Konvent
der Oldenburger Studierende der Theologie, Religions- und Gemeindepädagogik
|
Eingabe
an die Synode zum
Thema Präsens- und Residenzpflicht im
Pfarramt |
Synodenbeobachter Stefan Bölts Schwanallee 53 35037 Marburg info@stefan-boelts.de www.c-linksammlung.de Rastede, 04.10.05 |
Sehr geehrte Damen und Herren, hohe
Synode!
Wir möchten Sie gerne bitten, die
Kombination von Residenz- und Dienstwohnungspflicht im Pfarramt auf Aktualität
und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Die Residenzpflicht der
Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber vor Ort möchten wir hiermit gar nicht
Frage stellen, da es sich sicherlich als günstig erwiesen hat, dass die
Pastorinnen und Pastoren vor Ort schnell ansprechbar sind.
Dem Gegenüber stellt sich die
Frage, ob die Dienstwohnungspflicht in den Pfarrhäuser, das heißt die Pflicht
der Pfarrstelleninhabenden in den gemeindeeigenen Häusern zur Miete zu wohnen,
in Zukunft noch notwendig ist. Hierzu möchten wir Ihnen folgende Überlegungen
mit auf den Weg der Beratungen geben:
-
Aufgrund der stetigen gesamtwirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Veränderungen werden die jüngeren Generationen noch stärker
auf private Altersversorgungen und andere Maßnahmen setzen müssen. Gerade in
Hinblick auf die Vergütung von Pfarrvirkaren und Pastorinnen und Pastoren im
Probedienst wäre es wünschenswert, wenn die Bindung an Pfarrhäuser gelöst
werden kann, da diese z.T. nur noch mit überdurchschnittlich hohen Mieten
getragen werden können.
-
Die Auflösung der Dienstwohnungspflicht würde den
Pfarrstelleninhaberinnen und -inhabern ermöglichen, die Mietverhältnisse dem
jeweiligen Familienstand anzupassen.
-
Die Kirchengemeinde vor Ort wäre nicht mehr so vielen Bau-
und Liegenschaften zum Unterhalt verpflichtet und könnte auch zeitliche
Ressourcen für die Kernaufgaben der Kirche freilegen.
-
Ein Outsorcing der Pfarrdienstwohnungen würde bedeuten, dass
die Kirchengemeinde vor Ort
nicht mehr in der Pflicht wäre, den jeweils gültigen
mietrechtlichen, feuerschutztechnischen und anderen gesetzlichen Bestimmungen
nachzukommen. Auch regelmäßige Renovierungs- und Energieeinsparmaßnahmen würden
sich auf die Gemeindenutzungsräume begrenzen.
-
Mögliche Spannungsfelder die sich aus der Auslastung von
Gemeindenutzungsräumen oder der Lautstärke in und um denselbigen ergeben könnten
würden aufgehoben werden, wenn die Pfarrstelleninhaberinnen und Inhaber
nicht unmittelbar angrenzend wohnen müssten, sondern auf Wunsch auch einige
Straßen weiter zu erreichen wären.
-
Der Pfarrerzentriertheit könnte ein wenig
entgegengewirkt werden, wenn das Gemeindebüro zur zentralen Anlaufstelle
werden würde.
-
Ein Abgleich der weiteren Entwicklung des
demographischen Faktors in Beziehung zur Entwicklung im Wohnungsmarkt mit
zunehmenden Leerstandsquoten kann dafür sprechen, dass es in absehbarer Zukunft
nicht von Nöten sein muss, kirchliche Immobilien als Dienstwohnungen zum
Anmieten bereitstellen zu müssen.
Im Auftrag des Oldenburger Konvents
Mit freundlichen Grüßen
|
Stefan Bölts Synodenbeobachter |
gez. Matthias Bruns Synodenbeobachter |
gez. Mareike Janßen Sprecherin |
gez. Thorsten Wettich Sprecher |