Folie 6

Die Zusammensetzung...
 

... der gewählten Synodalen sowohl der Kreissynode als auch der Synode auf Landesebene glieder sich wie folgt auf:

2/3 der gewählten Synodalen sind ehrenamtliche Kirchenälteste oder sonstige im kirchlichen Leben bewährte Gemeindeglieder, die von den Kreissynoden gewählt wurden (Art. 79 der Kirchenordnung )

1/3 sind Theologen (Pfarrer/innen oder Pfarrdiakone), die dem Pfarrkonvent der jeweiligen Kirchenkreise angehören und ebenfalls von den Kreissynoden entsand wurden.

 

  

      

       

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