischen Grundsatzfragen 1999
erlebt. In vielen ethischen und sozialen Fragen trennen
uns keine Welten, wohl aber unterschiedliche
Akzentuierungen. In Fragen des Lebensschutzes am
Anfang und am Ende verlaufen die Diskussionslinien quer
durch die Kirchen.
Der
Ökumenische Kirchentag in Berlin im vergangenen Jahre
hat ein großes positives Echo, vor allem an der Basis
unserer Kirchen, erfahren. Aber es sind auch noch einmal
die Grenzen deutlich aufgezeigt worden in der
Beurteilung eines gemeinsamen Abendmahles oder zumindest
einer wechselseitigen Gastfreundschaft bei Eucharistie
und Abendmahl. Die jüngste päpstliche Instruktion
„Redemptonis sacramentum“ über einige Dinge bezüglich
der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden
sind, betont noch einmal die bekannten Abgrenzungen der
römisch-katholischen zu anderen Kirchen und sorgt auch
innerkatholisch für anhaltenden Diskussionsstoff. Die
schon in der Instruktion über die Mitarbeiter der
Laien am Dienst der Priester (1997) erkennbare Tendenz,
einer Verwischung des Unterschieds zwischen dem Dienst
der Kleriker und der Laien im sakramentalen Bereich zu
wehren, setzt sich in dem neuen Dokument fort. Als
evangelische Kirchen haben wir das Selbstverständnis
in Lehre und Liturgie der römisch-katholischen Kirche
zu respektieren, wie auch wir Respekt vor unserem Weg
des Seins und Werdens evangelischer Kirche erwarten.
Durch die klaren Grenzziehungen an wichtigen Punkten
des katholischen Verständnisses vom Gottesdienst am
Sonntag und im Alltag der Welt sind und bleiben wir
frei, das uns nach dem Evangelium Gebotene zu tun oder
zu lassen. Wir bleiben dabei, den getauften Menschen,
die einer anderen christlichen Kirche angehören, am
Tisch des Herrn die Gemeinschaft mit Christus in Brot
und Wein anzubieten.
Wir
teilen das Bedauern der VELKD über die Ablehnung der römisch-katholischen
Bischofskonferenz, den Pfingsmontag als Tag oder Fest
ökumenischer Annäherung zu begehen.
Wir
wünschen uns weiter, dass das Prinzip der mit der
Leuenberger Konkordie erreichte Ziel einer „versöhnten
Verschiedenheit“ unter den protestantischen Kirchen
auch ein Modell für das Miteinander der römisch-katholischen
Kirche und der Kirchen der Reformation sein kann, wenn
der Heilige Geist uns nicht gänzlich neue Wege zu einem
geistlichen Miteinander in der Zukunft eröffnet.
Unabhängig
von diesen unterschiedlichen Sichtweisen in dem ökumenischen
Kapitel „Wahrheit, Wunsch und Wirklichkeit“ finden
im Herbst das nächste Ökumenische Gespräch
und die dritte Begegnung der Dechanten und
Kreispfarrer statt. Die bewährten lokalen und
regionalen Aktionen im Laufe des Kirchenjahres, wie z.B.
der Weltgebetstag der Frauen, gehen weiter.
Der
erste Ökumenische Studientag im Februar 2004 in
Stapelfeld war ein Erfolg. 50 Pfarrerinnen und
Pfarrer, Pastoralreferenten und Pastoralrefentinnen,
Diakoninnen und Diakone haben sich dem Thema „Ist die
Kirche noch zu retten?“ gestellt. Der Verfasser des
gleichnamigen Buches, Professor Grözinger, aus Basel
referierte über die Orte und die Formen religiöser
Erfahrung in postmoderner Zeit und über die Leitfrage
„Abbruch der Tradition – Aufbruch wozu?“ Das Thema
betrifft beide großen Kirchen in Deutschland gleichermaßen.
Die guten Erfahrungen der je zur Hälfte evangelischen
und katholischen Teilnehmenden führen zu einer weiteren
Veranstaltung 2005, dann in der HVHS in Rastede. Seitens
unserer Kirche sind an der Planung und Leitung die
Pastoren Dr. Konukiewitz und Nowak beteiligt.
Nach
Zahlung einer Kriegsentschädigung durch den Fürstbischof
von Galen zogen 1654 sechs Jahre nach dem Ende des 30jährigen
Krieges die schwedischen Besatzungstruppen aus Vechta
ab. Seitdem findet alljährlich am Himmelfahrtstag
eine Dankprozession statt. Zu dem 350jährigen Jubiläum
wird ins Rathaus der Stadt Vechta zu einer Festveranstaltung
eingeladen. Neben dem katholischen Bischof von Schweden
und unserem Ministerpräsidenten soll der Bischof von
Oldenburg nicht fehlen, wenn im Zeichen von Versöhnung
ein Friedensmahl am Mittag gefeiert wird.
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B.
