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Neben Gemeindeverbandspfarrstellen unterhalten die Gemeindeverbände ferner - mindestens eine Gemeindeverbandsdiakonin / einen Gemeindeverbandsdiakon - Die Stärke des weiteren Personals z.B. in den Bereichen Kirchenmusik, Küsterdienst, Friedhofs- und Liegenschaftspflege ist individuell vor Ort zu entscheiden. Auch hier wäre es denkbar, Fachkräfte auf Gemeindeverbands- oder ggf. Kirchenkreisebene zu unterhalten. Es obliegt den Gemeindekirchenräten, ob es ggf. sinnvoller sein kann, jeweils gemeindeverbands-gemeinsamen Kirchenausschüsse für Finanzen, Bauwesen, Friedhofsverwaltung etc. einzurichten. Neben den Pfarrstelleninhabenden können die GV auch aufgabenbezogen Diakone anstellen, z.B. für die Schulung von Ehrenamtlichen und/oder für das Coaching von Mitarbeitenden für die Zielgruppen wie z.B. Senioren, (junge) Familien, junge Erwachsene, Schülerarbeit oder die Kinder- und Jugendarbeit. Es obliegt den Kirchenräten, ob zum Beispiel auch katechetische Aufgaben von Hauptamtlichen wahrgenommen werden sollen. Prinzipiell sei an dieser Stelle aber angemerkt, dass auch Kirchenälteste oder speziell (z.B. von Diakonen) geschulte Mitarbeitende die Konfirmandenzeit gestalten können. Es ist nicht nur eine Frage des Budgets, sondern auch eine Frage der Schwerpunktsetzung, ob hauptamtliche Fachkräfte selber an vielen kleinen Orten (in ländlichen Gebieten z.T. sehr überschaubare) Konfirmandenzahlen selbst betreuen, oder ob diese als Multiplikatoren und Schulungsteamer genutzt werden, um die Zahl und die fachliche Kompetenz der ehrenamtlicher Kräfte zu steigern. |
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Rubrik: Volkskirche bleiben Rubrik: Zukunft des Pfarramtes Rubrik: Kirche der Ehrenamtlichen
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