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Mehrere Gemeinden...

...sind in einem Kirchenkreis zusammengefasst. Zur Zeit (Juli 2006) gibt es von diesen 11, aber die 46. Synode hat bereits auf ihrer 9. Tagung im Mai 2006 grünes Licht gegebn, die Zahl der Kirchenkreise durch eine Kirchenkreisreform auf 6 zu reduzieren (siehe Synodenberichte).

 

Die Kirchenkreise wählen sich Kreissynoden. Der Kreissynode gehören die Kreissynodalen sowie die Kirchenkreispfarrerin / der Kirchenkreispfarrer (siehe Art. 56 der Kirchenordnung) an, die Kreissynode wird nach Art. 61 der KO (Kirchenordnung) vom Kreispfarrer geleitet. Neben den von den Gemeindekirchenräten gewählten Kreissynodalen kann die Kreissynode weitere Gemeindemitglieder in ihre Mitte berufen, die im Kirchenkreis tätig sind. Die Kreissynode wird ebenfalls für sechs Jahre gewählt.

  
      

       

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