Folie 19

Die Zuweisung von Finanzressourcen und Personalmitteln...

... ein Zuweisungsschlüssel berechnet sich nach den Gemeindemitgliedern, der jedes Jahr von der Synode definiert werden muss (Mitgliederrückgang, Kürzungen durch den Finanzausschuss etc.)... Auch der Pfarrstellenzuweisungsschlüssel wird von der Synode festgelegt, dieser ändert sich aber nicht so häufig und beinhaltet die Festschreibung, ab wann einer Gemeinde eine 100%-, 75%-, oder 50%-Pfarrstelle etc. zusteht. Ferner stellt der Kirchensteuerbeirat Zuweisungen für den Energiekostenaufwand und den Erhalt kirchl. Gebäude auf und  berechnet damit, wieviel Finanzmittel eine Gemeinde vor Ort bekommt, und welche Ausstattung an Pfarrstellen dieser zustehen... 

 

Rubrik: Kirche & Kirchensteuer

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