Auch
die Herbstsynode dieses Jahres stand ganz im Zeichen der Kirchenreformen.
Der
erste große Punkt behandelte die Änderung der Leitungsstruktur. Zukünftig
soll aus den parallel existierenden Gremien Oberkirchenrat und Synodalausschuss
ein „Gemeinsamer Kirchenausschuss“ als gemeinsame Kirchenleitung von OKR und
Synode entstehen. Dieser wird aus den vier OberkirchenrätInnen und fünf
synodalen Mitgliedern bestehen. Nach Bedenken von Synodalem Dr. Unger
versicherte Bischof Krug, dass alle bisherigen Aufgaben der Synode bei ihr
verbleiben würden und der gemeinsame Kirchenausschuss Beschlussvorlagen nur
beraten und sie anschließend der Synode vorlegen werde. Der Syn. Thierfeld
sieht in dem Gemeinsamen Kirchenausschuss eine fehlende Trennung von Exekutive
und Legislative, welches im Problemfall zu Konflikten führen muss. Dem diesbezüglichen
Gesetzentwurf zur Änderung der Kirchenordnung wurde von der Synode grundsätzlich
zugestimmt, jedoch wird er noch vom Rechts- und Verfassungsausschuss auf
Stimmigkeit und Systematik überprüft. Das Ergebnis wird der Synode im Mai 2007
vorgelegt werden.
Als
nächstes stand die Verwaltungsreform auf dem Programm. Hierzu gab es einen
Beschlussvorschlag der Steuerungsgruppe, welcher folgende Punkte enthielt: Es
soll eine einheitliche Kirchenverwaltung mit einem zentralen Verwaltungsamt mit
regionalen Dienststellen in zentraler Anstellungsträgerschaft zur Körperschaft
„Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ entstehen sowie Kirchenbüros für die
Erledigung ortsnaher Aufgaben, welche in gemeindlicher Trägerschaft verbleiben.
Die regionalen Dienststellen werden in den sechs neu entstehenden Kirchenkreisen
eingerichtet. Eine weitergehende Zentralisierung ist aber zu überprüfen.
Im
Vorfeld waren 90 (!) Eingaben mit insgesamt über 200 Seiten aus Gemeinden,
Kirchenkreisen u. A. bei der Steuerungsgruppe zu diesem Thema eingegangen. Dies
brachte den Syn. Qualmann (Vorsitzender der Steuerungsgruppe) dazu, eine
siebenseitige Einbringungsrede zu ihrem Antrag zu halten. „Nun, auf den gefährlichen
Synoden [des Mittelalters, Anm. d. V.] ging es um die grundsätzlichen
Lehrentscheidungen der Kirche – heute geht es ja nur um die Verwaltung. Nur?
In einer der vielen Eingaben werden wir von einem Pastoren belehrt: Die
Verwaltung macht die Identität der Gemeinde aus.“ Nach der Kürzung von 25%
in der Diakonie, 33% in der Jugendarbeit, der Streichung von 40 Pfarrerstellen
und dem kompletten Wegfall der ev. Arbeitslosenberatung sollten nach Syn.
Qualmann auch endlich Abstriche in der Verwaltung vorgenommen werden. Er betonte
dabei, dass die Landeskirche nicht die Summe der Kirchengemeinden sei, sondern
die Kirchengemeinden die lokale Präsenz der Landeskirche darstellen würden.
Eine Autonomie der Kirchengemeinden würde bedeuten, dass sie nur das ausgeben könnten,
was sie selbst einnehmen. Bei einer zentralen Anstellungsschaft ginge es auch
nicht um einen möglichst einfachen Weg Arbeitsplätze abzubauen, sondern sie
(größtenteils) langfristig zu sichern. Die Kirchengemeinden seien nach gültiger
Kirchenordnung Auftragsgemeinschaften für Wortverkündigung und Diakonie, nicht
für Verwaltung.
Die
Synode verabschiedete schließlich den Beschlussvorschlag und richtete eine
Arbeitsgruppe ein, welche die Umsetzung vorbereiten soll.
Unbesetzte
oder freiwerdende Verwaltungsstellen in unserer Kirche werden auch künftig bis
zur Umsetzung dieser Neuordnung der Verwaltung nicht wieder besetzt.
Im
Anschluss brachte OKRin Dr. Albrecht die Kirchengesetze zur Anwendung des
Pfarrergesetzes, zur Umsetzung der Pfarrstellenbewertung und über die
Dienstverhältnisse der Pfarrvikare. Künftig dürfen nur zwei Pfarrer jährlich
eingestellt werden und dass auch frühestens drei Jahre nach der Beendigung
ihres Vikariats. Als Überbrückung dient das so genannte Pfarrvikariat, in
welches aber auch nur zwei jährlich eingestellt werden dürfen.[1]
Syn.
Dr. Unger gab einen Bericht über die 5. Tagung der 10. Synode der EKD in Würzburg
ab. Er macht dabei auf den Zukunftskongress der EKD im Januar 2007 in Wittenberg
aufmerksam. Der OKR wählte als Delegierte Oldenburgs für eben diesen die Pfr.
Braun, Novack und Patberg aus – ohne Abstimmung mit dem Synodalausschuss, was
Präsident Heinsen stark kritisierte. Er wird auch teilnehmen, weil er unabhängig
vom OKR eine eigene Einladung erhalten hat.