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Kirche
in alten Handlungsfeldern vor neuen Herausforderungen
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1. |
Zur
Lage
Von
außen betrachtet scheint alles gar nicht so schlimm zu
sein. In einer Untersuchung deutscher Institutionen von
2004 durch „Perspektive
Deutschland“ bekommt der ADAC mit nur 10,2 %
Verbesserungsbedarf und 6,1 % Misstrauen die beste
Bewertung. Nach Greenpeace stehen evangelische Kirche
(19,9 % VB) und Diakonie (20,9 % VB) an dritter und
vierter Stelle, gefolgt von Caritas, privaten
Krankenversicherungen, Bundeswehr und katholischer
Kirche (38,1 % VB). Allerdings schneiden die Kirchen in
der Misstrauensbewertung ziemlich schlecht ab. Nur zum
Vergleich: Den letzten Platz nehmen nach Rentenversicherung
und Arbeitsamt die politischen Parteien mit 68,4 %
Verbesserungsbedarf ein.
Nach
einer anderen Umfrage, die IDEA 2003 zitiert, steht im
Ansehen der Berufe nach dem Arzt (72 %) der Pfarrer mit
39 % an zweiter Stelle mit einigem Abstand vor Hochschulprofessoren,
Unternehmern und Grundschullehrern.
Was
die Institutionenbewertung angeht, könnten die Kirchen
in der Vertrauensskala zurückfallen, wenn die
finanziellen Einsparmaßnahmen greifen, was aber nach
allen Prognosen unvermeidbar ist. Bezahlte Arbeit muss
– leider – auch in der Kirche reduziert werden. Wir
dürfen keine Schulden für die laufende Arbeit machen,
und wir können es auch nicht wollen, den nächsten
Generationen die Arbeit durch Schuldenabbau zu
erschweren. Übrigens hat die evangelische Kirche in der
Vergangenheit 80 % ihrer Einnahmen in Arbeitsplätze
investiert und damit einen ganz erheblichen Beitrag zur
Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland
geleistet.
Obwohl
wir die Verminderung von Arbeitsplätzen so sozial wie möglich
vollziehen wollen, wird es nach den Vorschlägen der Grünen
Perspektiven zu mehr oder weniger harten Einschnitten
kommen. Nicht von heute auf morgen, aber von morgen an
bis 2010. Das wird in den stärker betroffenen
Handlungsfeldern und Ebenen unserer Kirchen als Krise
empfunden werden, weil das Zurücknehmen von Ansprüchen
persönlich und vom Ethos für die jeweilige Arbeit her
nach Jahrzehnten des konjunkturellen Aufschwunges, an
dem die Kirchen gut beteiligt waren, nie geübt werden
musste. Ausnahmen waren und sind die Schwestern und Brüder
im Vikariat und im Pastorenamt auf Probe, die zum Teil
jahrelang warten müssen, bis sie eine feste Stelle und
die auch nicht mit 100 % erhalten.
Für
die Kirche insgesamt wird dieser Prozess des notwendigen
Sich-Beschränkens nicht zu einer Katastrophe führen.
Allerdings wird es sehr darauf ankommen, nicht nur Beschlüsse
über einzusparende Summen zu fassen, sondern die
Mitarbeiterschaft in den einzelnen Bereichen in den
Umstrukturierungsprozessen zu begleiten und sie – und
das wird das Schwerste sein! – langsam für eine
innere Bejahung um des Ganzen willen zu gewinnen. Dabei
wird eine entscheidende Rolle spielen, ob die Beschlüsse
der Synode einigermaßen auswogen sind und
nachvollziehbar vermittelt werden, und zwar von allen
Beteiligten in ihrer jeweiligen Leitungsverantwortung.
Um
bei meinen folgenden Ausführungen jedem Missverständnis
vorzubeugen, will ich deutlich sagen, dass ich der von
der Perspektivgruppe vorgelegten finanziellen Zielprojektion
zustimmen muss, weil ich keine tragfähige Alternative
sehe. In der Feinjustierung mag noch gerungen und
gestritten werden. Es wäre merkwürdig, wenn das nicht
der Fall wäre. Aber insgesamt muss das Ziel
konsequenter Anpassung der Ausgaben an die zu
erwartenden Einnahmen verfolgt werden.
Der
Theologinnenkonvent will im Juni die Finanz- und
Strukturveränderungen unter der Überschrift beraten
„Weniger Geld – weniger Kirche!?“. Dabei wird, wie
in allen Diskussionsprozessen nach der Synode, zu
differenzieren sein zwischen einem Mehr oder Weniger an
Quantität oder Qualität, zwischen einer höheren oder
geringeren Priorität eines Handlungsfeldes und auch
zwischen einer günstigeren und weniger günstigen
Belastung und Auslastung derer, die sich beruflich und
ehrenamtlich an einer oder mehreren Stellen unserer
Kirche engagieren. Es wird auch zu prüfen sein, ob
andere Träger diakonisch-sozialer Arbeit denselben
Dienst genauso gut oder gar besser leisten können. Dass
es eine Reihe von kirchlichen Aufgaben gibt, die
regional oder in Kooperation mit anderen Einrichtungen
oder Kirchen kostengünstiger durchgeführt werden können,
ist mittlerweile eine Binsenwahrheit.
