Taufe, Wort und Brot

Synodenbericht zur Herbstsynode 2007 - 12. Tagung der 46. Synode

 

Am 15.&16. November fand die 12. und damit letzte Tagung der 46. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg statt. Wir tagten, wie immer, in der Heimvolkshochschule (HVHS) Rastede-Hankhausen. Schwerpunktthema war, natürlich neben dem Haushalt 2008, das „Abendmahl mit Kindern“.

Doch das Schwerpunktthema war erst für den zweiten Verhandlungstag vorgesehen.

Am Anfang der Synode stand eine gute Nachricht für die Kreispfarrer: Sie sollen zukünftig mit Dienstwagen ausgestattet werden! Die vollzogene Regionalisierung (Zusammenlegung einiger Kirchenkreise) führt zu mehr „Herumgefahre“, so dass – in Bezug auf die Kreispfarrer – mittlerweile die Vergebung von Dienstwagen langfristig kostengünstiger als die Erstattung einer Kilometerpauschale wird, welche mittelfristig erhöht werden müsste. Daraufhin wurde vom Synodalen Unger darauf aufmerksam gemacht, dass die Regionalisierung nicht nur Auswirkungen für die Kreispfarrer, sondern für sämtliche Pfarrer hat. Die Frage nach einer generellen Erhöhung der Kilometerpauschale stand im Raum. Diese müsse aber, so Synodenpräsident Heinsen, in der Konföderationssynode beschlossen werden, da sie einen „Ausbruch“ aus dem Bundesreisekostengesetz bedeuten würde. Heinsen machte fürderhin darauf aufmerksam, dass die Ehrenamtlichen negativ auf eine höhere Fahrtkostenerstattung von Pfarrern reagieren könnten, da diese größtenteils ihre Fahrten im Rahmen unentgeltlicher kirchlicher Arbeit selbst zahlen.

Als nächstes stand der Haushalt für 2008 auf der Tagesordnung. Darin enthalten sind u.a. die Gelder, welche die Oldenburgische Kirche als einzige (!) westdeutsche Kirche aus dem Finanzausgleich der EKD erhält. Oberkirchenrat Friedrichs wies daraufhin, dass es eine Falschmeldung der NWZ sei, dass mehr Geld aus den gestiegenen Kirchensteuern zur Verfügung stände. Die Haushaltsdeckung 2008 erfolgt durch eine Rücklagenentnahme. Steigende Kirchensteuern sind nicht in Sicht. Zur Zeit wird die Anzahl der Kirchensteuerzahler im Vergleich zur Gesamtzahl der Kirchenmitglieder immer geringer.

Die Einstellung der Evangelischen Zeitung (EZ) und die damit verbundene Frage nach der Zukunft evangelischer Publizistik in Niedersachsen stand auch zur Debatte. Das Problem der EZ ist (war) nicht, dass sie zu wenige Leser hatte, sondern zu wenige Käufer (siehe uns). Syn. Unger vertrat die Ansicht, dass die Kirche unbedingt ein publizistisches Element benötigt. Es wird angestrebt, dieses in Form eines zweimonatigen Magazins namens „Evangelisch in Niedersachsen“ zu gestalten. Die finanzielle Beteiligung Oldenburgs an der EZ läuft mit dem 31.12.08 aus; endgültig eingestellt wird die EZ zum 01.01.11. OKR Friedrichs machte darauf aufmerksam, dass die Finanzierung von „Evangelisch in Niedersachsen“ anders als bei der EZ erfolgen wird. OKR Grobleben betont, dass es sich dabei keineswegs um ein Nachfolgeorgan der EZ handeln wird, sondern um etwas neues und eigenständiges. „Evangelisch in Niedersachsen“ soll auch die distanzierten Kirchenmitglieder erreichen. Syn. Söhlke äußert später die Befürchtung, dass es sich de facto nur an Akademiker richten wird.

Die 47. Synode wird voraussichtlich vor der schweren Entscheidung stehen, unseren beiden Tagungshäusern HVHS Rastede-Hankhausen und Blockhaus Ahlhorn entweder mehr Gelder für einen effizienten Betrieb zur Verfügung zu stellen, oder aber eines von beiden ganz zu schließen. Das bis 2015 angestrebte Ziel der Einsparungen wird jedoch ohnehin nicht mehr erreicht werden. Es werden voraussichtlich 3,3 Millionen Euro an Einsparungen fehlen. Die bisher angestrebten – und scheinbar ausreichenden - 12,5 Millionen orientierten sich am Haushalt von 2002 und sind deshalb nicht mehr aktuell. In der Jugendarbeit wird das Einsparziel frühestens 2019 erreicht, weil die Reform der Jugendarbeit erst dann zur Gänze umgesetzt sein wird. Zur Reform der Verwaltungsstruktur meinte Präsident Heinsen: „Wenn sich schon fünf Juristen einig sind, dann sollten wir die Gelegenheit beim Schopf greifen.“

Die 47. Synode wird von der scheidenden 46. Synode damit beauftragt, den Einsparprozess kontinuierlich zu überwachen.

