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"In der
Bundesrepublik Deutschland geriet die Kirchensteuer 1973 in
Folge der „Freiburger
Thesen“ der FDP
in die Diskussion, da von der Partei die Trennung
von Staat und Kirche und damit die Ersetzung
des staatlichen Kirchensteuereinzugs durch ein kircheneigenes
Beitragssystem gefordert wurde. In abgeschwächter Form
finden sich diese Forderungen auch heute noch im Programm der
FDP. Ähnliche Positionen wurden früher außerdem von der
Partei „Die
Grünen“ formuliert. Auch die Linkspartei
lehnt sowohl die grundgesetzliche Verankerung der Kirchensteuer
als auch deren staatlichen Einzug ab." (Qu: Wikipedia)
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Schon
der am 20. September 1998 zwischen der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen ausgehandelte Koalitionsvertrag ließ deutlich werden,
daß bezüglich des Verhältnis Staat-Kirche der status quo
festgeschrieben wird und die Partei Bündnis 90/Die Grünen sich
mit ihren radikalen Vorstellungen z.B. der Abschaffung
der Kirchensteuer
nicht durchsetzen konnten. Der Koalitionsvertrag läßt
allerdings auch die Grundtendenz erkennen, daß die deutschen Wähler
einen schlanken Staat wollen, der sich auf seine zentralen
Aufgaben zurückzieht und die Steuern senkt. Da
die Kirchensteuer in der Höhe ihrer Veranlagung an die
Einkommenssteuer gekoppelt ist, läuft die Absenkung der
Einkommenssteuer auch auf eine Senkung der Kirchensteuer hinaus...
[...] Bereits zwischen 1992 und 1997 gingen die
Kirchensteuereinnahmen um 11 Prozent zurück und betrugen 1997 für
die katholischen Diözesen 8,1 Mrd DM und die EKD-Gliedkirchen
7,5 Mrd DM. Das bedeutet, daß durch den Rückgang der
Kirchensteuer indirekt auch Forderungen des Koalitionsvertrages
umgesetzt werden, also das auch die Kirchen schlanker und
effizienter organisiert werden sollten. Hinzu kommt noch das
innerkirchliche Problem, daß die Zahl der Kirchenmitglieder
sinkt, sodaß auch dadurch die Einnahmen sinken und die Kirchen
sich auf ihre zentralen Aufgaben zurückziehen müssen. (Qu: Die
neue Ordnung - Heft 6 1999) |
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Das Hauptproblem
stellt aber zur Zeit keine Kirchenaustrittsbewegung dar, im
Gegenteil: In einigen Landeskirchen konnten durch
Wiedereintrittstellen und entsprechenden Kampagnen die
Austrittszahlen wieder ausgeglichen werden. Aber dennoch sinken
die Zahlen der Kirchenmitglieder, und dies ist durch
Deutschlands eigentliches Hauptproblem verschuldet: Der
demographische Einbruch, welcher selbst durch eine von
Aktionismus geprägte Politik kann die bundesdeutsche
Gesellschaft diesem Problem nicht mehr aus dem Weg gehen. Und
neben der Arbeitslosigkeit hat der demographische Wandel und
somit der Rückgang von zuküftigen Arbeitsnehmern Auswirkungen
auf ein künftiges Einkommensteueraufkommen. |
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Politikwissenschaftliche
Beobachtungen stellen fest, dass sich das Wählerverhalten
insgesamt immer mehr zu Ungunsten der großen Parteien, in den
Medien nach der letzten Bundestagswahl war sogar vom langsamen Aussterben
der großen Volksparteien die Rede (mehr
Infos...). Sollte die aktuelle Große Koalition scheitern
oder ihre Reformpolitik nicht entsprechend gut genug beim
Wähler verkaufen können, könnte sich das Bild der
bundesdeutschen Parteienlandschaft schnell ändern. Es häufen
sich die Stimmen, die bereits für die nächste Bundestagswahl
das "Aus" für die großen Volksparteien
prophezeihen, und dann könnte nach der aktuellen Legislaturperiode
schon 2009 kleine Parteien im warsten Sinne des Wortes das (bzw.
die) Steuer in die Hand nehmen. Die derzeit im Bundestag
vertretenen kleinen Parteien stehen dem Modell Kirchensteuer
sehr kritisch gegenüber (s.o.). |
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Das deutsche
Kirchensteuersystem ist nicht einmalig, wird aber nur in wenigen
Staaten in ähnlicher Weise praktiziert. Dazu noch weiteres auf
der kommenden Seite. Es sei aber schon angemerkt, dass sich im
Zuge der "Europäisierung" und des stetigen
Zusammenwachsens der Mitgliedstaaten auch eine Entwicklung
abzeichnet, dass es mittel- oder langfristig keine
Kirchensteuersysteme nach deutschem Modell mehr geben wird, denn
in den meisten Mitgliedsstaaten ist die Trennung von Staat und
Kirche auch in der Steuerpolitik verankert. Exemplarisch sei
hier der Laizismus
Frankreichs erwähnt, wo zumindest nach der staatlichen
Verfassung die Kirchen theoretisch "den gleichen
Stellenwert haben wie ein Kaninchenzüchterverein" (ohne
Letztgenannten unnötig abwerten zu müssen, aber dieser Diskussionsbeitrag
soll hier kurz skizzieren, dass das Priveleg, welches die
Kirchen in Deutschland (noch) genießen, im internationalen
Vergleich eher die Ausnahme als der Regelfall ist).
Es gibt aber auch die Position,
dass es gerade im Interesse Europas liegt, die Vielfalt aufrecht
zu halten: "Der Europäischen Gemeinschaft ist die
Bewahrung der kulturellen Vielfalt und damit auch eines vielfältigen
Europäischen Staatskirchenrechts gesetzlich
aufgetragen..." [Hier
geht es zum ganzen Beitrag von Dr. Jens Petersen, OKR im
Kirchenamt der EKD...]
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Sollte die
Gleichbehandlung der Religionen im europäischen Kontext einmal
Thema des Europäischen Gerichtshofes werden, könnte sich aber
schon schnell zeigen, wie es auf dem juristischen Feld bestellt
ist. Ein juristisches Urteil könnte die
Entwicklung zu Ungunsten des bundesdeutschen
Kirchensteuersystems noch beschleunigen. |
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Aber auch im
bundesdeutschen Kontext werden juristische Fragen bewegt: "Die
Kirchensteuer ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt
Reiner Moysich und hat Klage eingereicht." So lautet ein Artikel
auf der Internetdomain www.kirchensteuer.de
, auf der kritische aber auch polemische Diskussionsbeiträge
gegen das Modell der Kirchensteuer zusammengetragen werden. Wer
möchte, kann den Artikel
hier nachlesen... |
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