Ohne
die im Einzelfall entstehenden Härten wegen veränderter
Zukunftsperspektiven geringschätzen zu wollen, müssen
wir insgesamt feststellen, dass Kirchen in anderen Ländern
und Kontinenten uns um die Lösbarkeit dieser Probleme
aus eigenen Kräften „beneiden“. Das ist kein
wirklicher Trost für das teilweise Abschiednehmen von
gewissen Standards, mit denen wir als Kirche gut gelebt
haben und Gutes tun konnten weit in unsere Gesellschaft
hinein. Aber diese Erkenntnis kann uns helfen, unsere
gegenwärtigen Schwierigkeiten nüchterner und
angemessener auf der Skala von Problem, Krise und
Katastrophe einzuordnen.
Nicht
nur im Blick auf innerkirchliche Belange, sondern auch
angesichts der allgemeinen wirtschafts- und
sozialpolitischen Lage tritt zu leicht in den
Hintergrund, wofür wir gar nicht genug danken können:
Wir haben Frieden in Deutschland und weitgehend in
Europa, wir leben in großer Freiheit als Bürgerinnen
und Bürger und ohne Unterdrückung unserer Kirchen. Das
sollte uns Mut machen und uns die Besonnenheit
verleihen, von den Gelben über die Grünen Perspektiven
mit unserem Auftrag auf Kurs zu bleiben, „die
Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an
alles Volk“ (Barmen VI).
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|
2. |
Verkündigung
und Seelsorge
Obwohl
bei jeder Einführung eines Pfarrers oder einer
Pfarrerin auch die Gemeinde daran erinnert wird, „dass
wir alle durch die Taufe zum Zeugnis und Dienst
in der Welt berufen sind“, obwohl es in der
Kirchengeschichte ganze Epochen gab und gibt, in denen
Hausväter oder Großmütter die frohe Botschaft an
die nächsten Generationen weitergeben, obwohl diese
Synode ein Beauftragungsgesetz verabschiedet hat, nach
dem auch befähigte und ausgebildete Männer und
Frauen anderer Berufsstände in einem abgesteckten
Bereich (pro loco) und befristet (pro tempore) das
Evangelium verkündigen und die Sakramente verwalten dürfen,
bleibt der Dienst der öffentlichen Wortverkündigung
und Sakramentsverwaltung sowie der Seelsorge samt
Beichtgeheimnis den Geistlichen vorbehalten. Das wird
auf
absehbare Zeit so bleiben. Noch haben wir ein
reichliches Angebot an theologischem Nachwuchs. Noch
wird der pastorale Dienst zu je einem Sechstel auf
50 %- bzw. 75 %-Stellen versehen. Sollten
Gemeindegliederzahlen und die kirchlichen Einnahmen
weiter zurückgehen und sollte der theologische
Nachwuchs ausbleiben, wären wir gerüstet, Verkündigung
und Seelsorge mit einer Kombination von ausgebildeten
Theologen und qualifizierten Laien aufrecht zu
erhalten. Mit unserem reformatorischen Ansatz des
Priestertums aller Glaubenden sind wir dazu berechtigt
und befähigt. Es ist schön, dass Jahr für Jahr
Lektorinnen und Lektoren in großer Zahl sich aus- und
fortbilden lassen!
In
der Gegenwart bin ich dankbar dafür, dass wir pastores
in Gemeinde- und Funktionspfarrstellen haben, denen
Verkündigung und Seelsorge am Herzen liegen. Vor
einiger Zeit hat der Verband der Vereine Evangelischer
Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland eine Check-Liste
mit Begabungen und Fähigkeiten herausgegeben (Anlage
2). Bei der Durchsicht dieser Stärken stellt sich
schnell der Zweifel ein, ob diese ideale Mischung irgend
jemand erfüllen kann. Das ist auch in einigen
Pfarrkonventen sehr deutlich geworden, als wir uns über
diese Profile ausgetauscht haben. Jeder achte Geistliche
fühlt sich ausgebrannt (burn-out-Syndrom). Er leidet
unter der Fülle der Arbeit und ist mit der Vielfalt der
Ansprüche an ihn überfordert. Ein Pfarrer schreibt mir
betroffen über Aussagen von Kollegen: „Meine
Predigten ziehe ich aus dem Internet, passe sie meinen
Bedürfnissen ein wenig an und den Rest mache ich mit
meinem Charme.“ Dem setzt der Pfarrer entgegen: „Die
Gemeinde hat einen Anspruch auf den Schweiß der
Theologen und sehr viel weniger auf den der ach so fröhlichen
Kommunikatoren. Der Mühsal des Übersetzens alter
Symbole und schwieriger Gedanken dürfen wir uns nicht
entziehen.“
Wenn
im Zuge der Pfarrstellenreduzierung der Pfarrerschaft höhere
Gemeindegliederzahlen und neue Aufgaben zugemutet
werden, ist sehr darauf zu achten, ob und wie auch
Entlastungen möglich sind. Dabei ist und bleibt es
schwierig, bewährte Gewohnheiten und persönliche
Vorlieben mit neuen Arbeitsschwerpunkten in Einklang
zu bringen. Und wir müssen auch dafür sorgen, dass
trotz einer Ausdünnung pastoraler Präsenz in der Fläche
eine regionale Rufbereitschaft an Wochenenden,
in Urlaubszeiten oder bei Krankheit garantiert
ist. In dieser Hinsicht hat sich die Notfallseelsorge
aus der Sicht von Polizei und Feuerwehr sehr bewährt.
