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Die Ausschüsse der Landessynode (LS)

   

       

     

Es obliegt der Landessynode, welche und wieviele Ausschüsse sie für ihre Arbeit einsetzt. Derzeit hat die 46. Synode auf Landesebene folgende Ausschüsse:

A Ausschuss für theologische und liturgische Fragen
B Jugend- und Bildungsschuss
C Rechts- und Verfassungsausschuss
D Finanz- und Personalausschuss
E Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge
F Ausschuss für Diakonie, Gesellschaft und Öffentlichkeit
G Ausschuss für Mission und Ökumene

     

Es wäre zu bedenken, ob nicht auch die die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse einer kommenden 47. Synode in neuer Weise konstituiert wird, um entsprechendes fachliches KnowHow aus den anderen kirchlichen Strukturen und ehrenamtlichen Gremien mit einzubeziehen.

So könnten z.B. Synodale der Landessynode zusammen mit Delegierten der Jugendkammer oder der Evangelischen Jugend mit seinen Verbänden einen gemeinsamen Landesjugendausschuss (LJA) bilden, dem ferner ein Vertreter der Landesjugendpfarramtes beratend angehören könnte. Für Bildungsfragen außerhalb der Jugend- & Kinderarbeit könnte unter Mitwirkung von Ehrenamtlichen aus den Bereichen der Bildungseinrichtungen ein Landesbildungsauschuss (LBA) eingesetzt werden, dem ein Vertreter des LBW beratend beiwohnt.

In gleicher Weise wäre unter Beteiligung des Diakonisches Werkes etc. die Konstituierung des Sozialausschusses oder Landesdiakonieausschusses (LDA) denkbar:

   

  Ausschüsse der LS berufene Mitglieder beratende Mitglieder
LATL Landesausschuss für Theologie und Liturgik z.B. aus dem Lektoren- oder Predikantendienst z.B. Pastorenverein / Pfarrerinnenvertretung...
LAMÖ Landesausschuss für Mission und Ökumene z.B. Delegierte für ACK etc. z.B. Ökumene-Beauftrage oder LAMD
LAGÖ Landesausschuss für Gesellschaft und Öffentlichkeit z.B. ein Interessensverband der Gemeindepublizistik z.B. Landespresseamt (LPA)
LAGS Landesausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge z.B. ehrenamtl. Vertreter aus dem Bereich Seelsorge... z.B. Landesamt Missionarische Dienste (LAMD)
LARV Landesausschuss für Recht und Verfassung    

   

  Gemeinsame Ausschüsse auf Landesebene paritätische Mitglieder beratende Mitglieder
LJA Landes-Jugend-Ausschuss Landessynode + Landesjugendkammer Landesjugendpfarramt
LDA Landes-Diakonie-Ausschuss Landessynode + Landesdiakonierat Diakonische Werk Oldenburg
LFA Landes-Finanz-Ausschuss Landessynode + Landesfinanzrat Kirchen Service GmbH
LPersA Landes-Personal-Ausschuss Landessynode + Landespersonalrat  

   

      

Erläuterungen:

Landesdiakonierat (LDR):

Ein ggf. zu konstituierender Rat als Interessensvertretung aller im diakonisch- & sozialem Bereich tätigen Ehrenamtlichen. Im Sinne einer Schwerpunktorientierung auf eine Kirche der Ehrenamtlichen sollten hier Ehrenamtliche Strukturen gefördert und ggf. ausgebaut werden. Informationen zum ehrenamtlichen Engagement im diakonischen Bereich gibt es u.a. auf www.handelnbewegt.de oder unter der Rubrik: Diakonie.

   

Landesfinanzrat (LFR):

Ein zu konstituierender Rat von Kirchenältensten oder MitarbeiterInnen, die im Bereich der Finanzen auf Ebene der Kirchenkreise oder Gemeindeverbände tätig sind. Organisation und Zusammensetzung könnte analog zum derzeitigen Kirchensteuerbeirat erfolgen. Es wäre on Detail zu prüfen, ob sich der LFR nur aus ehrenamtlichen Finanzausschussvorsitzenden zusammensetzen darf, oder auch hier das KnowHow von Gemeindeverbandsmanagerinnen eingebunden werden kann (berufend, stimmberechtigt oder beratend ?).

   

Landespersonalrat (LPR):

Gemeinsame Interessensvertretung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierzu zählen alle Bereiche, die sich schon in der neuen MV (MitarbeitendenVertretung) zusammengeschlossen haben. Ferner wäre zu überlegen, ob die AG Arbeitsplatz Kirche neu belebt oder in den LPR aufgeht. Zu diesem Bereich gehören die Studierendenvertretung (Landeskonvent) sowie die Vertretungen der Vikare und Pfarrvikare. Auch eine Einbindung der PfarrerInnen-Vertretung / des PastorInnen-Vereins wäre sinnvoll. Es könnte sinnvoll sein, die Anteile der MV und der "Theologen" (gemeint ist an dieser Stelle der Bereich der Pfarramtsinhabenden bzw. dessen Bewerber und Nachwuchs desselben) zu quotieren. Diese könnte durch eine Satzung oder Geschäftsordnung des Landespersonalrates erfolgen.

Anmerkung:

Es wäre ferner zu überlegen, on in gleicher Weise auch die Konstituierung anderer Räte sinnvoll und denkbar wäre. z.B. eines Landesseelsorgerates (LSR) für die im Bereich Seelsorge tätigen (ehrenamtlichen) Mitarbeitenden, eines Landeslektorenrates (LLR) oder eines Landesmedienrates (LMR für die Gemeindepublizistik) etc.

       

      

    

Rubrik: Kirche und Ehrenamt 

Rubrik: Struktur der Oldenburger Kirche

Rubrik: Strukturreform der Oldenburger Kirche 

    

 

      

       

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