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Die Gemeinden...
 

...wählen sich ihre Gemeindekirchenräte.

Der jeweilige Gemeindekirchenrat (GKR) vor Ort wählt sich einen Kirchenvorstand. Zu diesem gehört mindest eine Pfarrerin oder ein Pfarrer. Die geschäftsführende Pfarrerin / der geschäftsführende Pfarrer kann zur / zum Gemeinderatsvorsitzende gewählt werden. Die derzeitige Ordnung der Landeskirche bietet aber schon jetzt die Möglichkeit, eine/n ehrenamtliche/n Kirchenratsvorsitzende/n zu wählen. 

"Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder der Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen ihre Gemeindekirchenräte / Kirchenvorstände neu. Die Wahlen sind wichtig für die Zukunft der Kirchengemeinden und der Landeskirchen.

Wer wählt oder sich als Kandidat/Kandidatin zur Verfügung stellt, gestaltet die Kirche mit und hält sie lebendig."

(Qu: Gemeindekirchenratswahl2006.de)

Zur Rubrik: Wahlen 2006

 

      

       

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