Bei
meinem Treffen mit dem Konvent für Krankenhausseelsorge
ist mir noch einmal deutlich geworden, wie wichtig die
hauptberufliche oder ehrenamtliche Präsenz bzw. Erreichbarkeit
von Seelsorgerinnen und Seelsorgern ist. Ich könnte
jetzt eine Reihe von Praxisbeispielen aufzählen, wo
schwere Erkrankungen, Unfallfolgen oder missglückte
Selbstmord-Versuche Seelsorge in Gestalt menschlicher
und geistlicher Nähe unverzichtbar machen. Bei der
Einrichtung des Abschiedsraumes der neuen Kinderklinik
in Oldenburg war es für mich gut zu wissen, dass
Eltern, Geschwister und Großeltern sich auf seelsorgerliche
Begleitung verlassen können.
Verkündigung
und Seelsorge sind und müssen Schwerpunkte pastoralen
Dienstes bleiben. Nicht nur im Krankenhaus oder Gefängnis,
sondern in allen Bereichen kirchlicher und gemeindlicher
Verantwortung.
Ich
hebe in
meinem Bericht einmal besonders diese
Handlungsfelder hervor, weil der Bischof nach Art. 107
KO von der Synode berufen ist, „als erster Pfarrer der
Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten- und
Wächteramt auszuüben“. So sehr das Amt des Bischofs
nach alter Tradition als pastor pastorum verstanden
wird, was gelegentlich als eine Art Exklusivanspruch der
Pfarrer auf den Bischof ausgelegt wird, so eindeutig
und so einleuchtend ist nach diesem Artikel, dass die
bischöfliche Aufmerksamkeit und Zuwendung allen
Amtsträgern zu gelten hat. Deshalb versucht der Bischof
je nach Anlass oder Notwendigkeit seine Sympathie vielen
Ämtern und Diensten in Gemeinden, Werken und
Einrichtungen zu bekunden. Darüber hinaus soll er auch
noch darüber „wachen“, „dass das Wort der Kirche
vor Volk und Staat laut wird“, auch wenn die leiseren
Töne mitunter mehr Wirkung erzielen.
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3. |
Jugendarbeit
und Erwachsenenbildung
Was
im engeren Sinne als Verkündigung und Seelsorge
beschrieben und betrieben wird, drängt nach Entfaltung,
Vertiefung, Gemeinschaft, Verantwortung, Weiterbildung,
Korrektur und Neuanfang während aller Lebensphasen.
Die
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss immer das
besondere Augenmerk der Gemeinde behalten, weil das
Heranbilden zu Eigenständigkeit und verantwortlichem
Handeln geübt und begleitet werden muss, bei manchen länger,
bei anderen kürzer. Aber auch die mittlere oder die ältere
Generation bedarf christlicher Angebote zu Fragen der
Werte und Normen in unserer sich dauernd verändernden
Gesellschaft. Darum ist es begrüßenswert, dass bei dem
wieder wachsenden Interesse der Synode an Themen morgen
die „Herausforderungen
einer älter werdenden Gesellschaft“ auf der
Tagesordnung stehen.
Der
Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dr. Wolfgang Huber, hat
vor kurzem in einer Pressekonferenz noch einmal den
Bildungsbegriff in evangelischer Perspektive unterstrichen.
„Ohne die Orientierung an Werten entwickle die sich
immer schneller ändernde Lebenswirklichkeit mit ihrer Fülle
stets neu verfügbaren Wissens zu einer Welt ohne
Richtung und ohne Ziel – sie verliert ihr menschliches
Maß.“ Ein Zusammenspiel von Verfügungs- und
Orientierungswissen sei erforderlich. Wichtig seien
nicht nur Bildungsinhalte, die jemand brauche, um für
die Informationsgesellschaft fit zu sein. Genauso
bedeutend seien Bildungsinhalte, die Menschen bräuchten,
um sich in ihrer Welt zu orientieren und ethisch verantwortlich
handeln zu können. „Bildung meint den Zusammenhang
von Wissen, Können, Wertbewusstsein, Handlungsfähigkeit
und Sinn.“
Es
ist davon auszugehen, dass sich in evangelischen Kindergärten
Erzieherinnen und Pastoren auch religionspädagogisch
einfühlsam einbringen, um unseren Kindern und Enkeln
christliche Werte und Traditionen in Wort und Lied und
Feier nahezubringen. Es ist zu hoffen, dass über
Familienbildungsstätten viele Menschen in der Hilfe zur
Bewältigung des täglichen Lebens auch den Zugang zum
Glauben und zum Feiern in der Gemeinde finden. Unsere
Arbeitsstelle für Religionspädagogik bemüht sich
kontinuierlich darum, den, wie ich es vor einigen Jahren
einmal formuliert habe, Schwestern und Brüdern im Schuldienst,
bei der Vermittlung des christlichen Glaubens und der
kritischen Auseinandersetzung mit unserer Gegenwart zur
Seite zu stehen und Hilfen anzubieten. In der Zusammenarbeit
mit dem Landesjugendpfarramt und unserer Ausbildung der
Vikarinnen und Vikare wird unter Schülerinnen und Schülern
für „Religion als Beruf“ geworben. Dabei werden
drei Berufsziele als Alternativen vorgestellt:
Pfarrerin/Pfarrer, Religionslehrerin/Religionslehrer
und Diakonin/Diakon. Wir können und dürfen im
Bildungsbereich der Schule, der Jugendarbeit und der
Gesellschaft insgesamt nicht den Rückzug antreten und
das Feld scheinbar wertneutralen Philosophien, Sekten
oder anderen Religionen überlassen.
