Am
15.&16. November fand die 12. und damit letzte Tagung der 46. Synode der
Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg statt. Wir tagten, wie immer, in der
Heimvolkshochschule (HVHS) Rastede-Hankhausen. Schwerpunktthema war, natürlich
neben dem Haushalt 2008, das „Abendmahl mit Kindern“.
Doch
das Schwerpunktthema war erst für den zweiten Verhandlungstag vorgesehen.
Am
Anfang der Synode stand eine gute Nachricht für die Kreispfarrer: Sie sollen
zukünftig mit Dienstwagen ausgestattet werden! Die vollzogene Regionalisierung
(Zusammenlegung einiger Kirchenkreise) führt zu mehr „Herumgefahre“, so
dass – in Bezug auf die Kreispfarrer – mittlerweile die Vergebung von
Dienstwagen langfristig kostengünstiger als die Erstattung einer
Kilometerpauschale wird, welche mittelfristig erhöht werden müsste. Daraufhin
wurde vom Synodalen Unger darauf aufmerksam gemacht, dass die Regionalisierung
nicht nur Auswirkungen für die Kreispfarrer, sondern für sämtliche Pfarrer
hat. Die Frage nach einer generellen Erhöhung der Kilometerpauschale stand im
Raum. Diese müsse aber, so Synodenpräsident Heinsen, in der Konföderationssynode
beschlossen werden, da sie einen „Ausbruch“ aus dem Bundesreisekostengesetz
bedeuten würde. Heinsen machte fürderhin darauf aufmerksam, dass die
Ehrenamtlichen negativ auf eine höhere Fahrtkostenerstattung von Pfarrern
reagieren könnten, da diese größtenteils ihre Fahrten im Rahmen
unentgeltlicher kirchlicher Arbeit selbst zahlen.
Als
nächstes stand der Haushalt für 2008 auf der Tagesordnung. Darin enthalten
sind u.a. die Gelder, welche die Oldenburgische Kirche als einzige (!)
westdeutsche Kirche aus dem Finanzausgleich der EKD erhält. Oberkirchenrat
Friedrichs wies daraufhin, dass es eine Falschmeldung der NWZ sei, dass mehr
Geld aus den gestiegenen Kirchensteuern zur Verfügung stände. Die
Haushaltsdeckung 2008 erfolgt durch eine Rücklagenentnahme. Steigende
Kirchensteuern sind nicht in Sicht. Zur Zeit wird die Anzahl der
Kirchensteuerzahler im Vergleich zur Gesamtzahl der Kirchenmitglieder immer
geringer.
Die
Einstellung der Evangelischen Zeitung (EZ) und die damit verbundene Frage nach
der Zukunft evangelischer Publizistik in Niedersachsen stand auch zur Debatte.
Das Problem der EZ ist (war) nicht, dass sie zu wenige Leser hatte, sondern zu
wenige Käufer (siehe uns). Syn. Unger vertrat die Ansicht, dass die Kirche
unbedingt ein publizistisches Element benötigt. Es wird angestrebt, dieses in
Form eines zweimonatigen Magazins namens „Evangelisch in Niedersachsen“ zu
gestalten. Die finanzielle Beteiligung Oldenburgs an der EZ läuft mit dem
31.12.08 aus; endgültig eingestellt wird die EZ zum 01.01.11. OKR Friedrichs
machte darauf aufmerksam, dass die Finanzierung von „Evangelisch in
Niedersachsen“ anders als bei der EZ erfolgen wird. OKR Grobleben betont, dass
es sich dabei keineswegs um ein Nachfolgeorgan der EZ handeln wird, sondern um
etwas neues und eigenständiges. „Evangelisch in Niedersachsen“ soll auch
die distanzierten Kirchenmitglieder erreichen. Syn. Söhlke äußert später die
Befürchtung, dass es sich de facto nur an Akademiker richten wird.
Die
47. Synode wird voraussichtlich vor der schweren Entscheidung stehen, unseren
beiden Tagungshäusern HVHS Rastede-Hankhausen und Blockhaus Ahlhorn entweder
mehr Gelder für einen effizienten Betrieb zur Verfügung zu stellen, oder aber
eines von beiden ganz zu schließen. Das bis 2015 angestrebte Ziel der
Einsparungen wird jedoch ohnehin nicht mehr erreicht werden. Es werden
voraussichtlich 3,3 Millionen Euro an Einsparungen fehlen. Die bisher
angestrebten – und scheinbar ausreichenden - 12,5 Millionen orientierten sich
am Haushalt von 2002 und sind deshalb nicht mehr aktuell. In der Jugendarbeit
wird das Einsparziel frühestens 2019 erreicht, weil die Reform der Jugendarbeit
erst dann zur Gänze umgesetzt sein wird. Zur Reform der Verwaltungsstruktur
meinte Präsident Heinsen: „Wenn sich schon fünf Juristen einig sind, dann
sollten wir die Gelegenheit beim Schopf greifen.“
Die
47. Synode wird von der scheidenden 46. Synode damit beauftragt, den
Einsparprozess kontinuierlich zu überwachen.
