... der gewählten Synodalen sowohl der Kreissynode als auch der Synode auf Landesebene glieder sich wie folgt auf: 2/3
der gewählten Synodalen sind ehrenamtliche Kirchenälteste oder
sonstige im kirchlichen Leben bewährte Gemeindeglieder, die von den
Kreissynoden gewählt wurden (Art. 79 der Kirchenordnung
1/3 sind Theologen (Pfarrer/innen oder Pfarrdiakone), die dem Pfarrkonvent der jeweiligen Kirchenkreise angehören und ebenfalls von den Kreissynoden entsand wurden.
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