Bei
dem letzten meiner jährlichen Gespräche mit den
Diakoninnen und Diakonen unserer Kirche ist sehr
deutlich die Sorge artikuliert worden, dass die
Jugendarbeit insgesamt und damit auch die Stellen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Gemeinde- und
Kirchenkreisebene reduziert werden könnten. Ich habe
natürlich wie auch sonst niemandem Zusagen oder
Hoffnungen gemacht, dass alles beim Alten bleiben könne.
Aber in der Jugendarbeit tritt auch seitens des
Staates eine Verschärfung der Situation ein. Durch den
Wegfall der Fördermittel des Landes Niedersachsen,
insbesondere bei den Maßnahmemitteln und Lohnersatzzahlungen
für Ehrenamtliche wird es, gerade in der Diaspora,
immer schwieriger, ehrenamtliche Jugendliche zu finden,
die unsere kirchliche Arbeit unterstützen und ohne
die ein gutes Angebot von Jugendarbeit kaum möglich
ist.
Die
Evangelische Jugend eröffnet jungen Menschen Räume, in
denen sie in altersgemäßer Weise entdecken und
ausprobieren können, was für eine Bedeutung das
Evangelium Jesu Christi für ihr Leben haben kann.
„Angebote und Aktionsformen der Evangelischen Jugend
Oldenburg sind bunt und vielfältig, fromm und sozial,
kreativ und musisch, sportlich und partnerschaftlich und
... vor allen Dingen evangelisch!“ so Landesjugendpfarrer
Peuster in einem Heft zur Dokumentation evangelischer
Jugendarbeit in Oldenburg.
Über
die Konfirmandenzeit hat sich die Synode auf ihrer
letzten Tagung intensiv informiert und die neue
Rahmenordnung verabschiedet sowie die Rahmenrichtlinien
zur Kenntnis genommen. Wir können uns nach der
Konfirmation keine Abbrüche der Kommunikation mit den
älteren Jugendlichen und den Erwachsenen leisten. Wir
brauchen ein gewisses Maß an Angeboten in der Frauen-
und Männerarbeit, in der evangelischen
Erwachsenenbildung und durch die Akademiearbeit unserer
Kirche. Ihre Aufgabe bleibt es, die Vermittlung zu ermöglichen
zwischen zunehmender Problembelastung der Menschen und
Familien einerseits und der Ratlosigkeit weiter
Kreise unserer Bevölkerung andererseits im Blick auf
unser aller Zukunft. Vorträge, Seminare und Studientage
in Stadt und Land sind notwendig, um Menschen wieder
neugierig auf die christliche Botschaft zu machen und
sie einzuladen zum Mitbedenken aktueller Fragen und
Sorgen und zur Mitarbeit in Gruppen, Kreisen und Gremien
unserer Kirche. Das sind wir dem Evangelium Jesu Christi
schuldig, das uns dazu aufruft: „Gehet hin und machet
zu Jüngern alle Völker!“ (Mat. 28, 18)
Im
Jahre 1998 waren 11.136 Frauen und Männer ehrenamtlich
in den 123 Kirchengemeinden tätig. Mit 330
Pastorinnen und Pastoren, 4.100 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Bereich der Kirchengemeinden, der
Kirchenkreise und der oldenburgischen Kirche insgesamt
und mit 4.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den
Diakonischen Werken und selbständigen Einrichtungen
waren fast 20.000 Menschen von Woche zu Woche unterwegs,
um mit ihren Gaben und Fähigkeiten Gutes zu tun. Die
Zahlen werden für das nächste Jahr auf den neuesten
Stand gebracht. In den Gemeinden sollten aber jetzt
schon Überlegungen beginnen, wer für eine nächste
Amtszeit ab 2006 im Gemeindekirchenrat oder neu in die
vielfältigen Dienste und Gremien unserer Kirche gewählt
oder berufen werden könnte.
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4. |
Beratung
und Diakonie
Wenn
unsere Kirche auch in zurückgenommener Weise
Volkskirche bleiben will, dann wird sie neben ihrem
geistlichen auch an ihrem diakonisch-sozialen Engagement
gemessen werden. Soziale Verantwortung klingt
neuzeitlich. Die Sache selbst hat urchristliche Wurzeln.
Mit der „Botschaft von der freien Gnade Gottes an
alles Volk“ nimmt Kirche immer auch diakonische
Verantwortung in der „noch nicht erlösten Welt“
wahr (Barmen VI und V).
