Konvent der Oldenburger Studierende der Theologie, Religions- und Gemeindepädagogik

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Eingabe an die Synode

zum Thema Präsens- und Residenzpflicht

im Pfarramt

Synodenbeobachter

Stefan Bölts

Schwanallee 53

35037 Marburg

info@stefan-boelts.de

www.c-linksammlung.de

 

Rastede, 04.10.05

     

Sehr geehrte Damen und Herren, hohe Synode!

   

Wir möchten Sie gerne bitten, die Kombination von Residenz- und Dienstwohnungspflicht im Pfarramt auf Aktualität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

    

Die Residenzpflicht der Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber vor Ort möchten wir hiermit gar nicht Frage stellen, da es sich sicherlich als günstig erwiesen hat, dass die Pastorinnen und Pastoren vor Ort schnell ansprechbar sind.

    

Dem Gegenüber stellt sich die Frage, ob die Dienstwohnungspflicht in den Pfarrhäuser, das heißt die Pflicht der Pfarrstelleninhabenden in den gemeindeeigenen Häusern zur Miete zu wohnen, in Zukunft noch notwendig ist. Hierzu möchten wir Ihnen folgende Überlegungen mit auf den Weg der Beratungen geben:

    

-          Aufgrund der stetigen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen werden die jüngeren Generationen noch stärker auf private Altersversorgungen und andere Maßnahmen setzen müssen. Gerade in Hinblick auf die Vergütung von Pfarrvirkaren und Pastorinnen und Pastoren im Probedienst wäre es wünschenswert, wenn die Bindung an Pfarrhäuser gelöst werden kann, da diese z.T. nur noch mit überdurchschnittlich hohen Mieten getragen werden können.

-          Die Auflösung der Dienstwohnungspflicht würde den Pfarrstelleninhaberinnen und -inhabern ermöglichen, die Mietverhältnisse dem jeweiligen Familienstand anzupassen.

-          Die Kirchengemeinde vor Ort wäre nicht mehr so vielen Bau- und Liegenschaften zum Unterhalt verpflichtet und könnte auch zeitliche Ressourcen für die Kernaufgaben der Kirche freilegen.

-          Ein Outsorcing der Pfarrdienstwohnungen würde bedeuten, dass die Kirchengemeinde vor Ort nicht mehr in der Pflicht wäre, den jeweils gültigen mietrechtlichen, feuerschutztechnischen und anderen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Auch regelmäßige Renovierungs- und Energieeinsparmaßnahmen würden sich auf die Gemeindenutzungsräume begrenzen.

-          Mögliche Spannungsfelder die sich aus der Auslastung von Gemeindenutzungsräumen oder der Lautstärke in und um denselbigen ergeben könnten würden aufgehoben werden, wenn die Pfarrstelleninhaberinnen und Inhaber nicht unmittelbar angrenzend wohnen müssten, sondern auf Wunsch auch einige Straßen weiter zu erreichen wären.

-          Der Pfarrerzentriertheit könnte ein wenig entgegengewirkt werden, wenn das Gemeindebüro zur zentralen Anlaufstelle werden würde.

-          Ein Abgleich der weiteren Entwicklung des demographischen Faktors in Beziehung zur Entwicklung im Wohnungsmarkt mit zunehmenden Leerstandsquoten kann dafür sprechen, dass es in absehbarer Zukunft nicht von Nöten sein muss, kirchliche Immobilien als Dienstwohnungen zum Anmieten bereitstellen zu müssen.

    

Im Auftrag des Oldenburger Konvents

    

Mit freundlichen Grüßen

    

 

 

Stefan Bölts

Synodenbeobachter

 

gez.

 

Matthias Bruns

Synodenbeobachter

 

gez.

 

Mareike Janßen

Sprecherin

gez.

 

Thorsten Wettich

Sprecher