"Das deutsche
Kirchensteuersystem ist nicht einmalig, wird aber nur in wenigen
Staaten in ähnlicher Weise praktiziert. Im internationalen
Vergleich ist es als Mischform zwischen einem klassischen
Staatskirchen-System und einer sauberen Trennung von Staat und
Kirche einzustufen. Alle drei Modelle kommen in Europa in
verschiedenen Varianten vor...." [weiter...]
(Ein Artikel des IBKA - Internat. Bund der Konfessionslosen
und Atheisten e.V.)
Niederlande
Dort gibt es
neben mehreren Kollekten in den Gottesdiensten einen
freiwilligen Kirchenbeitrag, für dessen Höhe ein bis drei
Prozent des Einkommens empfohlen werden. Dieser erbringt etwa
zwei Drittel der Gesamteinnahmen. Es hat sich gezeigt, daß die
Bereitschaft zur freiwilligen Abgabe sinkt, wenn der Staat
Steuern erhebt.
Frankreich
75% der kirchlichen Einnahmen
kommen aus Sammlungen und Spenden; das letzte Viertel stammt aus
einem freiwilligen Beitrag für den Unterhalt des Klerus; er
wird mit ein Prozent des Einkommens empfohlen, aber nur von 45%
der zur Zahlung gemahnten Katholiken entrichtet. Eine der
Folgen: Die Pfarrer verdienen oft weniger, als den staatlich
garantierten Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Österreich
Hier finanziert sich die Kirche
aus einem obligatorischen Kirchenbeitrag, den sie selbst erhebt.
Das verursacht erhebliche Verwaltungskosten. Säumige oder sich
verweigernde Zahler lassen den Wunsch nach mehr
Beitragsgerechtigkeit aufkommen.
Italien
Die Finanzämter fordern 0,8% der
Einkommens- oder Lohnsteuer; dabei kann jeder wählen, ob er
diesen Betrag seiner Kirche oder dem Staat für soziale, humanitäre
oder kulturelle Zwecke zuwenden will. An eigens geschaffene
kirchliche Institute können Beiträge zur Besoldung des Klerus
gerichtet werden, die steuerlich geltend gemacht werden können.
USA
Die Kirchen finanzieren sich aus
Kollekten und Spenden. Die Gefahr: Abhängigkeit von finanzkräftigen
Spendern. In den Zeiten der Rassenunruhen konnten Geistliche
nicht immer das sagen, was ihnen von ihrem priesterlichen Amt
her angetragen ist, weil ihnen der Entzug der finanziellen
Mittel drohte. Zudem müssen die geistlichen neben der Verkündigung
in den Gottesdiensten vor allem um Geld betteln.
Referent
für Steuerfragen in der Finanzabteilung des Kirchenamtes der
EKD (Bild:
www.ekd.de)
Position:
"[...] Das
Kirchensteuerrecht verbleibt - ebenso wie die Kulturhoheit -
Angelegenheit des jeweiligen Staates bzw. der jeweiligen
Religion, was auch in den Verträgen zwischen den Bundesländern
und den Kirchen ihren Ausdruck findet. Der Europäischen
Gemeinschaft ist die Bewahrung der kulturellen Vielfalt und
damit auch eines vielfältigen Europäischen Staatskirchenrechts
gesetzlich aufgetragen. Beim Erlassen von harmonisierenden
Regelungen wird darauf Bedacht genommen werden müssen, dass sie
weder direkt noch indirekt die kirchlichen Belange in ihrer
Eingebundenheit in das jeweilige Staats- und Gesellschaftsgefüge
beeinträchtigen. ..." [zum
ganzen Beitrag]
Qu: Die
Kirchensteuer in Europa
(von Dr. jur. Jens Petersen,
Oberkirchenrat im Kirchenamt der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
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