Aus
eigener Kraft oder in Zusammenarbeit mit dem Staat oder
anderen Trägern setzen sich evangelische Gemeinden und
Diakonische Werke gemeinsam dafür ein, dass Menschlichkeit
gefördert, Unheil vermieden und Not gewendet wird.
Kirche fragt sich und die Politik, wie gütig und
menschenfreundlich, wie treu und gottesfürchtig, wie
gerecht und gemeinschaftsfähig, wie friedfertig und
versöhnungsbereit (Ps. 85) die Gesellschaft ist. Es
geht darum, auch bei veränderten Finanzierungsanteilen
von Gemeinschaftsaufgaben die geistlich-geistige und
diakonisch-soziale Verantwortung zusammenzuhalten. Das
gilt für die Kindergärten, das gilt für die Vielfalt
der Beratungsstellen mit den Stichworten Jugend, Ehe,
Familie, Schwangerschaftskonflikte, Sucht, Schuldner,
das gilt für die Werkstätten für Menschen mit
Behinderung, das gilt für die ambulante und stationäre
Hospizarbeit und vieles mehr. Kirche ist dabei dankbar für
viel ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitglieder an Zeit
und Kraft und Zuversicht, sie ist dankbar für
Sponsoring und Fundraising. Aber die freiwilligen personellen
Ressourcen sind begrenzt. Auf dem Spendenmarkt werben
immer mehr Stiftungen und Initiativen. Regierung und
Opposition blockieren sich in den wichtigen
Entscheidungen, die freie Marktwirtschaft wieder enger
mit sozialer Verantwortung zu verbinden. Der Staat
allerdings braucht die Unterstützung seiner Bürgerinnen
und Bürger für eine Reform, die alle Gruppen der
Gesellschaft nach ihrem Leistungsvermögen mit Kapital
und Arbeitskraft heranzieht. Solange ohnehin schon sehr
reiche Leute vor aller Öffentlichkeit immer reicher
werden und möglicherweise der Spitzensteuersatz noch
weiter gesenkt wird, ist es der großen Masse der Bevölkerung
mit mittlerem oder kleinen Einkommen weder sachlich
noch psychologisch zuzumuten, die – wohl gemerkt –
notwendigen Einschnitte in unserem Sozialsystem
klaglos hinzunehmen oder gar mit weitsichtiger Vernunft
zu bejahen. Das sind keine neuen Erkenntnisse. Aber es
ist notwendig, dass wir als Kirchen das beim Namen
nennen, was uns vom Evangelium Alten und Neuen Testamentes
her aufgetragen ist.
Ungeachtet
dieser politischen Großwetter- oder Gewitterlage gibt
es viel Lebendigkeit, Kreativität und Fröhlichkeit in
Gemeinde und Kirche.
Da
ist ein Pfarrer, der bietet seit neun Jahren jeden
Sonntag nach dem 10.00‑Uhr-Gottesdienst um 11.15
Uhr einen Katechumenengottesdienst an. Von 66
Vorkonfirmanden kommen etwa 20 bis 40 (mindestens einmal
monatlich
müssen sie teilnehmen). Sie haben ausgeschlafen
und wachsen nach und nach in die liturgischen Stücke,
ins Kirchenjahr, in biblisches Grundwissen und in die
Glaubensgeschichte bedeutender Christenmenschen aus
Vergangenheit und Gegenwart hinein.
Da
wurden in einer Stadt unserer Kirche vor Ostern
Abendandachten an 10 „wunden“ Punkten städtischer
Geschichte gehalten, um die Leidenserfahrung von
Menschen in Beziehung zu setzen zu dem Leidensweg Jesu
nach Jerusalem.
Da
wirbt ein Pfarrbezirk jedes Jahr mit Spendenprojekten,
die kurz und bündig beschrieben werden unter der Überschrift
„Diese Objekte möchten wir in naher Zukunft
realisieren“, z.B. Fortführung der Hausaufgabenhilfe
für benachteiligte Kinder, weitere Geräte für den
Kindergartenspielplatz, zusätzliche Stühle für die
ständig sich neu gründenden Gemeindegruppen, für
die Bezuschussung von Freizeiten sozial bedürftiger
Menschen, die Weiterführung des
Entwicklungshilfeprojektes in Brasilien, für die Stärkung
der Ehrenamtlichenarbeit durch Fortbildung ... Jeder,
der spendet, bekommt innerhalb von 10 Tagen Dank und
Quittung. Einmal im Jahr wird Rechenschaft über alles
gegeben. Pfarrer und Älteste besuchen Neuspender
und Firmen. Auf diese Weise kommen jährlich zwischen
20.000 und 25.000 Euro zusätzlich zu Kirchgeld und
Kollekten zusammen. Was aber noch wichtiger ist:
Gemeinde wird lebendig.
Mit
diesen drei Beispielen sei allen in unserer Kirche
gedankt, die mit großem Einsatz, viel Phantasie und
himmlischer Geduld den Weinberg des Herrn pflegen.
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C.