Der zweite Verhandlungstag begann (nach der Andacht) mit einem Vortrag von Bischof Dr. Johannes Friedrich zum Thema „Auftrag und Arbeit der VELKD“. Er leitete seinen Vortrag mit dem Zitat eines chinesischen Christen ein, der einmal auf dem Weg von Bayern nach Oldenburg war. Er soll gesagt haben „Hier muss ein frommes Volk wohnen, alle Berge sind versetzt.“ Insgesamt war es der kürzeste einstündige Vortrag, den ich jemals gehört hatte, dauerte er doch nur ca. eine Viertelstunde und schloss mit der Einladung an Oldenburg, der VELKD beizutreten, ab. Entweder gibt es zu dem Thema nicht mehr zu sagen oder Bischof Friedrich wollte ausreichend Gelegenheit für Diskussion und Nachfrage bieten. Bischof Krug nutzte dann auch diese Gelegenheit und meldete sich zu Wort. Bereits im Verfassungsgesetz der evangelischen Kirche des Herzogtums Oldenburg von 1849 gehe hervor, dass Oldenburg „sich als ein Glied der evangelischen Kirche Deutschlands und mit dieser als einen Teil der gesamten evangelischen Kirche“ [Artikel 1] betrachte. Und das obwohl es damals noch gar keinen deutschen Nationalstaat gab, geschweige denn die EKD. Nach dem zweiten Weltkrieg setzte sich besonders OKR Hermann Ehlers für eine Stärkung der EKD ein. Oldenburg engagiere sich also traditionell für die gesamte Evangelische Kirche in Deutschland und ein Beitritt zur VELKD käme daher nicht in Frage.

Anschließend wurde endlich das Schwerpunktthema dieser Synode behandelt. Dazu referierte Prof. Dr. Christian Grethlein vom Institut für praktische Theologie und Religionspädagogik der Universität Münster. Quintessenz des Vortrages war es, dass Kindern bzw. Nichtkonfirmierten das Abendmahl nicht vorenthalten werden dürfe. Dafür gäbe es keine biblische Begründung. Die einzige Vorraussetzung zur Teilnahme sind die Taufe und eine angemessene, der geistigen Entwicklung entsprechende, theologische Erläuterung. Die Firmung hatte Martin Luther gar als „Affentand“ bezeichnet. Sie wurde in den ersten Jahrhunderten nach der Reformation nicht praktiziert. Erst im Laufe der Jahrhunderte hielt das Ritual der Konfirmation (wieder) Einzug in die evangelische Lebensbiografie. Die Zulassung zum Abendmahl erst nach der Konfirmation bzw. Kommunion/Firmung ist also nur historisch und nicht theologisch zu erklären. Trotz dieser scheinbar einfachen Sachlage ergeben sich in der Realität doch praktische Probleme, als da wären:

-         Wie gehen wir mit nicht getauften Kindern im Kindergarten um?

-         Wie gehen wir mit Kindern anderer Religionsgemeinschaften im Kindergarten um?

-         Wirkt das Abendmahl (unter den Kindern selbst) ggf. gemeinschaftshemmend und ausschließend?

-         Kann das Gemeinschaftsmahl eine Alternative sein, um nicht getaufte Kinder nicht auszuschließen?

Letztendlich wird die „Handreichung zur Teilnahme von Kindern am Abendmahl“ komplett angenommen. Sie enthält die Empfehlung der Synode an die Kirchengemeinden, alle getauften Kinder zum Abendmahl zuzulassen.

In seinen Abschlussworten wies Präsident Heinsen in Bezug auf das Abendmahl mit Kindern auf die Emmausjünger hin. „Der Herr legte ihnen die Schrift aus und teilte mit ihnen hernach das Brot. Das ist die Reihenfolge für jung und alt, so sollte es sein. Das Wort und dann das Brot.“ Außerdem sprach er der 47. Synode einen respektablen Erfolg zu, auch wenn das Ausmaß der Verwaltungsreform erst in einigen Jahren gesehen werden kann. Es war gut, die Reformen noch in der 46. Synode durchzuziehen, da wir sonst weiter vom Ziel entfernt wären als vorher. Einen ausgeglichenen Etat zu haben, könnten außerdem nicht alle Landeskirchen behaupten…

     

Matthias Bruns