Der
für mich spannendste Tagesordnungspunkt dieser Synode war mit Abstand die
Vorlage 173 „Ergebnisse der vom Oberkirchenrat eingesetzten Arbeitsgruppe zur
Umsetzung der Beschlüsse der 46. Synode zur zukünftigen Struktur der
Jugendarbeit“. Der dazugehörige Beschlussvorschlag wurde von OKR Grobleben
ebenfalls mit einer Rede eingebracht:
Zur
Zeit gibt es eine unterschiedliche Intensität der Jugendarbeit aufgrund
verschiedener finanzieller Möglichkeiten der Kirchengemeinden und –kreise.
Auf der Frühjahrssynode wurde eine neue Struktur der Jugendarbeit auf den Weg
gebracht, dessen Umsetzungsmodell der OKR erarbeiten sollte. Dieses Modell sieht
eine deutliche Reduzierung der Stellen auf insgesamt 40 von derzeit 55 (2002:
60) und eine zentrale Anstellungsträgerschaft der hauptamtlichen
MitarbeiterInnen der Jugendarbeit vor. Künftig soll die Jugendarbeit in der
ev.-luth. Kirche in Oldenburg von sechs Kreisjugendiensten ausgehen. Die
Fachaufsicht über die Mitarbeiter des KJD liegt beim Regionaljugendreferenten.
Die Verlagerung der Stellen soll zwischen dem 1.01.09 und dem 31.12.11
geschehen. Die bereits auf der letzen Synode heiß diskutierte und per Antrag
verlangte Aufnahme der Gemeindeanbindung in das Modell wird als Kooperation mit
einer bestimmten Gemeinde in Form eines festen Ansprechpartners verstanden. Die
Kirchengemeinden müssen sich auf jeden Fall finanziell am KJD beteiligen; eine
Beschäftigung eigener hauptamtlicher Mitarbeiter darüber hinaus ist ihnen
freigestellt. Die Gemeindekirchenräte sollen ihrerseits auch einen festen
Ansprechpartner für den KJD ernennen.
Für
die weitere Beschäftigung der Mitarbeiter in den (auslaufenden)
Gemeindejugenddiensten werden Übergangsmittel (bisherige Personalverstärkungsmittel)
von der Landeskirche bereitgestellt, die konstant sinkend bis spätestens 2018
auslaufen werden. Diese sollen betriebsbedingte Kündigungen verhindern. Die
Quantität der Jugendarbeit wird mit diesem Umsetzungsmodell auf jeden Fall
reduziert, eine evtl. Reduzierung der Qualität wird sich im Lauf der Jahre
zeigen. Hauptamtliche Gruppenleiter wird es voraussichtlich nicht mehr geben,
jedoch steht das Modell für eine, nach den zur Verfügung stehenden
finanziellen Mitteln, optimale Jugendarbeit.
Die
Syn. Plote empfahl im Namen des Jugend- und Bildungsausschusses (Vorsitzende)
die Annahme.
Verschiedene
Synodale, darunter wortführend Syn. Dede, merkten Kritik an diesem
Umsetzungsmodell an. Die Jugendarbeit erhalte demnach eine zu sehr beratende
Funktion und würde den Kontakt zur Basis verlieren. Die geforderte
Gemeindeanbindung wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
Der
Synodale Qualmann verweist auf die Debatte um die Neustrukturierung der
Jugendarbeit als eine „ganz entscheidende Zukunftsfrage unserer Kirche“: 50%
der kirchlichen Stellen werden in der Zukunft nicht mehr in der Gemeinde
verankert sein; so auch die Jugendarbeit. Die Jugendlichen orientieren sich
nicht an Gemeindehäusern, sondern an qualifizierten Angeboten. Die Parochie
kann nicht mehr hochgehalten werden und dies gelte ebenfalls für die
Jugendarbeit, welche zukunftsfähig gestaltet werden müsse. Der Synodale Eiker
bemerkte, dass die Kirchenkreise Cloppenburg und Vechta dieses Modell bereits
praktizieren würden und damit Erfolge hätten.
Der
Synodale Dede entgegnete darauf, dass die Jugendarbeit ein „Gesicht“ bei den
Jugendlichen braucht, Verabredungen vor Ort getroffen werden sollen und die
Kirchengemeinden mehr Einfluss haben müssen.
OKR
Grobleben verwies darauf, dass das Umsetzungsmodell genau dies garantieren würde.
Der
Synodale Dede stellte den Antrag, dass die Beschlussvorlage an den OKR und den
Jugend- und Bildungsausschuss zurückgeht und der Ausschuss für Gemeindedienst
und Seelsorge miteinzubeziehen ist. Der Antrag wird mit 27 zu 26 (!) Stimmen
angenommen, womit das Umsetzungsmodell zur Neustrukturierung nicht beschlossen
wurde.
Die
Synode endete mit der Weitergabe der Eingaben an die Ausschüsse. Über unsere
Eingaben wird sicherlich Stefan berichten. Die ev.-luth. Kirchengemeinde
Reekenfeld stellte im Zusammenhang der Neustrukturierung der Kirchenkreise einen
Antrag, Mitglied des Kirchenkreises Cloppenburg bzw. Oldenburger Münsterland zu
werden anstatt wie bisher des Kirchenkreises Ammerland. Dieser ist an den
Ausschuss für Recht und Verfassung weitergereicht worden.
Ich
hoffe, dass ihr das Vorliegen zweier verschiedener Synodenberichte auch dieses
Mal wieder in Ordnung findet und ihr sie als eine gute gegenseitige Ergänzung
anseht!
Matthias
Bruns
[1] Daher die Empfehlung von OKR Pohlmann, es sollten jedes Jahr genau zwei Studierende das Examen machen, damit genau diese zwei geradewegs die Berufsetappen Vikar, Pfarrvikar und schließlich Pfarrer durchlaufen können.