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Kirche
in Kooperation und Partnerschaft
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1. |
Konföderation
Evangelischer Kirchen in Niedersachen
Über
die 1. Tagung der 8. Synode der Konföderation wird noch
berichtet werden. Deshalb kann ich mich kurz fassen und
auf meinen Bericht als Ratsvorsitzender am 13. März
2004 in Hannover verweisen (Anlage 3). Die Kampagne zum
Thema Altenpflege war zeitlich in Vorbereitung und
Durchführung sehr aufwendig, aber auch ein großer
Erfolg. Unsere fünf Kirchen und ihre Diakonischen Werke
sind über einer gemeinsamen Herausforderung zusammengewachsen,
wie das bisher noch nicht der Fall war. Ein anderer
Schwerpunkt waren die zahlreichen Begegnungen zwischen
Staat und Kirche. Im ersten Vierteljahr fanden die
Begegnungen zwischen dem Rat der Konföderation und der
Nds. Landesregierung sowie Gespräche mit den vier im
Landtag vertretenen Fraktionen statt. In allen Gesprächen
stand das Thema Bildung mit besonderer Berücksichtigung
der Schulreform, der Streit um das Kopftuch und der
Sonntagsschutz auf der Tagesordnung. Im nächsten Jahr
bietet die Konföderation auf einer Tagung für die
Abgeordneten des Nds. Landtages Vorträge von Prof.
Steffenski zur Erinnerungs- und Feiertagskultur und von
Prof. Minx zum Thema „Zukunftsfähiges Handeln von
Unternehmen, Staat und Kirche“ an. In der Mitte nächsten
Jahres soll dann das Ereignis von 50 Jahren Loccumer
Vertrag in einem festlichen Akt begangen werden. Es
ist zu hoffen, dass ein neuer Bundespräsident oder eine
neue Bundespräsidentin den ersten Vertrag zwischen
einem Bundesland und der evangelischen Kirche nach dem
zweiten Weltkrieg durch die Festansprache zu würdigen
bereit ist.
Im
April/Mai 2004 ist in der evangelisch-reformierten
Nachbarkirche der Wechsel in dem Amt des Leitenden
Geistlichen vollzogen worden. Auf den
Landessuperintenden Walter Herrenbrück folgte vor
kurzem Jann Schmidt in dem neu gefassten Amt eines
Kirchenpräsidenten. Gegenüber beiden habe ich Dank
und Hoffnung zum Ausdruck gebracht für eine angemessene
Weiterführung der traditionsreichen Norddeutschen
Mission, für die konstruktive Zusammenarbeit in der
niedersächsischen Konföderation und bei den Begegnungen
der sog. K4-Konferenz,
Kleine Küstenkirchenkonferenz, zu der neben Leer
und Oldenburg Bremen einmal im Jahr hinzukommt.
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2. |
Evangelische
Kirche in Deutschland
Über
die regelmäßigen Kontakte auf der Referentenebene des
Oberkirchenrates und die jährlichen Treffen vieler
Beauftragter hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer
personeller Verzahnungen. So stellt die oldenburgische
Kirche mit Pfarrer Amling in Moskau, dem Pfarrehepaar
Dr. Fendler in Lima/Peru, Pfarrer Dr. Welz in Lissabon
und Pfarrer Dallas in Großbritannien vier
Auslandspfarrer, die sich in den jeweiligen Auswahlverfahren
haben durchsetzen können. Schon seit längerer Zeit ist
Pfarrer Finkbeiner der Sprecher aller Geistlichen in
deutschen Justizvollzugsanstalten. Frau Pfarrerin Bühler-Egdorf
ist vor einiger Zeit zur Vorsitzenden aller
Pfarrerinnen und Pfarrer in der
Kinderkrankenhausseelsorge berufen worden. Pastor Brok
leitet seit einigen Jahren die Internetarbeit im
Kirchenamt der EKD in Hannover. Pfarrer Schmidt ist seit
vielen Jahren in der Zentrale des Gustav-Adolf-Werkes in
Leipzig geschäftsführend tätig. Etliche unserer
Pfarrer arbeiten in der Evangelischen Seelsorge in der
Bundeswehr, wie seit 1. Januar 2004 die frühere Militärseelsorge
kirchenintern genannt wird. Seit einem Dreivierteljahr
nimmt der oldenburgische Bischof die Leitung dieser
Seelsorge nebenamtlich im Auftrage der EKD wahr. Um
Ihnen einen kleinen Einblick aus seelsorgerlicher
Perspektive in den Dienst deutscher Soldatinnen und
Soldaten, insbesondere nach den Ereignissen vom 16. bis
18. März d. J. im Kosovo, zu geben, lege ich
meine in Prizren am 21. April 2004 gehaltene
Predigt diesem Bericht bei (Anlage 4).