Der
zweite Verhandlungstag begann (nach der Andacht) mit einem Vortrag von Bischof
Dr. Johannes Friedrich zum Thema „Auftrag und Arbeit der VELKD“. Er leitete
seinen Vortrag mit dem Zitat eines chinesischen Christen ein, der einmal auf dem
Weg von Bayern nach Oldenburg war. Er soll gesagt haben „Hier muss ein frommes
Volk wohnen, alle Berge sind versetzt.“ Insgesamt war es der kürzeste einstündige
Vortrag, den ich jemals gehört hatte, dauerte er doch nur ca. eine
Viertelstunde und schloss mit der Einladung an Oldenburg, der VELKD beizutreten,
ab. Entweder gibt es zu dem Thema nicht mehr zu sagen oder Bischof Friedrich
wollte ausreichend Gelegenheit für Diskussion und Nachfrage bieten. Bischof
Krug nutzte dann auch diese Gelegenheit und meldete sich zu Wort. Bereits im
Verfassungsgesetz der evangelischen Kirche des Herzogtums Oldenburg von 1849
gehe hervor, dass Oldenburg „sich als ein Glied der evangelischen Kirche
Deutschlands und mit dieser als einen Teil der gesamten evangelischen Kirche“
[Artikel 1] betrachte. Und das obwohl es damals noch gar keinen deutschen
Nationalstaat gab, geschweige denn die EKD. Nach dem zweiten Weltkrieg setzte
sich besonders OKR Hermann Ehlers für eine Stärkung der EKD ein. Oldenburg
engagiere sich also traditionell für die gesamte Evangelische Kirche in
Deutschland und ein Beitritt zur VELKD käme daher nicht in Frage.
Anschließend
wurde endlich das Schwerpunktthema dieser Synode behandelt. Dazu referierte
Prof. Dr. Christian Grethlein vom Institut für praktische Theologie und
Religionspädagogik der Universität Münster. Quintessenz des Vortrages war es,
dass Kindern bzw. Nichtkonfirmierten das Abendmahl nicht vorenthalten werden dürfe.
Dafür gäbe es keine biblische Begründung. Die einzige Vorraussetzung zur
Teilnahme sind die Taufe und eine angemessene, der geistigen Entwicklung
entsprechende, theologische Erläuterung. Die Firmung hatte Martin Luther gar
als „Affentand“ bezeichnet. Sie wurde in den ersten Jahrhunderten nach der
Reformation nicht praktiziert. Erst im Laufe der Jahrhunderte hielt das Ritual
der Konfirmation (wieder) Einzug in die evangelische Lebensbiografie. Die
Zulassung zum Abendmahl erst nach der Konfirmation bzw. Kommunion/Firmung ist
also nur historisch und nicht theologisch zu erklären. Trotz dieser scheinbar
einfachen Sachlage ergeben sich in der Realität doch praktische Probleme, als
da wären:
-
Wie gehen wir mit nicht getauften Kindern im Kindergarten um?
-
Wie gehen wir mit Kindern anderer Religionsgemeinschaften im Kindergarten
um?
-
Wirkt das Abendmahl (unter den Kindern selbst) ggf. gemeinschaftshemmend
und ausschließend?
-
Kann das Gemeinschaftsmahl eine Alternative sein, um nicht getaufte
Kinder nicht auszuschließen?
Letztendlich
wird die „Handreichung zur Teilnahme von Kindern am Abendmahl“ komplett
angenommen. Sie enthält die Empfehlung der Synode an die Kirchengemeinden, alle
getauften Kinder zum Abendmahl zuzulassen.
In
seinen Abschlussworten wies Präsident Heinsen in Bezug auf das Abendmahl mit
Kindern auf die Emmausjünger hin. „Der Herr legte ihnen die Schrift aus und
teilte mit ihnen hernach das Brot. Das ist die Reihenfolge für jung und alt, so
sollte es sein. Das Wort und dann das Brot.“ Außerdem sprach er der 47.
Synode einen respektablen Erfolg zu, auch wenn das Ausmaß der Verwaltungsreform
erst in einigen Jahren gesehen werden kann. Es war gut, die Reformen noch in der
46. Synode durchzuziehen, da wir sonst weiter vom Ziel entfernt wären als
vorher. Einen ausgeglichenen Etat zu haben, könnten außerdem nicht alle
Landeskirchen behaupten…
Matthias
Bruns