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3. |
Schlesische
Oberlausitz
Die
landeskirchliche Partnerschaft zwischen der
Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz und
der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg, deren 50jährigen
Bestehens wir vor zwei Jahren im Rahmen eines Vier-Länder-Treffens
in Görlitz gedacht haben, ist zum 31. 12. 2003
zuende gegangen, weil sich die Görlitzer und die
Berlin-Brandenburger zu einer neuen Evangelischen
Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
vereinigt haben. Das offizielle Ende soll aber, wie
Bischof Wollenweber und ich in einem Schreiben an die
Gemeinden unserer Kirchen betonen, nicht die
Partnerschaften zwischen den Gemeinden der
oldenburgischen Kirche und der schlesischen Oberlausitz
beendigen. Da, wo gewachsene und lebendige Kontakte
bestehen, soll das Miteinander von südöstlicher und
nordwestlicher Kirche in Deutschland weiter gepflegt
werden, so wie andere Gemeinden in den letzten Jahren
neue Kontakte aufgebaut haben zu Gemeinden beispielsweise
im Baltikum. Auf dem bevorstehenden Landeskirchentag
werden Frau Oberkirchenrätin Kempgen und Bischof
Wollenweber zugegen sein und zu uns sprechen.
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4. |
Norddeutsche
Mission
Die
beiden leitenden Geistlichen der Partnerkirchen in Togo,
Moderateur Dr. Bessa, und in Ghana, Moderator Dr.
Buama, die zu dieser Zeit ohnehin in Deutschland weilen,
werden ebenfalls beim Landeskirchentag vertreten sein
und im Gottesdienst mit einem Predigtteil und in der Fürbitte
mitwirken.
Sie
erinnern sich vielleicht an mein Rundschreiben vom
Oktober des letzten Jahres, in dem ich zusammen mit den
anderen deutschen Kirchen der Norddeutschen Mission um
eine Sondespende für die EEPT,
unsere Partnerkirche in Togo, geworben habe.
Durch den wirtschaftlichen Niedergang in Togo in den
letzten Jahren ist vor allem die Mittelschicht
verarmt, die eigentlich die Stütze der Kirche ist.
Dadurch geriet die Kirche finanziell in eine extreme
Notsituation. Als Folge konnten nicht mehr die Beiträge
für die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in
die staatliche Pensionskasse bezahlt werden. Es sind
große Schulden entstanden. Diese beliefen sich auf etwa
120.000 Euro. Pensionierte Pastoren und Katecheten
erhielten als praktische Konsequenz keine Rente mehr.
Durch drastische Sparmassnahmen wie Kürzung der Gehälter
und Streichung von Stellen konnte die Kirche eine
weitere Verschuldung stoppen und sogar einen Teil der
alten Schulden abbauen. Mittlerweile hat sich die Lage,
auch mit unserer Hilfe aus Deutschland, etwas entspannt.
So ist bis jetzt knapp die Hälfte zugesagter Mittel
unserer Kirchen eingegangen. Es sind noch Lücken zu füllen.
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Zum
Schluss, liebe Schwestern und Brüder, möchte ich Sie, Ihre
Angehörigen, Ihre Gemeinden und Arbeitsgebiete, in denen Sie
beruflich oder ehrenamtlich für unsere Kirche tätig sind,
herzlich zu den Veranstaltungen unseres Landeskirchentages am
25. und 26. Juni in Oldenburg und am 27. Juni in allen Gemeinden
unserer Kirche einladen.
| Gerade
in einer Zeit notwendiger Strukturdiskussionen, die mit
finanziellen Einschränkungen verbunden sind, erscheint
es mir als ein ganz wichtiges Zeichen der Ermutigung
nach innen und nach außen, das Licht des Evangeliums
nicht unter den Scheffel zu stellen. Viele
Veranstaltungen mit über 100 thematischen Angeboten
sind zusammengetragen worden. |
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Im
Horizont der Bitten des Vaterunsers werden in einer Mischung aus
Gottesdienst und Forum, Information und Musik, Markt und
Begegnung Akzente gesetzt unter dem Leitwort „Mehr Himmel auf
Erden“.
Zwar
ist uns Christen nicht verheißen, den Himmel auf Erden zu
verwirklichen. Für die Sehnsucht vieler Menschen und Völker
nach mehr Himmel auf Erden haben wir jedoch aus der jüdisch-christlichen
Tradition reiche Schätze anzubieten. Ein großer Bogen der
Verheißung spannt sich von den Anfängen bis zum Ende der
Heiligen Schrift. In Jesaja 65 und in der Offenbarung ist von
dem neuen Himmel und der neuen Erde die Rede. Dann wird Gott
abwischen alle Tränen von unseren Augen,
und der Tod wird nicht mehr sein; denn das Erste ist
vergangen, Gott wird alles neu machen.
Der
frische Wind von 11 regionalen Kirchentagen, die hinter uns
liegen und als Vorbereitung auf den Landeskirchentag gedacht
sind, kann uns mit dem Geist von Pfingsten im Rücken beflügeln,
auch und gerade jetzt Farbe zu bekennen und Flagge
zu zeigen für mehr Himmel auf Erden.
Also:
Herzlich willkommen besonders am 26. Juni [2004] in der
Oldenburger Innenstadt. Wir wollen aufeinander zugehen und
miteinander feiern – vom Vormittag bis zum Abend. Der Tag soll
so bunt und anregend sein wie so Vieles in unserer Kirche von
den Dammer Bergen bis auf die Insel Wangerooge. Lasst uns in großer
Zahl das Signal in Kirche und Gesellschaft geben: Wir sind da,
wir sind für Euch da!
Peter
Krug |
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